Auflagen ,die Unsinn sind?

Begonnen von christine palm, 03. September 2008, 21:13:00

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christine palm

Kann ein Vorstand einer Pächterin vorschreiben,dass sie ab sofort an ihre Laube eine Regenrinne montieren muss?Angrenzend an ihre Laube ist das Vereinshaus,Rücken an Rücken.Vor ca.14 Tagen wurde das Vereinshaus mit weißen Plastebrettern verkleidet.Jetzt spritzt das Regenwasser an die neue Verkleidung.Das heisst,das Regenwasser hat Jahrelang gespritzt,sie hat die Laube ohne Regenrinne übernommen,vor 2 Jahren.Vorher hat das niemanden gestört.Noch eine Todsünde hat sie begangen,sie hat den Graben ,wo die neue Wasserleitung verlegt wurde nicht ausgekleidet,und noch nicht zugeschüttet!!Ihre neue Wasseruhr ist fachgerecht und funktioniert.Ihr wurde jetzt mit Kündigung gedroht,wenn sie die Mänger nicht behebt!Ist das rechtens?Es ist doch ihre Laube ,sie hat sie so übernommen,und es wurde vorher doch nicht moniert?Darf man in seinem Garten und seinem Eigentum nicht machen was man will???Wer kennt sich aus???

Uwe

Hallo Christine

Ich weiß jetzt nicht in welchen Bundesland sich euer Garten oder Verein befindet. Aber bei uns dürfen Gebäude nicht Rücken an Rücken liegen sondern müssen ein Mindestabstand von 5m einhalten, allein aus feuertechnischen Gründen. Ich denke mal das es bei euch nicht auch anders ist. Auf jeden Fall hat der Gartenbesitzer dafür zu sorgen das er kein anderen Garten oder anderes Gebäude beschädigt. was die Wasserleitung angeht: Man sollte sie auf jeden Fall schließen damit sie vor Frost geschütz ist. Kommt es zu Schäden an der Wasserleitung, weil sie nicht geschützt ist, muß die Ursachen für den Schaden ermittelt werden und der Verursacher haftet dann dafür. Um diese Schäden zu vermeiden gibt es bestimmt auch bei Gesetze, Ordnungen usw. Wer diese ignoriert und ein Schaden grobfahrlässig dabei in kauf nimmt, kann dann mit eine Kündigung rechnen. Ob diese dann gerechfertigt ist muß letzendlich ein Anwalt entscheiden. Ich persönlich würde es nicht soweit kommen lassen und die Mängel so schnell wie möglich beheben.

Gruß Uwe

Markus

Hallo Christine,
das mit der Regenrinne ist doch (meines Erachtens) logisch. Ob jetzt Regenrinne oder anderes, der Verein will, daß sein Gebäude nicht durch Dein Spritzwasser verunreinigt wird. Da würdest Du doch bestimmt auch drauf bestehen, wenn das Regenwasser von Deinem Nachbarn zu dir rüber Spritzt. Und bei neuer Verkleidung achtet man doch eher darauf, oder?

Das mit der Wasserleitung verstehe ich nicht so ganz.
Der Verein hat eine neue Leitung gelegt und eine Uhr eingesetzt? Bei uns macht das der Verein auch wieder zu! Nur die Leitung von der Uhr bis zur Zapfstelle ist meine Sache. Da bin ich dann auch für verantwortlich, wenn durch einen Frostschaden das Wasser über meine Uhr ausläuft.
Schönes Wochenende
Gruß Markus

gino

Ich weiß nicht so recht, wieso es Unsinn sein soll, eine neue Fassade zu schützen bzw. einen ausgehobenen Graben wieder zu zuschütten. Erklärt es mir :-( gino

