Pächter mit Aufenthaltstitel

Begonnen von Tine987, 04. September 2020, 19:11:39

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Tine987

Hallo liebe Kollegen,

gerne möchte ich euch um eure Meinung bitten.

Eine Pächterin von uns, möchte aus beruflichen Gründen ihren Pachtgarten abgeben. Sie hat auch einen Interessenten gefunden.

Dieser ist syrischer Staatsangehöriger und hat aktuell einen begrenzten Aufenthaltstitel bis April 2021.
Ich hab ihn informiert das wir Personen mit begrenzten Aufenthaltstitel nicht aufnehmen.
Wenn er eine Niederlassungserlaubnis hätte, wäre dies kein Problem für uns.

Jetzt hat er mich gefragt, ob dies ein Gesetz in Deutschland wäre, weil sein Anwalt ihm wohl mitgeteilt hätte, das dies kein Problem darstellt.

Als Verein haben wir nichts gegen Ausländer. Aber mit begrenzten Aufenthaltstitel haben wir die Befürchtung, das diese sind nicht verlängert wird und die Person dadurch ja jederzeit abgeschoben werden kann.

Könnt ihr mir ein paar Formulierungen geben, wie ich ihn höflich ablehnen kann?

Viele Grüße

Rosa