Möglichkeiten des Vereins bei Räumungsklage

Begonnen von kgadmh, 20. April 2021, 22:02:52

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kgadmh

Hallo,

wir haben das erste mal jemanden friśtlos kündigen müssen, da der Pächter Drogen angebaut hatte und die Polizei alles beschlagnahmt hat. Natürlich möchte der Pächter nicht von der Parzelle, also wurde Räumungsklage eingereicht. Ist es nun wirklich so, das der Pächter bis zum Urteil machen kann was er möchte? Er baut fleißig Sichtschutz, Wohnt in der Laube und baut natürlich nix an (vielleicht ein paar neue Drogen hinter dem Sichtschutz)
Wir haben keine Erfahrung damit, aber bis zum Urteil kann es ja noch eine ganze Weile dauern.
Hat damit schon ein Vorstand Erfahrungen und kann ein paar Tips geben?

Vielen Dank

mario_bln

Hi, wem gehört die Elektroanlege, dem Verein? Dann kannst du den Stromvertrag kündigen, es gibt eh kein Recht auf Strom in der Parzelle. Dauerhaftes Wohnen ist ein guter Kündigungsgrund und da ihr fristlos gekündigt habt, muss die Parzelle eh nicht versorgt werden. Bei Wasser musst du im Umkreis von 500 Meter eine Entnahmemöglichkeit bieten für die kleingärtnerische Nutzung, durch die fristlose Kündigung ist das aber auch passee. Lasst dir alle Entsorgungsnachweise von ihm geben und prüfe ob seine Sammelgrube eine Z Nummer hat  dafür wird bei der Schätzung bis zu 2000 € abgezogen, genauso alles was er ohne Baugenehmigungerrichtet. Ist das öffentliches Land