christine

Ich muß doch noch einiges erklären.Meine Gartennachbarin hat den Garten erst seid 2 Jahren gepachtet.Die beiden Lauben stehen seid ewigen Zeiten Rücken an Rücken,und noch bei den Vorpächtern war die fehlende Regenrinne kein Problem.Warum hat man nicht vor 5 Jahren bemerkt,daß Regenwasser an das Vereinshaus lauft,und die Vorpächter belangt?Ich bin der Ansicht,daß man sein Vereinshaus vom Verein selber schützten muß.Es würde reichen ,etwas an den Zaun zu stellen!Aber fordern und gleich mit Kündigung drohen ist doch keine Lösung-oder?Das mit der  Wasserleitung ist noch unsinniger.Wir haben eine neuer Wasserleitung bekommen,alle Parzellen und eine Wasseruhr.Bei meiner Nachbarin ist nur der kleine Graben von der Wasseruhr bis zur Zapfstelle nicht ausgekleidet und zugeschüttet.Es wird im Winter das Wasser abgestellt.Es hat keiner einen Schaden wegen der Nachlässigkeit.
Von einem andern Vorstandsvorsitzenden habe ich gehört,daß man nur gekündigt werden kann,wenn man seine Pacht nicht zahlt oder Grob den Frieden stört.Siehe Gartenzeitung 9/08, einen Artikel zum Thema "Alles was Recht ist"

Markus

Hallo Christine,
die Androhung der Kündigung sehe ich auch als Hilfkosigkeit und ist Quatsch. Deswegen kann meines Erachtens keiner gekündigt werden. Hört sich aber erstmal "schön" an.

Wie schon geschrieben, hätte ich auch was dagegen, wenn Dein Wasser an mein Haus plätschern würde. Vielleicht hat es bei der alten Fassade nicht gestört, aber bei der Neuen. Und wenn es Wasser von Deiner Laube (oder Deiner Nachbarin) ist, dann hast Du es auch abzustellen.

Das mit der Wasserleitung ist dann wieder eine andere Sache. Normalerweise (bei uns) ist der Vorstand bis zum Anschlußkasten mit dem Zähler für die Leitung zuständig. Da hat er dafür zu sorgen, daß die Leitung fachgerecht verlegt wird.
Ab der Uhr kann er meines Erachtens nur darauf hinweisen, wenn Fehler passieren. Zudem ist es nur zum eigenen Nachteil, wenn Steine (oder anderes) die Leitung beschädigen und dadurch Wasser verloren geht.
Aber mal was anders, warum will Deine Nachbarin eine offene Leitung im Garten haben? Stört das nicht?

Es sind aber meines Erachtens alles keine Gründe für eine Kündigung. Diesbezüglich würde ich den Vorstand nochmal ansprechen.

Gruß Markus

Hans

Hallo Christine,

offensichtlich ist Dir noch nicht völlig klar, dass jedes Mitglied einer Gemeinschaft sich so verhalten muss, dass anderen Mitgliedern und der Gemeinschaft kein Schaden entsteht. Wasser, das dorthin läuft wo es nicht soll richtet nun mal Schaden an , egel wie lange es dauert und ob es jedem ersichtlich oder nicht.
Damit wäre die Frage nach "Dachrinne oder nicht" schon beantwortet.
Der andere Aspekt ist das Regenwasser, das für den Kleingärtner wertvoll ist und wo immer möglich aufgefangen und gesammelt werden sollte um es für die Bewässerung der Kulturen einzusetzen (denk mal an die Wasserpreise!).
Ein Gartenbesitzer, der kein Regenwasser nutzt ist für mich wie einer, der keinen Kompost ansetzt und verwertet - ein kleingärtnerischer
"Anfänger" um es mal nett zu sagen.
Das mit der Wasserleitung kläre bitte freundlich mit Deinem Vorstand. Er wird seinen Grund für seine Forderung  haben. Schließlich ist jedes Mitglied verpflichtet, Gemeinschaftsarbeit zu verrichten.

Hans

lutz

Hallo zusammen!

...und wieder einmal werden alle Vorurteile bestätigt.

Das Vorgehen des Vorstandes mit Hilflosigkeit zu begründen mag zwar stimmen, doch wenn aus Hilflosigkeit ein derart anmaßendes Verhalten resultiert, dann taugt es als Entschuldigung recht wenig.

