Gartenbegehung durch den Vorstand - Anzahl Anwesende

Begonnen von Kraft der Sonne, 07. August 2021, 09:04:43

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Kraft der Sonne

Hallo,

eine weitere Frage treibt mich um. Der Vorstand möchte mit 3-4 Leuten meinen Garten begehen, weil er mir div. Mängel vorwirft, die ich -wenig überraschend- anders sehe.

Frage: darf mir der Vorstand vorschreiben, wer alles ,,auf meiner Seite" in MEINEM Garten anwesend sein darf zu diesem Termin?

Mir wurde von einem ehemaligen Vorstand, mit dem ich darüber gesprochen habe, bereits mitgeteilt, dass ich dringend jemand dabei haben sollte, da ich sonst ,,keine Chance" hätte (war auch immer damit genau gemeint ist). Ich habe dem Vorstand in meiner schriftlichen Antwort mitgeteilt, dass, sofern keine gewichtigen/ triftigen Gründ dagegen sprechen, ich einerseits 2 andere einfache (aber Langzeit-) Pächter aus der Kolonie gerne dabei hätte, sowie einen weiteren Gast aus meinem persönlichen Umfeld (quasi als Ersatz zum Lebens-/ Ehepartners, da ich den Garten alleine bewirtschafte). Ohne Nennung von Gründe wurde mir vom Vorstand lediglich 1 (!) weiteres Koloniemitglied als Zeuge ,,erlaubt". Ich wüßte nicht, wen oder was den Vorstand legitimiert, mir vorzuschreiben, wen ich in meinem Garten anwesend haben darf? Oder bin ich da völlig schief gewickelt?

Freue mich über zeitnahe Antworten!
Sonnige Grüße

verbandsfrei

Hallo Kraft der Sonne,

na, das ist ja mal wieder harter Tobak, den dir dein Vorstand da auftischt.

Also grundsätzlich erst einmal: solange du Pächter der Parzelle bist, genießt du auch das Hausrecht auf dieser Parzelle. Hier bietet sich tatsächlich mal ein Vergleich zu einer Mietwohnung an, auch wenn dort noch die "Unverletzlichkeit der Wohnung" ein hohes Schutzgut ist.

Trotzdem: du bestimmst, wer in deine Parzelle kommt. Sehr häufig wird in Unterpachtverträgen vereinbart, dass der Verpächter oder sein Vertreter zur Kontrolle der vertragsgemäßen Nutzung in die Parzelle einzulassen ist. Dies ist aber bereits durch eine einzige Person erfüllt! Um sich ein Bild von der vertragsgemäßen Nutzung zu machen, muss der Verpächter nicht etwa satzungsgemäß vertreten sein. Um für sich Nachweise zu erstellen, kann er ja auch Fotos machen. Um deinen guten Willen zu zeigen, kannst du natürlich auch zwei Personen einlassen. Dies genügt in den meisten Fällen sogar für eine satzungsgemäße Vertretung des Verpächters (ergibt sich aus der Satzung des Verpächters bzw. aus der Satzung eines beauftragten Vereins).

Und was die andere Frage angeht, nämlich wie viele "andere" Personen zu der Zeit in deiner Parzelle sind: nun, das geht den Verpächter herzlich wenig an, um es mal diplomatisch auszudrücken. Du kannst so viele Gäste in deiner Parzelle empfangen, wie du lustig bist. Solange du deine Parzelle kleingärtnerisch nutzt und von deiner kleinen "Versammlung" keine Ruhestörung oder dergleichen ausgeht, kann der Verpächter da schlicht nichts gegen sagen. Auch hier zieht nämlich dein Hausrecht! Wenn es dem Verpächter zu voll ist, nun, dann ist das sein Problem. Und mal ganz ehrlich: schon diese herablassende "Erlaubnis" von Zeugen zeigt doch ganz deutlich, dass der Vorstand nicht von einem Vertragsverhältnis auf Augenhöhe ausgeht, sondern meint, "über" dir zu stehen. Auch lässt sich hier hinein interpretieren, dass der Vorstand Dinge vorhat, die er selbst für nicht ganz sauber hält und deshalb so wenig Personen involviert sein sollen, wie nur irgendwie geht. Lass' dir hier nichts einreden. Du bestimmst, wer in deiner Parzelle wann anwesend ist - niemand sonst!
Allein schon wegen dieser seltsamen Vorzeichen solltest du dafür sorgen, dass so viele Zeugen wie möglich anwesend sind. Ich hätte nicht schlecht Lust, dem Spektakel selbst beizuwohnen, einfach um mal zu sehen, wie sich andere Vorstände (bin selbst Vorstand in einem Gartenverein bei Leipzig) so verhalten... kannst ja mal per PN schreiben, wo deine Parzelle ist - natürlich nur, wenn gewünscht.

