Übernachten im Kleingarten!

Begonnen von Jürgen, 29. Mai 2005, 13:04:00

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Jürgen

Grüße an alle Kleingärtner!



Das Wetter wird deutlich besser und wir hatten schon die ersten "lauen Sommernächte". Da fand ich es besonders Schade, dass wir (meine Frau und ich) abends nach Hause fahren mussten. Wir währen so gerne im Garten geblieben.

Meine Nachbarn meinten wir sollten doch ruhig im Garten übernachten, das  ist doch generell erlauzbt.  Daraufhin habe ich mal den Pachtvertrag und die Vereinssatzung zu rate gezogen - und ich haben tatsächlich nichts gefunden. Da wir erst seit kurzem den Garten gepachtet haben, wollte ich mal nachfragen ob es reicht den Vorstand zu informieren. Wir wollen keinen Ärger bekommen möchten aber nicht auf die Möglichkeit verzichten den Sommer im Garten zu verbringen - ohne jeden Abend nach Hause fahren zu müssen.

Vielen Dank

Jürgen

Re(e)Bell

Hallo,
Übernachten ist nicht "Wohnen".
Such mal im Forum unter "Übernachten" !!Re(e)BEll

Arno

Lieber Gartenfreund,

auf Deine Frage werden sicherlich viele Gartenfreunde, die sich im Kleingartenrecht recht gut auskennen, antworten.
Das Bundeskleingartengesetz regelt das "Wohnen" in der Laube eindeutig - Nein, nicht erlaubt !
Gegen bloßes Übernachten wird sicherlich kein Vereinsvorstand Einwände haben.

Also: viel Spaß in Eurem Kleingarten...

Gruß aus Holstein




cora

hallo
das ständige wohnen ist nicht erlaubt.aber ab un an mal übernachten ist schon in ordnung. frag doch einfach mal deinen vorstand, oder übernachten bei euch noch andere mitglieder??bei uns gits leute die den genzen sommer im garten wohnen und das interessiert nieman.

Burchard

Hallo Jürgen!

Übernachten - darfs Du (gelegentlich).

Eine ähliche Diskussion gab  es bereits letzes Jahr. Lt. Landesverabdn Rheinland ist "wohnen"  nicht erlaubt und auch klar vom BkleingG geregelt.

Ich verstehe diese regelmässig aufkommende Diskussion nicht. Wollen die Leute einen Kleingarten oder ein Ferienhaus. Die Jährlichen Kosten sind nicht ohne Grund unterschiedlich. Meistsns sind diese "Dauergärtner" auch dioe mit der kleinsten Nutzfläche.

Würden die Gemeinden ihr Potenzial - was die Pachthöhe betrifft - für diese Feriengärten voll ausschöpfen würde sich das "Problem" von selbst lösen!

B. Bley

Guten Abend!

Wo steht im Bundeskleingartengesetz, daß das wohnen im Garten verboten ist?

Dort steht lediglich - die Laube darf nicht zum dauerenden wohnen eingerichtet sein!!

Ein Zelt ist nicht zum dauernden wohnen ausgelegt - die meisten Camper verbringen aber den gesamten Sommer da.

Ab wann ist eine Laube zum dauernden wohnen eingerichtet?
- Kühlschrank
- Dusche
- Küche
- Bett
oder was?

Ab wann spricht man vom dauernden wohnen? 2 Wochen - 2 Monate oder länger?

Wenn das aber verboten ist - warum wird es nicht kontrolliert? Das ist doch wohl Sache der Vorstände  bzw. der Verbände. Bei uns wohnen die hälfte der Pächter mindestsn im Sommer im Garten - einschl. des gesamten Vorstands. Der Stadtbverband weis das - nur was soll er unternehmen?


cora

normalerweis darf man im garten ab und an bernachten. die laube sollte auch keinen wasser oder stromanschluss haben. so steht im gesetz. bei uns ist das auch anders. ich habe wasser und strom in meinem häuschen. ich kenne aber einige verein wo man noch mit brunnen arbeitet und mit benzinrasenmäher. es besteht immer die gefahr, dass der verpächter wenn übernachtungen oft sind das ganze dann als champinggebiet bewertet, und dann wird die pacht teuer.leute die nicht im garten nächtigen wird sowas natürlich ärgern.ich kenne das aus unserem verein.wir haben leute die sind den ganzen sommer ununterbrochen hier auf urlaub, haben sat.schüsseln usw. das ist nicht gut, der verpächter hat noch nichts gesagt, oder bemerkt. ich möchte aber wegen diesen leuten nicht eine höhere pacht bezahlen müssen

cora

normalerweis darf man im garten ab und an bernachten. die laube sollte auch keinen wasser oder stromanschluss haben. so steht im gesetz. bei uns ist das auch anders. ich habe wasser und strom in meinem häuschen. ich kenne aber einige verein wo man noch mit brunnen arbeitet und mit benzinrasenmäher. es besteht immer die gefahr, dass der verpächter wenn übernachtungen oft sind das ganze dann als champinggebiet bewertet, und dann wird die pacht teuer.leute die nicht im garten nächtigen wird sowas natürlich ärgern.ich kenne das aus unserem verein.wir haben leute die sind den ganzen sommer ununterbrochen hier auf urlaub, haben sat.schüsseln usw. das ist nicht gut, der verpächter hat noch nichts gesagt, oder bemerkt. ich möchte aber wegen diesen leuten nicht eine höhere pacht bezahlen müssen

B. Bley

Guten Tag Cora!



