Warum Verbot der Kleintierhaltung?

Begonnen von AbisZ, 04. Juli 2006, 16:47:00

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Eckhard

Lieber Horst!
Du bist wie gewohnt gründlich in Deinen infos. Das ist gut.
Dann interpretierst Du aber, ähnlich wie der BDG, das BKlGG falsch, indem Du meinst, wenn dort nichts von Kleintierhaltung steht , sei es nicht erlaubt.
Das BklGG interpretiert auch, was kein Kleingarten ist. Dort steht nichts von Tierhaltung.
Warum kann die Einschränkung für Bienenhaltung nicht auch für Kleintierhaltung gelten?
Es ist nicht objektiv, wenn Ziergeflügel häufig von Vorständen unter Auflagen gestattet werden, Kaninchenhaltung aber nicht.
(Viele Gärtner würden auch lieber Kaninchen  als Bienen als Nachbarn haben wollen)

Liebe Vorständler!
Versucht doch  raus zu finden,  wie etwas geht und nicht , warum es nicht geht.
In jüngster Zeit sind die Neugärtner  Aussiedler, die bei der Bewirtschaftung eher ein Wochenendgrundstück mit Betonierten Wegeinfassungen und 50m² Laube im Auge haben und wenig Vorstand hat da Bedenken.  Wahrscheinlich ist das ,,Ordentliche"  leichter anzuerkennen, auch , wenn das BklGG nicht eingehalten wird, als eine Kaninchenhaltung im Kleinen ohne Belästigung der Nachbarn.
Das zusätzlich zu den 24 m² ein Treibhaus erlaubt ist, leitet sich auch nicht aus dem Gesetz ab.

Lieber Kaninchenfreund!
Vielen Dank für Deine erfrischenden Beiträge.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard

Uwe

Lieber Eckhard

Du hast den Nage