Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung

Begonnen von Daniela, 28. Oktober 2009, 12:04:00

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dora

hier kannst auch mal im Forum lesen oder selbst anfragen :

http://www.recht.de/phpbb/

Wenn man jemanden vom Verein ausschließen will, kommt es zuerst mal darauf an was in der Satzung steht.
In der Einladung zur MGV muss der TOP Vereinsauschluss der Fam. XXX mit dem Grund angegeben werden. Die Bezeichnung " vereinsschädigendes Verhalten " genügt nicht.
Du kannst auch unter " vereinsschädigendes Verhalten " googelen.


daniela

Danke für den Link, da werd ich mal nachlesen/fragen.
In der Einladung zur MGV steht nur Ausschluss des MItgliedes + mein Name ohne Grund.
Woher weißt Du das alles dora, ich staune.
In der Satzung steht folgendes: Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluß: Er kann durch den Vorstand erst ausgesprochen werden, wenn dem Betroffenen innerhalb einer Frist von 2Wochen Gelegenheit gegenben wurde sich zu rechtfertigen. Der Ausschließungsbeschluß mit Begründung ist dem Mitglied schriftlich per Einschrieben bekanntzumachen. Dem Mitglied steht innerhlab eines Monats nach Bekanntgabe das Recht zu, dem Ausschluß zu widersprechen und die ENtscheidung der MGV zu beantragen. Diese entscheidet, vorbehaltlich einer gerichtlichen Nachprüfung endgültig.
Ich durfte mich schriftlich rechtfertigen, mehr ist davon nicht passiert.

dora

das kannst du alles bei  google nachlesen

Re(e)Bell

Hallo Daniela,

für einen Vereinsausschluss gibt es Regeln, die der Vorstand nicht übergehen darf, sonst kann er vom einem ordentlichen Gericht aufgehoben werden. Solche Urteile ergehen relativ oft, da Vorstände (insbesondere bei Kleingartenvereinen) sich immer sehr mächtig vorkommen und meinen alles zu wissen und zu können sowie in den Versammlungen ihre ,,Hausmacht" haben, die denen alles glaubt..
Zunächst, so steht es auch in der Dir zitierten Satzung, hat man Anspruch auf rechtliches Gehör. Das heißt, der Vorstand musste Dir mitteilen, was er Dir vorwirft und ausreichend Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern. Das musste auch so mitgeteilt werden, also man musste Dir detailliert mitteilen, was man Dir konkret vorwirft und dass man Dich ausschließen will, sowie dass Du Gelegenheit hast, dich dazu zu äußern. Erst danach kann der Vorstand einen Ausschlussbeschluss fassen.

Wenn in euerer Satzung steht, dass der Vorstand für den Ausschluss zuständig ist, kann er dass auch nicht der Mitgliederversammlung übertragen und Dich dort ausschließen lassen.
Nein, erst muss der Vorstand den Ausschluss beschließen.

Dann kannst Du entscheiden, ob Du den Ausschluss akzeptieren willst oder nicht. Wenn nicht, kann Du die Mitgliederversammlung einschalten und den Ausschluss widersprechen. Erst dann wird die Mitgliederversammlung zuständig. Solange Du keinen Widerspruch gegen einen Ausschluss erhoben hast, ist die Mitgliederversammlung überhaupt nicht zuständig.

Wenn der Ausschluss mit dem  Inhaltes eines Briefes an ein Vorstandsmitglied begründet wird, taucht noch die Frage auf, ob es sich dabei um ein vorstandsschädliches Verhalten oder um ein vereinsschädliches Verhalten handelt. Auch dies wird sehr häufig verwechselt. Man darf als Mitglied durchaus Kritik an dem Vorstand üben, ohne das man ausgeschlossen werden kann.
Berichte mal wie die Sache weitergeht und was der Anwalt Dir rät.
Nicht immer ist schweigen auf einen Vereinsbrief die richtige Taktik.

Daniela

Also ich habe nochmal alles durch geschaut und gelesen, ich habe im Mai ein Einschreiben bekommen, in dem mir mittgeteilt wird, das der Vorstand einstimmig beschlossen hat mir die Mitgliedschaft und Pachtvertrag fristgerecht zum 31.10. zu kündigen. Dagegen hat mein Anwalt widersprochen. Ich habe nie einen Ausschließungbeschluss bekommen. Somit ist das ganz doch eh Käse und ungültig.
Wie verhalte ich mich denn am besten auf der MV?
Sage ich gar nichts und lasse sie schön alle Fehler machen und ziehe dann vor Gericht? MV ist am 14.11.

eckhard

offensichtlich kann dein Anwalt dir deine Situation nicht
klarmachen, oder?

Re(e)Bell

Hallo Daniela,
Mir scheint das auch so, dass ihr nicht alles verstanden hat.
In dem "anderen" Forum schreibt "Micha" es gab am Anfang ein Schreiben mit "Androhung der Kündigung oder freiwilliger Austritt." Dieses war wohl die "Anhörung" nach der Satzung. Stand das da nicht so drin ??
Dannn habt ihr "widersprochen" und darauf kan die Kündigung der Mitgliedschaft, nämlich der Ausschluss.
Dagegen habt ihr wieder Widerspruch erhoben. Deshalb muß jetzt die Mitgliederversammlung über eueren Widerspruch entscheiden.
Ich schlage vor, in dem "anderen" Forum weiter zu erörtern, welcher Weg die bessere ist und wie der Sachverhalt wirklich abgelaufen ist.
Sind die Vorwürfe in dem ersten Schreiben (Anhörung)  und in dem Ausschlussbeschluss gleich oder wurde der Ausschluss mit anderen Gründen
begründet ?
Entweder  hat der Vorstand große Fehler gemacht oder ihr habt nicht alles richtig verstanden und auch Fehler gemacht.  

