Garten abgeben!

Begonnen von Torsten Müller, 13. Juni 2009, 10:35:00

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Torsten Müller

Meine Eltern wollen aus altersgründen Ihren Garten abgeben. Es erweisst sich jedoch schwierig einen Nachfolger zu finden.

Der Garten ist noch zu DDR-Zeiten gepachtet wurden.

Ergeben sich daraus besondere Regeln für die Abgabe des Gartens. Muss der Garten nicht kompett beräumt werden (Laube, Bäume etc.)?

Horst

Hallo Torsten, ich schreibe
in einfachen Stichworten:
Alle Papiere deiner Eltern, wie Satzung, Gartenordnung, Pachtvertrag vorhanden?
Sich vorher über alles in der Kleingartenanlage neutral und möglichst heimlich persönlich erkundigen; bei Gartennachbarn,
nach Vorstandsmitgliedern fragen,
die in Gespräche verwickeln,
Veranstaltungen besuchen:
Wieviele Gärten leer? Was kostet ein Garten?
Hat man Bewerber?
Wie, zu wann wird dort ein Garten gekündigt?
Dann erst kündigen.
Vorstand bestimmt immer Nachfolger:
Nachfolger kann Bewerber des Vereins sein
oder aber auch ein eigener Bewerber.
Kosten gliedern sich in zwei Kategorien:
1. Laufende Kosten an den Verein = Verpächter: Pacht für reine Garten-Parzelle, Mitgliedsbeiträge, Kosten für Strom und Wasser usw.
2. Einmaliger Ablösebetrag des Nachfolgers = neuen Pächters = neuen Kleingärtners
an den bisherigen Besitzer = deine Eltern:
Wert vom Besitztum, das sind Anpflanzungen und Baulichkeiten,
das der neue von deinen Eltern übernimmt.
Der Verein schätzt neutral den Wert der Sachen braucht aber nicht.
Frage ob er das macht.
Abgeräumt werden normalerweise nur die nicht oder nicht mehr brauchbaren Sachen,
die der Nachfolger nicht übernimmt. Man kann auch einiges an den Nachfolger übereignen = verschenken; oder an andere in der Anlage verkaufen oder verschenken.
Das meiste werden deine Eltern schon wissen.

Viel Glück
Horst