Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung

Begonnen von Daniela, 28. Oktober 2009, 12:04:00

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dora

hier kannst auch mal im Forum lesen oder selbst anfragen :

http://www.recht.de/phpbb/

Wenn man jemanden vom Verein ausschließen will, kommt es zuerst mal darauf an was in der Satzung steht.
In der Einladung zur MGV muss der TOP Vereinsauschluss der Fam. XXX mit dem Grund angegeben werden. Die Bezeichnung " vereinsschädigendes Verhalten " genügt nicht.
Du kannst auch unter " vereinsschädigendes Verhalten " googelen.


daniela

Danke für den Link, da werd ich mal nachlesen/fragen.
In der Einladung zur MGV steht nur Ausschluss des MItgliedes + mein Name ohne Grund.
Woher weißt Du das alles dora, ich staune.
In der Satzung steht folgendes: Mitgliedschaft erlischt durch Ausschluß: Er kann durch den Vorstand erst ausgesprochen werden, wenn dem Betroffenen innerhalb einer Frist von 2Wochen Gelegenheit gegenben wurde sich zu rechtfertigen. Der Ausschließungsbeschluß mit Begründung ist dem Mitglied schriftlich per Einschrieben bekanntzumachen. Dem Mitglied steht innerhlab eines Monats nach Bekanntgabe das Recht zu, dem Ausschluß zu widersprechen und die ENtscheidung der MGV zu beantragen. Diese entscheidet, vorbehaltlich einer gerichtl