Arbeitsdienst im Kleingarten

Begonnen von Marion, 15. April 2008, 15:37:00

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Marion

Hallo liebe Gartenfreunde,

wir haben eine Frage in Bezug auf Arbeitsdienst ableisten.

1. Wie viel Stunden sind üblich im Jahr?
2. Es ist normal, das man für nicht geleistete Arbeitsstunden von 9 Std/ a`15,00 Euro abgenommen wird?
3. Muss ein Gartenfreund, der älter als 70, 80 oder sogar 85 Jahre alt ist, noch Arbeitsdienst leisten?
4. Wie lange muss Frau / Mann Arbeitsdienst ableisten, bis zu welchem Alter?

Habe meinen Vertrag/Verordnung durchgelesen, aber nichts über Arbeitsdienst gelesen.

Wer kann helfen?

Gruss
Marion

dora

hallo Marion

Alles was du anfragst wurde bestimmt schonmal in einer MGV besprochen und beschlossen. Mal die Protokolle nachlesen. Manchmal steht das auch im Pachtvertrag oder in der Gartenordnung.

Gruß dora

Markus

Hallo Marion,
Wie Dora schon schreibt, ist dies alles schon in einer Eurer MGV behandelt worden.
Die Eckdaten sind in jedem Verein anders.
Bei uns sind es z.Zt 10h zu 12€.

Warum sollte ein 85jähriger Gartenfreund keinen Arbeitsdienst leisten? Es gibt genug Arbeiten, die keine "körperliche Leistung" erfordern. Zudem hat jeder Pächter die Pflicht seine parzelle "in Schuß" zu halten. Da sollte dann Arbeitsdienst auch kein Problem sein.
Bei uns gibt es keine Altersbeschränkung und bisher hat sich keiner beschwert. ;-))

Gruß Markus

Hans

Hallo Marion,

schau bitte mal in Eure Vereinssatzung. Dort muss drinstehen, dass jedes Vereinsmitglied jährlich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von...€ zu zahlen und Arbeitsleistungen für den Verein zu erbringen hat. Die Menge der zu erbringenden Arbeitsstunden wird in der Regel jährlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen - ebenso die Höhe des Stundensatzes. In unserem Verein sind in diesen Jahr 7 Stunden zu leisten, und der Wert je Stunde wird mit 7,50 € beziffert.
Das von Dir verwendete Wort "Arbeitsdienst" ist etwas unglücklich gewählt. Leistungen der Mitglieder sind notwendig für den Verein, damit die "Pachtsache" (Pachtland und Vereinseigentum) verwaltet und instandgehalten werden kann.
Eine Altersbegrenzung für Pflichtleistungen gibt es nicht , aber sie kann durchaus von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

viele Grüße von Hans

andrea

Hallo Marion,
bei uns ist das so geregelt:
Im Vorstand wird überlegt, welche Arbeiten anfallen und dann die Stundenzahl festgelegt. Das kann von Jahr zu Jahr variieren. Wenn nichts besonderes anfällt sind 3 Stunden normal.Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird dem einzelnen Mitglied am Jahresende ein Betrag von 15 Euro abgebucht. Es gibt eine Altersgrenze von 70 Jahren. Allerdings können die Rentner in einer sogenannten Rentnertruppe leichtere Arbeiten auch über dieses Alter hinaus erledigen, wenn sie wollen. Die meisten machen das.

Horst

Liebe Gartenfreunde;

Punkt 12 unserer Gartenordnung lautet:

a)Die Gemeinschaftsarbeit dient der    
Errichtung und Erhaltung von Gemeinschaftsanlagen.

b)Gemeinschaftsarbeit ist Pflicht.
Jeder Pächter verpflichtet sich, den Weisungen des Vorstandes oder einer beauftragten Person zu gemeinsamen Arbeiten an            Gemeinschaftseinrichtungen im Bereich der Anlage Folge zu leisten.

c) Für Gemeinschaftsarbeit muß Ersatz gestellt werden.
Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit gilt der Stundensatz, der in der Mitgliederversammlung  festgesetzt worden ist.

d) Verweigerung der Gemeinschaftsarbeit oder mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen sowie die Nichtbezahlung des Betrags für nicht geleistete Stunden führt zur Kündigung nach Maßgabe der Satzung.


