Zahlungen an Vorstände für ihren Zeitaufwand ?

Begonnen von premium, 14. März 2017, 20:30:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

premium

Zahlungen an Vorstände für ihren Zeitaufwand waren und bleiben  rechtswidrig oder nicht ob das ist auch alles korrekt?

Eine Erhöhung Vermietungskosten vom Vereinhaus um 10 Euro. Begründung: Eine Entschädigung für diejenigen die Vermietung machen für zusätzliche Arbeit bei den Vermietungen.
z. B: Grill-Benutzung, Abtransport von Tischen und Stühlen, Reinigung der Zapfanlage, und die zusätzlichen Arbeiten sollten extra berechnet werden. Die Erhöhungen langsam ansteigen sollten, damit die Mieter des Vereinshauses nicht abgeschreckt werden.
Eine Entschädigung für diejenigen die Vermietung machen Vorschlag – 5 Euro pro Vermietung. Alex führt aus, dass er oft für Vermietungen des Vereinsheims vorab tätig werden muss (z. B. Stühle aufstellen, Tische aufstellen und abräumen oder beispielsweise bei einem Vertragsabschluss als Bedingung das Aufstellen der Stühle und Tische in U-Form gefordert wurde).
Er schlägt daher den Anwesenden vor, dass bei Vertragsabschluss dafür mindestens ½ Zeitstunde oder mehr berechnet werden sollte.
Jedoch nur, wenn er tatsächlich tätig wird, also nicht generell bei jeder Vermietung des Vereinsheims. Er käme den Mietern stets entgegen und verrichtete die mühevolle und zeitaufwändige Arbeit bisher kostenlos. Seiner Meinung nach, sollten die zusätzlichen Anforderungen der Mieter des Vereinsheims berechnet werden.
Diese Arbeitsstunden könnten auch als Pflichtstunden vergeben werden.
Die Vermietung des Vereinsheims sozusagen das Pflichtstück von Alex .
Diejenigen die die Vermietung des Vereinshauses übernehmen (Schlüsselübergabe, Einweisung der Mieter, Abnahme nach der Vermietung) und dabei bei einer einzelnen Vermietung einen Mehraufwand z. B. aufgrund des Umräumens der Tische und Stühle des Vereinsheimes haben, bekommen dies mit einem Stundenlohn von 12,50 € vergütet.
Muss das nicht über Mietgliederversammlung abgestimmt werden?