Wie ich sagte - wer kümmert sich darum ob jemand im Garten wohnt oder nicht?

Die Verbände - wenn sich die Vorstände nicht darum kümmern wollen (trauen). Aber,  wie ich schon geschrieben haben, unser Stadtverband (Aachen) weis das in den Gärten gewohnt wirdaber er unternimmt nichts. Was den auch? Kündigen wird wohl kaum gehen und jeden Abend alle Pächter - in allen Gartenenlagen - nach Hause schicken erst recht nicht.

Die Stadt - als Eigentümer der Flächen könnte wohl eine höhere Pacht fordern - aber weis die das überhaupt?

 

Arno

Liebe Gartenfreunde,

nun macht doch aus einer relativ einfach zu beantwortenden Frage eines -wahrscheinlich- neuen Gartenfreundes doch keine große Abhandlung über den Begriff "Wohnen", deren Überprüfung bzw. Überwachung und der sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Ich selbst leite eine Gartengemeinschaft mit 370 Parzellen - natürlich kenne ich diejenigen, die in den Sommermonaten in den Lauben "übernachten" - sobald aber jemand dort (auf Dauer) "wohnt", gibt es die "gelbe" Karte - bei Nichtbeachtung derselben wird dann über den Kreisverband die Kündigung ausgesprochen.


Ich wünsche uns allen einen schönen Sommer !

Gruß aus Holstein

Jürgen

Guten Tag!

Danke für die vielen Antworten - ich verstehe das jetzt so:



Dürfe darf man eigentlich nicht - aber wenn der Vorstand und/oder die Verbände es dulden kann man.


  Das hat eine faden Beigeschmack baer ich werden unserem Vorstand ma eine Fläschchen Wein mitbringenund nachfragen ob ich - zumindest für 2 - 3 Wochen "übernachten" darf.

Gruß an Alle

Jürgen

Burchard

Hallo Jürgen!

Das ist halt die Krux wenn man (sprich Vorstände) Gesetze selbst interpretieren! Dann kommen solche eigenwilligen Ansichten raus.

Wen die leiden können – der „übernachtet“ nur regelmäßig und die anderen „wohnen“ im Garten.

Ich halte diese Praxis für bedenklich. Über Kurz oder Lang werden die Gemeinden hier eine Einnahmequelle sehen und die Gartenanlagen als „Wochenendsiedlungen“ abrechnen.

Eines der beliebtesten Argumente für das wohnen in der Gartenanlage ist der Schutz vor Einbrechern. Das ist doch wohl  Blödsinn – patrouillieren diese „Dauerübernachter“ Nachts die Gartenwege – doch mit Sicherheit nicht. Was würden den die Diebe stehlen? Spaten, Schubkarre, Obst und Gemüse – sicher nicht. Doch dann wohl eher die Fernsehgeräte, Stereoanlagen, DVD-Player und Satellitenanlagen die eben diese Dauerübernachter zur Unterhalten benötigen.

Wenn ihr also eine Kleingarten wollt dann benimmt euch auch entsprechend, wollt ihr eine Ferienwohnung dann kauft euch einen Wohnwagen und bezahlt auch die  entsprechenden Mieten als Dauerkämper.

Gruß
Burchard

Horst

Liebe Freunde,
leider muß ich aus sachlichen Gründen den Ausführungen von Burchard zustimmen:
Die Fläche der ganzen Kleingartenanlage ist von den Kommunen planungsrechtlich (fast)immer als Grünfläche ausgewiesen und nicht als Baugrund oder ähnlich. Der Kleingarten ist demnach ein Teil der Grünfläche und kein Baugrundstück; die Laube eine Laube und kein Wochenendhaus.
Wer - der Verein oder die Gartenfreunde - das nicht wahrhaben will, muß es oft büßen.
Den Grundstückseigentümernfällt es dann leicht, die ganze Anlage "umzuwidmen"  oder "umwidmen" zu lassen. Man muß dann plötzlich für den Komfort, auch um das Übernachten herum, sehr viel zahlen.
Euer
Horst
PS: Bitte Beiträge wo das schon geschehen ist. Oder sehe ich Gespenster?

Arno

Liebe Gartenfreunde,
zu dem Thema "Übernachten" und "Wohnen" gibt es einen aus meiner Sicht hervorragenden Beitrag unter: www.kleingaertner.de/IVDK/Begriffe/laube.htm

...auf die Reaktion auf diesen Beitrag bin ich sehr gespannt.

Schöne Grüße aus Holstein

dora

es ist ganz einfach so, dass ständiges wohnen im garten nicht erlaubt ist. un wenn das ganze überhand nimmi, dann hat man irgendwann ein champiggebiet ud zahl einfach mal wesentlich mehr pacht. leute die nicht dort ihren urlaub verbringen leiden dann darunter

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