Hallo Leute
Die Diskusion hierrüber ist so schön weiter gegangen und sogar über die Beiträge von Eckhard habe ich mich gefreut. Nun tauchen aber wieder Sachen auf wie: neue Gartenordnung, unerlaubte Wohnnutzung, Ablehnung gegen den Widerspruch, Aufstand provozieren usw.
pepperstrom hat ein dickes Problem mit sein Vorstand der jetzt sogar seine Laube von innen besichtigen will. Oder muss? Und jetzt tauchen meine Frage bzw. Fragen auf. Wer schreibt den Vorständen eigentlich vor ob er jährlich eine Kontrolle vornimmt, sind es die Pachtverträge, GO oder sogar das BKleingG? Entschuldigt bitte das ich es nicht genau weiß aber ich habe mich damit nochnicht befasst weil ich solche Kontrollen grundsätzlich ablehnen. So nun die nächste/n Frage/n. Wer will es den wissen ob Kontrollen durchgeführt worden sind? Der Verband, die Stadt oder die Gemeinden und Kommunen? Ich bin bis jetzt noch nie von einen von denen gefragt worden ob ich sowas regelmäßig durchführe. Sollte es mal passieren das ich gefragt werde dann sage ich einfach ja, egal ob ich es gemacht habe oder nicht. Letzten Samstag bin ich zu unser Schriftführer gegangen, um was mit ihn zu besprechen, auf den Rückweg bin ich dann durch die anderen Wege gegangen und habe kurz über den Zaun geguckt und bin von vielen Gartenfreunde zum Gespräch und ein Bier eingeladen worden. Dieser Rückweg hat 2 Stunden gedauert und in allen Gärten habe ich Ackerbau, Rasen und Blumenbeete gesehen. Ob sie jetzt der 1/3 Regelung entsprochen haben weiß ich nicht, ich hatte ja kein Zollstock dabei aber damit muß doch gut sein. Was ich damit sagen will ist, die kleingärtnerische Nutzung darf nicht aus den Auge gelassen werden aber muß ein Vorstand denn päpstlicher sein als der Papst? Bei Wasser und Stromanschlüsse in den Lauben sollte man eins bedenken und wieder zu der nächsten Frage kommen: Wer hat es denn ermöglicht das solche Anschlüsse in der Laube sein können? Solche Versorgungen kommen doch nicht aus der Luft sondern sie müssen doch an den Hauptleitungen, die sich höchstwahrscheinlich in den Vereinswegen befinden, angeschlossen sein und wer hat sie genehmigt? Eine Laube von innen muss Privat sein und bleiben, egal ob mit Strom und Wasseranschluß oder nicht. Das muss Der Vorstand er mal beweisen, denn wir sind doch immernoch ein Rechtsstaat und da heißt es doch "Ich bin solange unschuldig bis meine Schuld bewiesen ist".
Gruß Uwe