Wie funktioniert der Haushaltsvoranschlag?

Begonnen von Jürgen, 23. Januar 2006, 16:20:00

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Jürgen

Ich bin jetzt neu als Kassierer gewählt und mache gerade die Jahresabrechnung.
Der Haushaltsvoranschlag macht mir Kopfschmerzen, leider kann ich den Ex-Kassierer nicht mehr fragen.
Speziell die Sache mit den sogenannten Rücklagen ist mir ein Buch mit sieben Siegeln.
Wer kennt sich da aus (oder weiß, wo was darüber geschrieben steht)und kann mir Fragen dazu beantworten.
  Grüße von Jürgen

Eckhard

Lieber Jürgen!

Der Vorstand  insgesamt  ist für die ordnungsmäßige Buchführung vor der MV verantwortlich.
Dein Vorsitzender muß Aufzeichnungen des vorherigen Geschäftsjahres haben.
Dieser Jahresbericht enthält alle Vorfälle.
Das ist Ausgang für einen neuen Haushaltsplan, der vom Vorstand beschlossen wird um über ihn in der MV  abzustimmen.
Wenn die Einnahmen die Ausgaben eines Jahres übersteigen entstehen Überschüsse. Ein Verein darf jährlich ca 18 000 €  Überschuß haben, ohne Steuern zu zahlen
Bei Euch sind also die Überschüsse mit Rücklagen bezeichnet worden
Ein Verein darf aber keine Überschüsse ohne Zweckbindung  ansammeln
Entweder Ihr habt ein Sparziel (Anschaffung) das klar definiert ist, oder Ihr müsst die Beiträge senken, um dem Gesetz Rechnung zu tragen.
 Da in der Satzung eines Kleingärtnervereins nicht als Zweck das Ansparen von Geld an sich verankert ist, darf man es auch nicht, man verliert sonst seine Gemeinnützigkeit.
Der Vorstand muß der MV diese Zweckbindung zum Beschluß vorgelegt werden

Zu Deiner Frage:
 Du listest alle  zu erwartenden Ein- und Ausgaben dieses Geschäfts-Jahres zu zwei getrennten