Zur Heckenpflege in Nachbars Garten?

Begonnen von Gerhardt, 03. April 2005, 13:29:00

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Gerhardt

Muß ich den Nachbarn für den Heckenschnitt und für das Anbringen/Reparatur von Schilfrohr(oder auch Bambus)-matten den Zutritt zu meinem Garten gestatten?<br />
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Der Nachbar hat auf seiner Seite zwischen unseren Gärten eine Ligusterhecke über 2 m hoch wachsen lassen. Laut Gartenordnung ist eine Höhe von max. 80 cm zwischen den Gärten vorgeschrieben......... Dort, wo keine Hecke ist, hat er über 1,50 m hohe Schilfrohrmatten direkt am Zaun befestigt. <br />
Nachdem ich dem Nachbarn vor einigen Jahren die Erlaubnis erteilt habe, meinen Garten zwecks Heckenschnitt zu betreten, habe ich von anderen Gartenfreunden erfahren, dass besagter Nachbar mit seinem Besuchern weite Ausflüge in meinem Garten während meiner Abwesenheit unternimmt. „Ich habe dazu die Erlaubnis“, war seine Aussage. Aber dann voll ablästern „ wie es dort aussieht, nee....“ <br />
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Seit ich ihm ein Gartenverbot ausgesprochen habe, verschneidet er seine Hecke nur noch auf seiner Seite. Zu uns hängen Äste und Zweige von über 1m Länge herüber. Die Hecke ist mittlerweile voll in den Zaun eingewachsen. „Ich komme da nicht rüber....“ ist des Nachbarn Standardausrede. <br />
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Deshalb meine Frage: Muss eine Hecke nicht so gesetzt und geschnitten werden, dass sie vom eigenen Garten aus gepflegt werden kann oder kann hier billigend in Kauf genommen werden, dazu unbedingt des Nachbars Garten betreten zu müssen?<br />
Oder muss ich letzten Endes die Hecke auf meiner Seite selbst verschneiden?<br />
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Mit freundlichen Grüssen<br />
Gerhardt<br />

Uwe

Hallo Gerhardt<br />
Was die H