Kleingartengesetz

Begonnen von Westerhausen,Klaus, 25. Oktober 2000, 21:44:21

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Westerhausen,Klaus

Hallo!
Ich habe seit diesem Jahr einen Kleingarten von 200 m².
Nun wollte ich mal wissen,ob ein Gerätehaus zu dem laut
Kleingartengesetz vorgeschriebenen 24m² zulässigen Größe
mitgezählt wird.
Laut Kleingartengesetz ist da nur von einer Laube die Rede!

Vielen Dank Klaus Westerhausen!

Horst

Drastisch ausgedückt ist der Kleingarten ein Garten und kein Baugrundstück und die Laube kein Wochenendhaus. Deshalb erlaubt unser "Grundgesetz", das BKleingG, in § 3 f&