§ 7 unserer Satzung

2. Die Pflichten der Mitglieder sind:
              ........................
c) Arbeitsleistungen für Gemeinschaftseinrichtungen des Vereins          zu erbringen. Die Anzahl der Arbeitsstunden bzw. deren Abgeltung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt;


§ 9  unserer Satzung

Die Mitgliederversammlung

1. Alljährlich ist im ersten Vierteljahr eine ordentliche  Mitgliederversammlung einzuberufen. Ihr obliegt vor allem:

 - die Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts und  der Abrechnung des Vorstandes bzw. des Ausschusses;
      ..................................
 - die Festsetzung der zu leistenden Arbeitsstunden und  deren Abgeltung;
       .................................

(Steht irgendwo bei euch Arbeitsdienst?
Dieser Ausdruck wurde in einer unseligen Zeit verwendet).
Feste gehören nicht dazu.
Tätigkeiten hierfür sind freiwillig.
Sie werden extra aufgeschrieben.
Besonders Fleißige werden ganz dick gelobt.
Einige Vereine nehmen leider Feste auch dazu.
Das führt oft zu unnötigen Streitigkeiten.


Horst
 

Re(e)Bell

Hallo,
das Thema hatten wir doch schon mal.
"Marion" hat ausdrücklich geschrieben, dass es offenbar weder in der Satzung noch im Pachtvertrag (sie schreibt so:
"Habe meinen Vertrag/Verordnung durchgelesen, aber nichts über Arbeitsdienst gelesen."
eine Grundlage gibt.

Wenn dieses so ist, dann ist auch weder ein Arbeitsdienst zu leisten, noch dafür eine Entschädigung zu zahlen.
Ein Beschluss der Mitgliederversammlung reicht ohne Satzungsgrundlage nicht, es sei denn der Arbeitsdienst wird durch Satzungsänderung eingeführt. Dann entsteht wieder die Frage, ob er alle Mitglieder oder alle Pächter treffen soll.

Hans

Hallo Marion,

damit wir das Thema auch zufriedenstellend abschließen können: Lass Dir bitte mal die Vereinssatzung zeigen und erläutern.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Verein gibt, der ohne Gemeinschaftsleistungen seiner Mitglieder auskommt.

mfG Hans

Horst

Liebe Freunde,
genau so ist es. Rebell beschreibt die Sache, wenn jede rechtliche Grundlage fehlt.
Steht vielleicht etwas in einem anderen Dokument, z.B. im Pachtvertrag,
was aber unwahrscheinlich ist.
Oben habe ich in meinem Beitrag die Stellen aus unseren Vereinsdokumenten Satzung und Gartenordnung eines einigermaßen ,,guten" Kleingartenvereins  zitiert.
Eine Standard-Vereinssatzung genügt nicht für einen Kleingartenverein.
Wer, z. B. Verband, gibt solche unzureichenden Papiere heraus?
Oder selber gestrickt?

Horst

rainer balzer

hallo gartenfreunde

meine mutter hat einen kleingarten in lehrte bei hannover(schwanburg) sie ist letztes jahr 90 geworden und hat jetzt eine rechnung von 60 euro
für arbeitsdienst bekommen sie hat den garten seid
50 jahren ist nicht langsam genug mit arbeitsdienst

wer kann helfen        gruß rainer

Hans

Hallo Rainer,

dass die Mitglieder Arbeitsleistungen zu erbringen haben, müsste in der Vereinssatzung stehen. Jährlich wird auch von der Mitgliederversammlung beschlossen, wer im folgenden Jahr wieviele Stunden zu leisten hat und welche Geldleistungen statt dessen zu erbringen sind.
Die Mitgliederversammlung kann aber auch beschließen, dass bestimmte Mitglieder aus Alters-,
gesundheitlichen oder sozialen Gründen von der Pflichtleistung befreit werden können.
Hierzu müsste Deine Mutter einen entsprechenden Antrag an diese MV stellen.

Hans

andrea

Hallo Rainer,
wie ich schon einmal in diesem Forum erwähnt habe, ist es bei uns so geregelt, dass Mitglieder ab 70 Jahren keinen Arbeitsdienst mehr leisten müssen. Allerdings können sie freiwillig kleinere Aufgaben übernehmen. Solange unsere Rentner rüstig und gesund sind, tun sie dies auch. Aber wie gesagt freiwillig.
Grüßle
Andrea

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