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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hermann am 25. September 2000, 11:34:15

Titel: 2. Obmann
Beitrag von: Hermann am 25. September 2000, 11:34:15
Hallo !!
ich bin in unserem Gartenverein 2. Obmann,
und habe nun mal eine Frage in der Hoffnung das irgendein netter Mensch sie mir beantworten kann.
Muss ich als 2. Obmann an den Vorstandsitzungen teilnehmen???
Und bin ich dazu verpflichtet immer alle anfallenden arbeiten alleine zu tun??
Ich bedanke mich im vorraus für eure Hilfe

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re : 2. Obmann
Beitrag von: Horst am 26. September 2000, 08:30:02
Was steht in eurer Gartenordnung?
Da steht drin, was jeder Funktionsträger zu tun hat. Meistens ist das so: Der 1. Vors. bzw. 1. Obmann hat Sitzungen zu leiten, Beschlüsse z. B. von Mitgliederversammlungen durchzuführen, auf Einhaltung von Satzung, Gartenordnung und anderen Gesetzmäßigkeiten zu achten. Die anfallenden Arbeiten muß er    s e l b e r  durchführen; einen Teil muß er organisieren, durchführen lassen. Der 2. vertritt ihn bei Verhinderung. Der 2. sollte an allen Stzungen, wie jedes andere Vorstands- oder Ausschußmitglied auch, teilnehmen, es sei er ist verhindert..
Nun: Hat man bei euch auch nicht die richtigen Leute gwählt?
("Chef" befiehlt, Du mußt alles machen)
Mögliche Abhilfe: Arbeitsteilung z. B. bei Zusatzaufgaben
 verlangen: 1. O. + Fachberater, 2. O. + Gemeinschaftsarbeit, 1. K. + Hauptkasse, 2. K. + Vereinsheim, 1.S. + 2. Fachberater, 2. S. + Gerätewart.

Titel: Re : 2. Obmann
Beitrag von: Horst, Korrektur am 26. September 2000, 08:32:50
Sorry! Es muß Satzung statt Gartenordnung heißen.
Titel: Re : 2. Obmann
Beitrag von: gudrun am 12. Oktober 2000, 08:55:00
Auch ich bin 2. Obmann. Aber ich verstehe nicht, warum du diese Frage stellst, weil du dich doch wohl hast wählen lassen!Bei uns sieht es so aus, dass unser Vorstandsvorsitzender sich nicht in die Karten gucken lassen will und versucht, sein eigenes Ding durchzuziehen.Nicht mal der Vorstand wird über alles informiert. Das ist viel schlimmer. Also reg dich nicht auf über viel Arbeit - der zweite hat in der Anlage nun mal am meißten zu tun. Gib mir lieber einen Tip, wie wir unseren ersten zu Strecke bringen.
Titel: Re : 2. Obmann
Beitrag von: Josef Peters am 30. Januar 2001, 21:46:44
Hallo Gartenfreund!
Ich bin Vorsitzender von einem Kleingartenverein
Als Gartenobmann gehörst Du nicht zum Vorstand,sondern zum Erweiterten Vorstand. Alles weitere sollte in Eurer Gartensatzung stehen.Die anfallenden arbeiten sollten gerecht aufgeteilt werden .
Titel: Re : 2. Obmann
Beitrag von: Eckhard am 20. Juni 2001, 23:26:00
Hier ein Tip, wie man den Vorsitzenden zur Vernunft bringt :
eigene Erfahrung : mit ein paar kolegen zusammentun und mit Kündigung drohen, falls der Informationsfluss nicht weiter gewährleistet wird. Meine Erfahrung damit, das hilft immer.
Titel: Re:2. Obmann
Beitrag von: sputnik mare am 19. November 2012, 14:29:15
Hallo !
Ich habe eine Frage zum Aufgabenbereich eines Obmanns/frau .Was ist der Aufgabereichreich ?Mir wurde gesagt das ich verpflichtet bin jeden 2.Tag das Lab wegzufegen und im Winter den Schnee wegzumachen.In der Satzung steht nichts darüber .
Kann mir bitte jemand helfen ?Ich wohne im raum Niedersachsen