daniela

Sorry das ich Eure Zeit gestohlen habe, ich hätte aber nicht dumm gefragt wenn ich es besser gewußt hätte. Für mich ist eine fristgerechte Kündigung mit anderen Begründungspunkten was anderes wie ein Ausschließungsbeschluß. Und ja es sind immer andere Begründungen und Berufungen auf Satzungspunkte.
Letzendlich ist es ja auch egal, ich habe immer noch nichts verstanden und so werden wir die ganze Sache einfach mal abwarten.
Ihr könnt das Thema gerne schliessen.
Danke für Eure Mühe

bruno

Hallo Daniela, leider hatte ich erst heute die Zeit mir Dein Problem zu Gemüte zu ziehen. Nun müßte die MV inzwischen gelaufen sein. Du schreibst vom 08.11. Leider hast Du davon nicht mehr informiert. Wie Du inzwischen erfahren hast sind einige Punkte sprich gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Nun weis ich nicht was bei euch der Ausgangspunkt ist. Der Pachtvertrag oder die Mitgliedschaft im Verein. D.h. mußt Du Mitglied im Verein sein, damit Du einen Garten pachten Kannst oder mußt Du auf Grund der Gartenpachtung Mitglied im Verein werden. Oder ist beides gar nicht verbunden.
Das nächste Problem ist das Verhälten bzw. Verhältnis zum Kassierer. Der tritt in zweifacher Hinsicht in Erscheinung. Zum ersten als Kassierer ist er Vorstandsmitglied im Verein und zum anderen ist er Gartenfreund. So mußt Du auch das Gespräch mit ihm trennen. Solltest Du ihn als Gartenfreund, also ihn als Person beleidigt haben, dann ist dies eine zivilrechtliche Abgelegenheit und er könnte Dich beim Schiedsmann verklagen. Das hat dann aber nichts mit dem Verein und dem Pachtvertrag zu tuen. Dann wäre die Empfehlung von "Eckhard" für Dich von Vorteil.
Sollte das Problem auf den "Kassierer" und den Verein gezogen werden, dann sieht es ganz anders aus. Ein Ausschluß aus dem Verein stellt eine hohe Hürde dar. Z.B. "Schädigung des Vereins". Da reicht nicht die Beleidigung eines Gartenfreundes, da ist ein Hilferuf an ein übergeordnetes Organ keine Beleidigung oder Schädigung des Rufes des Vereins. So könnte man die Reihe fortsetzen. Das Zurücknehmen einer Einzugsermächtigung ist keine Verletzung des Vertrages, wichtig ist das Geld muss kommen.

Daniela

Hallo Bruno,

danke für Deine Antwort, die MV war gestern und wie schon erwartet wurde gegen mich gestimmt. Wir werden jetzt vor´s Gericht damit gehen.
Das ganze war, wie erwartet, eine Hetzerei und Schlechtmacherei gegen uns.Es wurde die Unwahrheit erzählt und wir sind nicht zu Wort  gekommen. Jeglicher Einspruch wurde damit abgetan: Das tut nichts mehr zur Sache oder es wäre jetzt uninteressant. Der betroffene Kassiere hat das Wort gehabt und die Stimmen wurden auch nicht richtig ausgezählt, darüber haben sich sogar andere Mitglieder aufgeregt. Als Grund wurde mein angeblich schlechtes Zahlungsverhalten und Entzug der Einzugsermächtigung angegeben, sowie abgeblich ständigen Ärger wegen Arbeitsstunden und sonstigen. Das stimmt alles nicht, der Vorstand hat gelogen und die anderen haben alles geglaubt. Der Kassierer sagte, auf Frage ob er den alles belgen könnte, er würde 40Jahre bei der Stadt arbeiten, sein Wört wäre glaubhaft und er müßte hier jetzte nichts belegen.
Was soll mann da noch sagen oder machen??
Wir hatten gestern morgen noch mit dem Bezirksverband telefoniert und die sagten, nur sie könnten den Unterpachtvertrag kündigen und tun dies nur in ganz schwerwiegenden Fällen. Das wird der Vorstand wohl nicht wissen.
Wir sind gespannt was nun passiert, denn der garten ist ja noch unser, nur sind wir kein Vereinsmitglied mehr. Wenn es auch so geht den Garten zu behalten, warum nicht.

Daniela

bruno

Hallo Daniela, danke für die Information. Wenn Ihr nun zum Gericht gehen wollt, ist wichtig das Ihr sachlich Beweise sammelt. Das fängt damit an, daß Ihr ein sogenanntes Gedächtnisprotokoll anfertigt. D.h. schriftlich fixieren wer hat was gesagt, dabei kommt es am Besten auf 2wörtliche Zitate". Wichtig ist aber auch solche Zeugen zu notieren, die sich, auf Eurer Seite, gegen die Beschlußfassung geäußert haben. Wahrheitpflicht als Zeuge vor Gericht. Auf keinen Fall dürft Ihr vergessen Einspruch einzulegen, damit kein "Zeitverzug" eintritt. Das könnte als eventuelle Akzeptanz vor Gericht gewertet werden.
Übrigens pflichtgemässes Verhalten ab sofort ist die größte Beweiskraft vor Gericht. Offene Leistungen unverzöglich erbringen. Ungerechtfertigt Forderungen "eventuell" mit "Vorbehalt" begleichen,mit Verweis auf zu erwartendes Urteil. Vorsicht mit Fomulierungen bei Gesprächen. Viel Erfolg

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