Hallo Uwe Hallo Re(e) Bell
Uwe wenn es so in Deiner Satzung steht hast Du Recht und solltest dich dran halten. Das heißt Du kannst nicht so einfach Dein Amt niederlegen. Bei uns gibt es solche Formulierungen in der Satzung nicht. In dem Fall hat Re(e) Bell Recht. Ich kann mein Amt Niederlegen, darf es aber nicht zu so genannten Unzeiten tun (ich glaube wenn der Vorsitzende sein Amt niederlegt kann ich immer von einer Unzeit ausgehen) bin aber wenn ich es mache für alle Schäden die den Verein durch mein Handeln entstehen alleine in der Haftung. Wenn den Verein ein Schaden entsteht und davon ist auszugehen da bei uns nur der Vorsitzende und der Stellvertreter im Vereinsregister stehen muss ich mir also genau überlegen wie ich vorgehe. Aus diesem Grund würde ich eine Mitgliederversammlung durchführen unter dem Thema Neuwahlen mich nicht mehr aufstellen lassen und somit bin ich raus Ich denke es schickt sich nicht einfach alles hinzuschmeißen. Bei unserem Vorstand gibt es auch hin und wieder Streitigkeiten und mein Stellvertreter möchte immer gleich sein Amt niederlegen. Ich bin dann so das ich als Vorsitzender mich mit im alleine treffe dann versuche ich zu Vermitteln weil ich der Meinung bin kein Mensch ist Fehlerfrei auch ich nicht. Zurzeit hat er Stress (privat) mit der Schriftführerin und möchte das Sie aus dem Vorstand fliegt. Weil Sie aber demokratisch gewählt wurde und es mit Ihrer Aufgabe im Vorstand nichts zu tun hat werde ich Sie nicht auf seinen Wunsch hin rausschmeißen. Ich habe jetzt wegen Ihm im Frühjahr Neuwahlen angesetzt, wo er nicht mehr mit antreten möchte, bis dahin bleibt er aber im Amt Bevor Re(e)Bell mich ausschimpft (Spaß) das ich so nicht vorgehen kann und Ihn gehen lassen muss ,ich habe mich mit den Stellvertreter darauf vorher geeinigt .
Hallo Mandy
Ich denke der Tipp mit den BGB § 37 sollte hier zulangen Was meinst Du mit § 9 Absatz 6, was steht dort geschrieben. Ich finde es nicht in Ordnung das die letzten 3 Mitglieder (auch wenn Sie Sympathien haben) Ihre Ämter einfach Niederlegen, ob ich Sie dann noch mal Wählen würde ist fraglich, weil ich als Mitglied dann immer damit rechnen muss wenn den 3 Irgend etwas nicht passt das sie es wieder tun. Wenn ich Niederlege sollte ich dann auch Charakter beweisen und mich nicht mehr aufstellen lassen. Ihr könnt ja wenn Ihr Nachrücker für die Ämter die Abgewählt werden sollen, das so durchführen. Ich hatte Dir ja im 1 Beitrag alle Paragrafen aus dem BGB geschrieben die wichtig sind. Vielleicht solltest Du aber mit den 3 Mitgliedern noch mal reden das Sie bis zur Abwahl und Neuwahl im Amt bleiben. Macht meiner Meinung nach einen glaubwürdigeren Eindruck. Wie Ihr eine Abwahl und die Neuwahl durchführen solltet ist ja hier schon Öfters beschrieben wurden. Da dein Vorstand verzögert nach deiner Aussage solltest Du Dir den § 37 Absatz 2 durchlesen.
Ich denke dass ich jetzt dazu genug meiner eigenen Meinung preisgegeben habe und hoffe es können alle damit leben.
Einen schönen Sonntag noch
Gruß Sven