Gartennachfolger ?

Begonnen von Anne, 30. Juli 2008, 00:51:00

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RobinHood

Hallo, mir brennt das Thema auch gerade in Niedersachsen/Oldenburg auf den Nägeln.

Mein Nachpächtervorschlag, der mir 1500€ Abstand zahlen möchte, wird vom Vorstand abgelehnt mit der Begründung, der Vorstand habe einen eigenen Nachpächter allerdings ohne Abstandszahlung.

Ich muß sogar mit 14 Tagefrist meine Laube abreissen und den Garten lehrräumen. Der Nachpächter wird mir vom Vorstand nicht benannt. Sollte ich nicht lehrräumen (mein Garten ist sehr artenreich mit solider Laube bewirtschaftet) werde der Vorstand lehrräumen und mir hierfür incl. Asbestdachentsorgung 2900€ in Rechnung stellen. Gartenschätzer zu meiner Wertermittlung/Entschädigung lt. BKG §11 Kündigungsentschädigung gibt es in Niedersachsen/Oldenburg seit 20Jahren nicht.

Alle friedlichen Gesprächsversuche waren ohne Erfolg.
Mann kann nur warnen vor diesen Gartenzwerg-Königen und Reaktionären!

Gibts noch Rettung? Nein. Kein Vorstand hat jemals einen Rechtsstreit verloren. Bitte im nächsten Leben, Mediations- statt Rechtsschulungen der Vorstände.

Hans

Hallo Robin Hood,

ich kann verstehen, dass Du sauer auf den Vorstand bist. Allerdings hast Du wenig Chancen, weil:
1. allein der Vorstand (im Auftrag des Zwischenpächters) entscheidet, mit wem er einen neuen Pachtvertrag eingeht.
2. allein der Vorstand entscheidet, ob die Parzelle überhaupt weiterhin als Kleingarten genutzt werden soll. In diesem Falle ist die Parzelle durch den abgebenden Pächter von seinem Eigentum zu beräumen.
3. der abge