Vorstandswahlen

Begonnen von Eddy, 04. März 2008, 16:47:00

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Eckhard

Hallo Eddy,
Vielen Dank für deine Zeilen.
Ihr seit wohl mind 3 im geschf. Vorstand.
Da muß es doch möglich sein, die Minimalgeschäfte ( Verträge Buchführung bis zur nächsten MV  zu machen - keine Beschlüsse. Und : Ausschüsse für die Geschäftsführungsbereiche einführen,(sogar dafür bezahlte Hilfskräfte von  außerhalb des Vereins einkaufen) - Ihr braucht dann nur noch unterschreiben. Die Anlagenarbeit nur durch Obleute machen lassen.
Das kannst du glatt noch 1 Jahr durchhalten -die Mitglieder werden dadurch gezwungen sich zu engagieren, sonst steigende Beiträge oder Umlagen, oder sie müssen die Auflösung beschließen.
Nicht aufgeben,  gruß eckhard

heinis kasse

hallo alle,
etwas aus der praxis: ich trete zurück von meinem amt als
mitglied des vereinsvorstandes durch eigenen entschluss,durch abwahl oder durch tod.
und nach mir kommen andere.
das wars.
wer will mir ein ( freiwilliges )amt aufzwingen?
keiner,auch keine rechtsverdreher!
wenn sich kein nachfolger findet laßt es doch einen
rechtsanwalt machen,daß hat folgende vorteile:
die gesamte gartenanlage entspricht den einschlägigen vorschriften,(vor antritt des rechtsanwaltes)und es wird richtig teuer.
schönes gärtnern im frühjahr wünscht

heinis kasse