Ausstehende Gartenpacht

Begonnen von Terabitius, 25. Mai 2020, 16:51:12

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Terabitius

Guten Nachmittag miteinander,

ich verpachte privat Teilflächen eines Flurstückes für die Gartennutzung (kein Kleingartenverein). In den abgeschlossenen Verträgen zwischen mir und meinen Pächtern ist die Fälligkeit der Zahlung der Jahrespacht nach Kalender geregelt. Diese Frist war Ende Januar und ist nun schon lange rum, ein Pächter hat nach mehrmaligen Auffordern via WhatsApp nicht gezahlt. Ich habe jetzt eine Mahnung erstellt, die ich morgen abschicken will. Habe ich das Recht, Mahngebühren zu erheben oder fristlos zu kündigen? Ich denke nicht, dass der Pächter noch bezahlen wird und habe nur das Bundeskleingartengesetz gefunden, kenne mich da aber absolut nicht aus. Ich freue mich über Eure Antworten!

Liebe Grüße


Rosa

Ihr habt einen Vertrag geschlossen. Mahngebühren können in diesem Fall nur erhoben werden, wenn es im Vertrag steht. Was steht denn dort genau im Wortlaut drin? Hier auch im Bezug auf Fälligkei