Unabhängig davon, ob etwas vernünftig ist, (und \'ne Dachrinne ist nicht die dümmste Erfindung,) sollte man sich den Sachverhalt doch noch mal genauer absehen:
Zwei Hütten stehen seit Zeiten Rücken an Rücken. Also sicherlich mit Genehmigung des Vorstandes, immerhin ist eine Hütte ja das Vereinshaus. Das war der Status Quo. Am Vereinshaus! wurden bauliche Veränderungen vorgenommen. Wenn jetzt also plötzlich (möglicherweise) Schäden an diesem auftreten sollten, dann waren die vorgenommenen Veränderungen -vorsichtig gesagt- nicht durchdacht gewesen. Dabei ist es egal, ob nun plötzlich die Statik nicht mehr stimmt oder das Regenwasser die Fassade beschmutzt. Eine gemeinsame(<=fett und doppelt unterstrichen und drei Ausrufezeichen=>) Planung im Vorfeld wäre hier das Mindeste gewesen, was der Vorstand hätte leisten sollen. Er hat den Status Quo verletzt und einseitig Veränderungen an seiner Hütte vorgenommen. Nun hätte er auch die Konsequenzen, respektive die Folgekosten zu tragen. Die er aber, wie wir hören, nun auf andere abzuwälzen versucht.
(War hier nicht schon mal eine Diskusion der Art: Das Regenwasser von meinem Nachbarn läuft bei Starkregen zu mir rüber und über meine Beete ans Fundament meines Hauses...Muß mein Nachbar nun, damit sein Regenwasser in seinem Garten verbleibt, den Berg abtragen?
Kann aber auch woanders gewesen sein...)

Soll er doch klagen, soll er kündigen solange der Tag lang ist.

Widerspruch einlegen, meine Damen! Und zuschauen, wie sie sich zum Affen machen...

Zum Wasser hat Markus schon alles geschrieben.
Ab Wasseruhr ist es des Gärtners eigen Ding.
Auch steht sicher nirgendwo, Gräben (oder analog Hügel) seien als "Gestaltungselemente" im Kleingarten verboten. Wo wäre welcher Unterschied und wie will der Vorstand darüber befinden?

Doch das wird nicht der Grund für das Vorgehen des Vorstandes gewesen sein. Eher scheint mir, daß der Vorstand erwartet, daß alle Gärtner einen ebenso großen finanziellen und Zeit-Aufwand betreiben (können) wie sie selbst und wohl auch die gleichen (ästhetischen?) Vorstellungen davon haben, wie ein Kleingarten auszuschauen hat.
Die "übersehen", dem grauen Star sei\'s geschuldet, da wohl so manch Wesentliches...

Und wie gesagt: Die Argumentation nimmt nicht dazu Stellung, ob die vom Vorstand monierten "Mängel" nicht aus vernünftigen Gründen geändert gehörten. Nur eben als "Mangel", als Kündigungsgrund, nee meine Lieben, da kann man sie nicht durchgehen lassen.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Lothar

Hallo Lutz,
schön wie du schreibst, aber ganz so ist es nicht, schau dir doch bitte einmal den § 823 BGB an.
Dann gibt es in jedem Land ein Nachbarschaftsrecht, dass ist das woraus du die Auszüge geschrieben hast.
Also ich würde es nicht auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen, ich denke da ziehst du dann doch den Kürzeren. (sorry wollte mich eigentlich nicht einmischen)
Gruss Lothar

lutz

Hallo,

der Vorschlag mit dem Klagen war auch mehr rhetorischer Art. < AdvoCard ist Anwalts Liebling und Klagen der Deutschen (zweit-)liebster Freizeitsport ;-) >
 
Was mich störte, das war das "Dicker-Mann-Gehabe" des Vorstandes, also die (hilflose) Drohung mit \'ner Kündigung, die doch schon viel über den "inneren Zustand", über das Betriebsklima in besagtem Kleingartenverein aussagt...
Und ein Gespräch unter Nachbarn im Vorfeld wäre nicht wirklich zuviel verlangt gewesen. Am besten wäre es nun natürlich, wenn der Streit gütlich geregelt würde. Beide Seiten sollten sich von der Vorstellung lösen, daß der Nachbar kompromisslos zu erfüllen hat, was man sich so wünscht.
Oder gar anordnet! Aber es soll ja schon so mancher nach Erhalt des Klo-Schlüssels völlig durchgedreht sein. Wie mag es solchen ergehen, wenn sie den ganzen Vereins-Schlüsselbund in Händen halten?
Das stimmt mich allerdings recht pessimistisch. Und das am Sonntagmorgen...

