Durchsetzung der Gartenordnung

Begonnen von Andreas, 21. Juli 2005, 15:27:00

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Andreas

Hallo,

ich habe schon öfters diese Seite besucht und bin erstaunt über die Vielseitigkeit des Kleingärtnerwesens und besonders die unterschiedlichsten Standpunkte betreffend.

Ich möchte mich deshalb heute mal an Euch wenden wegen einem Rechtsproblem.
In unserem Gartenverein gibt es eine entsprechende Gartenordnung. Und dort steht im Unterpunkt Kleintierhaltung "..........Verunreinigungen auf Wegen und Anlagen sind von Besitzer zu entfernen.“
Wir selbst haben einen Schäferhund.
Ich habe persönlich mehrfach gesehen, wie ein bestimmter Gartenfreund den Kot seines Hundes einfach neben unserem Gartenzaun im Sand verbuddelte.
Nun ja, die Sauerei kann man ja bei Sandboden ganz prima machen, nur frage ich mich, wie er das in seiner eigentlichen Wohnumgebung macht - schnell mal ne Gehwegplatte oder Pflaster hochheben?
Mancher scheint ja geneigt zu sein, diese Sauerei mit dem Hundekot-Verbuddeln hygienischer zu finden, als dahinein zu latschen â€" so denken zumindest einige Menschen. Und wenn dies vor dem Garten eines anderen Hundebesitzers (in diesem Falle vor meinem Garten) stattfindet â€" wird es immer wieder böses Blut nicht nur zwischen den Hunden geben.

Als ich den Vorstand schriftlich auf das Hundekot-Verbuddeln hinwies, hieß es nur,  â€žwenn ihr zwei ein Problem miteinander habt, musst ihr das über eine Zivilklage klären...“

Nur habe nicht nur ich ein Problem mit dem Nachbarn, sondern der Nachbar mir der Gartenordnung. Eigentlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Gartenordnung vom Vorstand durchgesetzt werden soll und muß.
Was dort drin steht, ist ja schon oben zitiert worden. Ist nun Kot verbuddeln gleichzusetzen mit entfernen? Kann der Vorstand sich aus Bequemlichkeit aus der Verantwortung stehlen und auf eine Zivilklage verweisen?
Mit dem Nachbarn reden hilf auch nichts, er schaltet auf stur und scheint Lust am Provozieren zu finden, da plötzlich Hundekothaufen in meinem Garten liegen, die definitiv nicht von unserem Hund stammen.

Wer von den hier mitlesenden anderen Gartenvorständen kann mir raten?
Soll ich meinen Vorstand noch mal mahnen oder lieber gleich die wiederholte Anzeige beim Ordnungsamt und die angesagte Zivilklage starten?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas

Re(e)Bell