"Sippenhaft" möglich?

Begonnen von clash, 08. April 2017, 10:17:00

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clash

Hallo Gartenfreunde,

entschuldigt den Ausdruck "Sippenhaft", aber folgendes ist passiert:

In unserer KGA befindet sich ein mittelgroßer Geräteschuppen, der für alle nutzbar ist und per Schlüssel aufgeschlossen werden kann. Einen Schlüssel dafür hat jeder Pächter.

Nun kommt es immer wieder vor, dass dieser Geräteschuppen von namenlosen Gartenfreunden nicht zugemacht bzw. abgeschlossen wird.

Unser Vorstand machte nun folgende Ansage: Sollte der Geräteschuppen offen stehen und der Vorstand sieht dies, erhalten alle Gartenfreunde, die sich zu diesem Zeitpunkt in der KGA befinden, eine Abmahnung.

Ist dies rechtens? Klingt mir eher nach einer wirren Idee...  :o

Danke für die Antworten und eine schöne Saison
Clash



Hardy

Zu einer ordnungsgemäßen schriftlichen  Abmahnung gehört, dass der Vorstand dem Gartenfreund konkret vor Augen führen, welches Verhalten er beanstandet. Worin die Vertragsverletzung liegt und was er in Zukunft zu unterlassen hat. Dazu gehört die Zeit, Zeugen oder Fotomaterial des Verstoßes gegen die betreffende Ordnung des Gartenvereins.
So wie Du das darstellst wäre eine pauschale Mahnung an alle z.Zt. anwesenden Mitglieder ein ,,Schuss  in den Ofen", denn es fehlen ja konkret die Beweise.
Das kostet dem Vorstand Schreibarbeit, Portogebühren und wenn sich ein RA damit befasst erst noch mehr Geld. Der Vorstand sollte lieber diese Schlüssel wieder einkassieren und ei