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

gino

Ich schließe mich Lutz an: Kündigung ist Quatsch und sicher auch nicht durchzusetzen aus solch einem läppischen Grund. Ich gehe auch konform zu der Ansicht, vorher miteinder zu reden (oder aber jetzt). Aber wieder mal die Ansicht: der Vorstand wäre machtgeil, würde zeitlich und finanziel zu viel investieren. Zum Einen ist "der Vorstand" nicht eine Person, auch hier kommen mehrere Meinungen zum tragen. Zum Anderen: für wen wird denn Zeit investiert?? Für den Verein. Und wenn sich keiner findet, der bereit wäre, Zeit zu investieren, müssten alle anderen Vereinsmitglieder viiiel Geld investieren!!!  Ich weiß, das gehört nicht unbedingt zum Thema, aber diese o. g. Ansicht macht mich irre. In unserem Verein versucht man gerade, neue Kandidaten für den Vorstand zusammenzustellen- Pustekuchen, man rennt und bettelt, dass gerade jüngere Mitglieder ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklären- nix is.
Dabei ist es oft so, dass die Mitglieder am meisten über "den Vorstand" meckern, am wenigsten bereit sind, mizuarbeiten. gino

Christine

schönen guten Sonntagmorgen,ich bedanke mich über den regen Gedankenaustausch.Die Kleingartenanlage,in der so regide Auflagen erteilt werden ,liegt im ehemaligen Grenzstreifen in Berlin.Der Vorstand besteht zum größten Teil aus den alten Pächtern.Der Ton der hier in den Versammlungen herscht ist bestimmend.Ich presönlich habe meinen Gaten seid 4 Jahren.In jedem Jahr gab es Ärger.Im ersten Jahr ging es um des Fahrrad fahren-es ist verboten.Ich wußte es nicht,weil am Eingang ein Schild war,"Befahren und Begehen auf eigene Gefahr".Der Weg vom Eingang zum Garten ist ca.30-40 Meter Hoppelrasenschotterweg.Schnelle Sprints sind unmöglich.Mir wurde über den Gartenzaun gesagt,daß es eine außerordendliche Verammlung gibt,Samstag 10 Uhr.Ich wohne nicht im Garten und muß mit der S-Bahn(Pendelverkehr)anreisen,d.h.8 Uhr aufstehen.Aber, was sein muß,das muß sein,dachte ich.Das ich allein dem Vorsitzenden und der Schreiberin gegenübersaß,das hatte ich nicht geahnt!Rede -Gegenrede -Es wurde bei einer Versammlung abgestimmt,die Mehrheit war für das Verbot,und jetzt schiebe ich mein Rad.Ich denke Demorkratisch.Kritikpunkt an der Sache ist,daß ich nicht informiert wurde ,worum es geht,und ich unvorbereitet der "Regierung"gegenüber saß!Freundlich und Kollegial ist das nicht.Und das war erst der Ärger des ersten Jahres....Ich könnte auch ein Buch füllen..."Macht und Ohnmacht im Grenznahen Schrebergarten"
einen schönen Sonntag
p.s.heute sehe ich mir andere Gärten.
Die Probleme die dieses Gespräch eröffnet haben,sind die meiner Gartennachbarin.Sie kann leider nicht aufgeben-Geldmangel.
Sowas macht auch gefügig-oder...

Uwe

Mit welcher Begründung wird denn das Radfahren im Verein verboten? Wenn am Eigang ein Schild mit der Aufschrift "Begehen und Befahren auf eigener Gefahr" dann wird das Radfahren automatisch wieder erlaubt. Ich glaub der Vorsitzende bzw. der Verein weiß nicht was er beschließt. Solch ein Vorstand gehört abgewählt, da er anscheint nicht fähig ist diesen Posten durchzuführen. Auf jeden Fall ist er nicht mehr zeitgemäß.