Viele Grüße
verbandsfrei

Kraft der Sonne

Moin verbandsfrei,

danke für deine zeitnahe und ausführliche Antwort! Das weiß ich sehr zu schätzen!

Anzahl meiner Gäste: alles andere hätte mich irgendwie auch stark verwundert und du hast Recht, die "Offiziellen" treten -insbesondere Frauen gegenüber- stark herablassend gegenüber! Wenn man dann auch noch jünger ist als die.. und nicht so lange im Verein gärtnert..

Mir kommt gerade der Gedanke die paar Hanseln aus dem Verein, die ich kenne, ebenfalls zu dem Termin "einzuladen". Vielleicht sogar einen der alten "Querschießer" samt Frau, dem sicherlich meine Bewirtschaftung auch nicht so liegt, der aber gerne eine Gelegenheit nutzt um Obmann & Vorstand die gemachten Fehler, Überheblichkeiten und anderen Mist vorzuhalten. Er kennt sich recht gut aus und nimmt kein Blatt vor dem Mund ohne ausfallend zu werden.. Mit ihm dabei bräuchte ich sicherlich bei dem einen oder anderen Kommentar / Forderung/ Dreistigkeit gar nicht selbst zurück schießen und mich noch unbeliebter machen.. Mal sehen.

Lieben Dank jedenfalls
Liebe Grüße aus SH

Kraft der Sonne

(leider finde ich die Funktion für PNs nicht?)

verbandsfrei

Oh, ich meinte in Erinnerung zu haben, dass man über das Profil (Link beim Usernamen) eine persönliche Nachricht senden könne... aber ich finde das jetzt gerade auch nicht. Wird dir meine Mailadresse in meinem Profil angezeigt? Ansonsten google mal nach "IG Kleingarten", dort findest du eine Mailadresse von mir/uns.
VG
verbandsfrei

Kraft der Sonne

Ja, so ist es in den meisten Foren ja auch, aber beruhigend zu sehen, dass ich nicht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehe, sondern die Funktion nicht (mehr?) vorhanden ist..

Falls Du sehr spontan einen Kurzurlaub in SH in Ostseenähe,  machen möchtest und morgen Abend mein Gast in meinem Garten sein möchtest und kannst, sehr gerne. Meine Laube eignet sich leider noch nicht zum Übernachten, aber wir haben als Kurort massig Übernachtungsmöglichkeiten im Ort und drumherum.. :-)

verbandsfrei

Hat leider nicht geklappt, war schon unterwegs. Trotzdem wäre es interessant zu hören, wie es gelaufen ist. VG

Kraft der Sonne

Moinsen,

die Begehung war in jedem Fall eine Erfahrung und keine, auf die ich scharf wäre sie zu wiederholen, auch wenn sie im Endeffekt ,,ganz ok" ausging.

Von meiner Seite hatte ich einen Kleingärtnerkollegen aus der Kolonie dabei und meinen privaten Bekannten, der sagen wir mal ,,über das übliche Maß stark hinausgehend juristisch informiert" ist.. keiner der beiden brauchte jedoch in irgendeiner Form ,,einschreiten", aber ich denke trotzdem, dass alleine die Anwesenheit der beiden durchaus lenkend war, zumal der Gartenkollege ein allseits anerkanntes*, langjähriges Mitglied der Kolonie ist (*außer vielleicht beim Obmann).

Der Vorstand kam zu dritt (1. Vorsitzender, sein Vertreter -welcher bei Gartenübernahme  der Obmann war- sowie dem Rechnungsführer) und der aktuelle Obmann sprang natürlich auch mit rum, führte das ,,Protokoll"..

Anfangs war es ein schwieriges Gespräch und ich mußte dem Obmann mehrfach auffordern meine Aussagen nicht voreingenommen negativ zu bewerten, sondern so hinzunehmen und zu akzeptieren sowie mich ausreden zu lassen, ist mir mehr als einmal ins Wort gefallen..

Die erste Diskussion ging gleich um mein ,,Spatenbeet" vorne los. Thema waren die Beikräuter bzw. der Mohn. Ein ,,ich eß Blumen, denn Tiere tun mir leid!" und dem Hinweis, dass ich Vegetarierin sei und damit war der Mohn ok, weil eben kleingärtnerisch genutzt..zumal viele andere Gärten ebenfalls Mohn ihn ihren Beeten haben, gewollt oder ungewollt..

Die Begehung ging dann etwas  entspannter weiter, einige der niedrigeren Hochbeete sind vom Hauptweg nicht gut zu sehen, aber insgesamt soweit alles ok, keine Beanstandungen.