Gruß sputnik
Titel: Re:Re : 2. Obmann
Beitrag von: Grufti-MG am 21. November 2012, 17:57:28
Zitat von: gudrun am 12. Oktober 2000, 08:55:00
Auch ich bin 2. Obmann. Aber ich verstehe nicht, warum du diese Frage stellst, weil du dich doch wohl hast wählen lassen!Bei uns sieht es so aus, dass unser Vorstandsvorsitzender sich nicht in die Karten gucken lassen will und versucht, sein eigenes Ding durchzuziehen.Nicht mal der Vorstand wird über alles informiert. Das ist viel schlimmer. Also reg dich nicht auf über viel Arbeit - der zweite hat in der Anlage nun mal am meißten zu tun. Gib mir lieber einen Tip, wie wir unseren ersten zu Strecke bringen.

Zur Strecke bringen?? (abwählen!!)
ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen und einen misstrauensantrag stellen!!
Titel: Re:2. Obmann
Beitrag von: sputnik mare am 21. November 2012, 20:11:00
Hallo !
Ich wurde nicht gewählt sondern ausgeguckt.Weil es bei uns im Verein keinen mehr gibt der das Amt machen will. >:( Nur mir wurde gesagt daß das meine Pflicht ist das ich kommen muß.Und im Winter habe ich die Pflicht den Schnee wegzuräumen.Deswegen möchte ich wissen ob das meine Pflicht ist.Sonst lege ich das Amt wieder nieder.

gruß Sputnik
Titel: Re:2. Obmann
Beitrag von: Grufti-MG am 22. November 2012, 10:28:27
Zitat von: sputnik mare am 21. November 2012, 20:11:00
Hallo !
Ich wurde nicht gewählt sondern ausgeguckt.Weil es bei uns im Verein keinen mehr gibt der das Amt machen will. >:( Nur mir wurde gesagt daß das meine Pflicht ist das ich kommen muß.Und im Winter habe ich die Pflicht den Schnee wegzuräumen.Deswegen möchte ich wissen ob das meine Pflicht ist.Sonst lege ich das Amt wieder nieder.

gruß Sputnik

Also: 1. ausgeguckt gibs schonmal garnicht,da du das Amt annehmen kannst oder auch nicht.
2. Es besteht keine Räumpflicht im Winter,wenn an allen Eingängen darauf hingewiesen wird,dass kein Winterdienst besteht.(Allein schon aus Versicherungstechnichen Gründen).
Titel: Re:2. Obmann
Beitrag von: Hardy am 22. November 2012, 19:33:49
Hallo Sputnik-Mare und Grufti-MG,
wer was nach den internen Festlegungen laut Satzung bzw. der Vereinsgartenordnung im Verein zu machen hat, hat hier auf dieser Seite schon User Horst im Jahr 2000 geschrieben. Also erst mal in diese Unterlagen nachschauen.
Und so einfach mit dem Winterdienst ist es auch nicht. Natürlich muss das in der in den o.g. Vereinsunterlagen schriftlich als Aufgabe für das Mitglied festgeschrieben sein. Ob das nun die alleinige Aufgabe des 2. Obmanns ist, zweifle ich mal an.
Andererseits tangieren z.B. öffentliche Gehwege/Straßen die äußere Grenze des Vereins, so sind die Straßenordnungsregeln der Kommune einzuhalten. Und da steht u.U. der Verein in der Pflicht mit dem Beschneiden/Ausästen von Bäumen, Abstumpfen der angrenzenden Wege im Winter. Also Verkehrssicherheitspflichten!
Hardy
Titel: Re:2. Obmann
Beitrag von: Grufti-MG am 22. November 2012, 22:38:01
Hallo Hardy,
auf unserer Vorstandsversammlung des Kleingärtnerverbandes von 2011 wurde explixid dieses Thema behandelt und und es sagt aus,das ab der Aussenhecke (Zaun)alles städtisch ist (Grünflächenamt) und wir da nichts zusuchen haben.
Es wurde speziell darauf hingewiesen,dass keine Räumpflicht im Winter besteht,wenn an allen Eingängen darauf hingewiesen wird,dass kein Winterdienst besteht.(Allein schon aus Versicherungstechnichen Gründen).