Lothar

Hallo Lutz, Gingo, Christin und Uwe
ich gebe euch natürlich vollkommend Recht wenn ihr davon ausgeht, dass reden besser ist als ,,schießen", ohne Frage so ist es!
Aber wenn sich die Fronten einmal so verhärtet haben, dass es wirklich (leider) vor Gericht geht, dann zählen nur die reinen Paragraphen und nichts anderes. Ich weis wovon ich schreibe, denn ich erlebe es ,,hautnah" mit! Schon ein Formfehler, egal von wem, bringt ein ,,gerechtes" Urteil zum scheitern. Recht haben und Recht bekommen, das ist in Deutschland nicht einfach!
Macht verdirbt den Charakter Lutz, das stimmt in vielen Fällen Lutz (aber nicht immer). Da ich meinen Glauben an das Gute noch nicht ganz verloren habe denke ich, wenn jeder etwas Verständnis für den Anderen hätte, könnte es in den Vereinen wesentlich gemütlicher zu gehen, d.h. aber Christin, auch Verständnis für den Anderen haben. Stell dir doch einmal vor Christin, du kaufst dir ein gebrauchtes Auto und das Bremslicht  funktioniert nicht (schon seit vielen Jahren nicht) in einer Verkehrskontrolle würde man dich trotzdem zu Verantwortung ziehen.
Oder versetzt euch mal an die Stelle eines Vereinsvorsitzenden, der sich vielleicht monatelag mit einen ,,bösartigen" Kleingärtner herum streiten muss und dieser total uneinsichtig ist. Vielleicht hat dieser Vorsitzende auch Probleme auf Arbeit und seine Frau macht ihn am Abend die ,,Hölle heiß", weil er aufgrund, seiner ehrenamtlichen Tätigkeit, zu Hause  seine Pflichten nicht erfüllt und nun kommt nur noch ein kleines ,,Problemchen", nämlich deins und ................. er explodiert!
Mit diesen, offen gesagt, etwas umständlichen Umschreibungen wollte ich nur eins sagen, habt doch, nach Möglichkeit, etwas Verständnis für einander. Versucht es doch einmal.
Aber, was du sonst noch schreibst Christin, dass geht nun gar nicht, wenn du zum Vorstand geladen wirst, dann gibt es dazu eine vorgeschriebene Form und auch Inhalte sind zu beachten! Zumindest der Grund sollte benannt werden.
In vielen Vereinen gibt es eine Konfliktkommission, oder Schlichtung wie auch immer, diese solltest du mit deinem Problem vertraut machen um eine Klärung zwischen Vorstand und dir herbei zu führen.
Ja zu dir lieber Uwe, einen Vorstand abzuwählen ist das eine, aber einen neuen finden das andere und ohne geht es nicht! Spätestens das Registergericht erhebt da Einspruch!
Ich wollte damit sagen (und das ist mir besonders wichtig) such immer nach einer GEMEINSAMEN Lösung, die beide Parteien tragen können, denn trennendes gibt es genug. Macht euch das Leben nicht schwerer als es schon ist, im Verein sind Leute mit den gleichen Zielen, dass sollte doch verbinden!
Gruß Lothar

Uwe

Hallo Lothar

Ich gebe dir 100% Recht. Ich bin selber Vorsitzender und mache es genau so wie du es beschrieben hast. Kommen bei mir im Verein Probleme auf wird natürlich erstmal nach eine gemeinsamen Lösung gesucht und es hat auch immer in meiner 3 jährigen Amtszeit auch geklappt. Nur wenn man so ein Vorstand hat wie Christine ihn beschrieben hat kann ich nur sagen lieber keinen bzw. Notvorstand als diesen. Denn es kann eigendlich nur besser werden. Ansonsten trenne ich meine Bereiche. Es ist am Anfang zwar schwer aber mittlerweile kann ich Privat, Beruf und Verein bzw. Vorstand von einander trennen. Nur so kann das funktionieren sonst geht alles über Kopp.

Gruß Uwe

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