Einzige der Obmann der Anlage, der sich nach meinem Verständnis eigentlich einen Keks freuen sollte, dass ,,seine" Anlage bzw. dieser Garten bis auf ein paar Auflagen (1 Birke muss raus, 1 Weide und 1 Walnussbaum am Zaun zum Nachbarn müssen raus oder gekappt werden sowie ein paar ,,Missetaten" vom Eichhörnchen in Form von  kniehohe Eichen müssen ebenfalls raus, sowie meine Sichtschutzhecke hinten muss ich ein weiteres Stück runter nehmen) ok ist, hat immer und immer wieder eins drauf gesetzt, war päpstlicher als der Papst, hat es bei allem und jeden versucht so ,,scharf" wie möglich zu werten, wollte mir weitere Auflagen vorschreiben, wo der Vorstand ihm aber widersprach und ihm unmißverständlich antwortete, dass, wenn ich ,,das soundso kleingärtnerisch nutzen" will, es keine von ihm gearteten Auflagen geben wird, die im Grunde die von mir geplante Nutzung unmöglich machen.. usw.

Durch die permanenten Einwände des Obmanns und meine Gegenwehr wäre der Termin beinahe eskaliert, als ich irgendwann gegen Ende entnervt nämlich vorschlug, wir könnten uns auch mal über SEINEN  unterhalten.. Der Obmann kann schließlich nicht von anderen Gärtnern etwas einfordern, was er selbst nicht leistet oder unterläßt!
Da hat der Vorstand sofort gemeint, dass wir das nicht bräuchten, den Obmann verbal erneut zurückgerufen und ihm klippt und klar gesagt, dass er endlich Ruhe geben soll!

Insbesondere unser Rechnungsführer war sehr ausgleichend, hat mir im ruhigen und freundlichen Ton versichert, dass nur DAS zählt, was der Vorstand mit mir festlegt und dass der Obmann schließlich NICHT Teil des Vorstandes ist...

Zum Schluss lobte der Rechnungsführer meinen Garten sogar noch, indem er sagte, dass er im Grunde meinen gesamten Garten als kleingärtnerisch genutzt sehe  und nicht nur das 1/3.. Auch da war der Obmann wieder anderer Ansicht, meinte es seinen ja nur 70 qm kg genutzt (hätte er mit Schritten ,,abgemetert"). Als ich dann alles aufzählte, gab er schnell klein bei..

Die Kopie vom ,,Protokoll" habe ich noch nicht erhalten, aber von den handschriftlichen Notizen des Obmanns hab ich im Einverständnis des Vorstandes ein Foto mit dem Handy geschossen.. We'll see..

diabel

Bei dieser Gartenbegehung ist nur der Vereinsvorstand berechtigt die Gartenbegehung vorzunehmen. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, Kassierer, Schriftführer und Gartenfachberater. Alles andere hat in deinem Garten nichts zu suchen, weder Gartenobmann noch sonstiger Beisitzer.

Wie viele Leute sich im Rahmen dieser Gartenbegehung in deinem Garten befinden, ist allein dir überlassen. Du kannst so viele Freunde einladen, wie du willst.

Rosa

Autor: diabel
« am: 13. September 2021, 22:11:49 »
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Bei dieser Gartenbegehung ist nur der Vereinsvorstand berechtigt die Gartenbegehung vorzunehmen. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, Kassierer, Schriftführer und Gartenfachberater. Alles andere hat in deinem Garten nichts zu suchen, weder Gartenobmann noch sonstiger Beisitzer.

Jeder Vorstand sollte eine Geschäftsordnung haben, die da besagt, wer welche Aufgaben hat. Ein Kassierer, Schriftführer oder evtl. Beisitzer hat bei einer Gartenbegehung nichts zu suchen.
Die einzigen, die hier den Garten betreten dürfen bei einer Begehung ist der Vorsitzende, Stellvertreter und Gartenfachberater.
Ich weiß zwar nicht, was du unter Gartenobmann verstehst. Wenn dieser mit dem Gartenfachberater zusammen arbeitet - kann er auch den Garten bettreten.
I.d.R. wird von außen geschaut, denn die Begehung durch die Gemeinde bzw. Land erfolgt ebenfalls nur von außen. Sie gehen nicht in die Gärten.

verbandsfrei

"Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, Kassierer, Schriftführer und Gartenfachberater."

So viel Pauschalität kann nicht unkommentiert stehen bleiben.

Aus wie vielen Personen Personen ein Vereinsvorstand besteht, regelt die Satzung dieses Vereins. Häufig werden dort dann gleich bestimmte Funktionen definiert.
Durch welche Personen sich der Verpächter bei einer Begehung jeweils vertreten lässt, ist dem Verpächter überlassen. Im Zweifel jedoch ist nur der Vorstand des Verpächters in einer seiner Satzung entsprechenden Konstellation berechtigt, die Kontrolle durchzuführen, s. auch meine ursprüngliche Antwort.

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