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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Heinz Seelmann am 09. Oktober 2000, 21:01:24

Titel: Garagen im Kleingarten
Beitrag von: Heinz Seelmann am 09. Oktober 2000, 21:01:24
In unserem Kleingarten gibt es einen kleinen Garagenbau.Welche Regelungen, oder Vereinbarungen gibt es bei euch zu diesem Thema?  Gibt es besondere Vorschriften zur Nutzung, über die Weitergabe an  andere Gartenfreunde z.B ? Ich würde mich freuen, wenn ich zu diesem Thema, Meinungen oder Vorschläge bekommen könnte.Auch interessieren mich bereits bestehende Verträge oder Vereinbarungen.
Titel: Re : Garagen im Kleingarten
Beitrag von: Carolin am 10. Oktober 2000, 18:15:04
Soweit ich informiert bin, ist das folgendermaßen:

Solange der Altpächter auf dem Grundstück ist und das Bauordnungsamt nicht den Abriss verfügt (was es, sofern die erlaubte, bebaute Fläche überschritten wird, theoretisch kann), werden solche Bauten i.d.R. geduldet.

Bei Pächterwechsel jedoch werden die vom Verein bestellten Wertermittler (früher: "Schätzer") genau prüfen, ob die Garage sich im Rahmen der erlaubten 24 qm bebauten Fläche bewegt, oder darüber hinausgeht. Wenn letzteres der Fall ist, muß 1. entweder der Altpächter den Bau abreissen oder 2. der Neupächter dem Altpächter um die Summe weniger zahlen, die der Abriß vermutlich kosten würde.
Und (eine persönliche Bemerkung): Was hat eine Garage (sofern sie nicht als Geräteschuppen genutzt wird) in einem Kleingarten zu suchen? Zum Parken des Autos kann sie doch wohl in einem Naherholungsgebiet, wo auch Gemüse angebaut wird, kaum genutzt werden, oder?
Viele Grüße, Carolin
Titel: Re : Garagen im Kleingarten
Beitrag von: Heinz Seelmann am 10. Oktober 2000, 22:52:41
Vielen Dank für den Hinweis, hier liegt aber ein Mißverständnis vor. Die Garagen stehen auf einer seperaten Parzelle und wurden vor langer Zeit von ehemaligen Festbewohnern erstellt.Sie werden z.Zt. von Gartenfreunden genutzt, die diese inzwischen übernommen haben.Ich hoffe die Antwort kommt an, ich mache das hier das erste mal.  
Titel: Re : Garagen im Kleingarten
Beitrag von: Horst am 11. Oktober 2000, 07:35:43
In einer Kleingartenanlage stehen Garagen auf einer als Kleingarten nicht genutzten Parzelle?
Verein/Verband oder Grundstückseigentümer können verlangen, daß die Garagen entfernt oder anders genutzt werden.
Bestandschutz besteht nach § 18 BKleingG nur für Lauben vor dem 1.4.83. Die Garagen zweckentfremden doch die Kleingartenanlage (siehe Anmerkungen von Carolin).