Rankgerüst aus Holzlatten

Begonnen von Wolfgang Hölzel, 02. Juni 2002, 00:16:00

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Wolfgang Hölzel

Hallo liebe Gartenfreunde,<br />
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ich habe um meine Gartenlaube im Abstand von ca. 1,50 m ein ca. 2,20m hohes Spalier  aus Holzlatten errichtet. Dieses Spalier ist am Haus ebenfalls als "Dach" ( nicht geschlossen )angebracht. Dieses Spalier soll mit Wein zuranken.<br />
Der Vorstand verbietet mir dieses Spalier, mit der Begründung das dieses eine Erweiterung der überbauten Fläche sei.<br />
Können mir Gartenfreunde einen Hinweis geben ob ein solches Spalier erlaubt ist; wenn nicht erlaubt, wo kann ich es nachlesen? <br />
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Vielen Dank .<br />
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Mit Gartengruß<br />
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W. Hölzel

Horst

Grüß Goott Wolfgang.<br />
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Du hast noch keine Erweiterung der überbauten Fläche und noch keine Erweiterung des überdachten Freisitzes. Das "Dach" müßte baumäßig geschlossen sein. Deine Spaliere sind Rankgerüste bzw. Pergola. Nach BKleingG ist gem § 3 (2) eine Laube "mit höchstens 24 qm Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig." Mehr steht nicht drin. Alles andere schreiben dein Verein, dein Verband vor. Ich glaube aber nicht, daß dein Fall trotzdem so ausagelegt wird, wie von deinem Vorstand.<br />
Laß dir das schriftlich zeigen ("Wo steht das genau so?").<br />
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Grüße von Horst<br />
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Bekomme ich nach einiger Zeit Nachricht wie die Sache ausgegangen ist?
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