Ist es gestattet, zur Selbstversorgung,
im Kleingarten Kleintiere (z.B. Enten)
zu halten ? Und wo ist das Problem
rechtlich geregelt.
Hallo Gerd,
nach unserer Gartenordnung ist die Haltung von Tieren aller Art im Kleingarten verboten. Einzige Ausnahme bilden die Bienen.
Schade vielleicht, für den, der gern ein Karnickel oder ein Meerschweinchen sein eigen nennen würde.....aber gäbe es nicht dieses Verbot, stünden vermutlich Schweine, Rinder, Schafe und Pferde in den Gärten und die Konflikte wären vorprogrammiert.....
Viele Grüße, Iris
Hallo, die Ausführungen von Iris möchte ich ergänzen:
Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung (BKleingG §1 Abs.1 Nr.1;
BKleingG siehe www.gartenfreunde.de/kleingarten/bklg.shtml).
Für die neuen Bundesländer gilt in § 20a Nr.7 eine Sonderregelung: Dananch bleibt die Kleintierhaltung unberührt, soweit sie bis zum 3.10.1990 zulässig war, unter der Voraussetzung, daß sie in bescheidenem Umfang betrieben wird. Sie darf die Kleingärtnergemeinschaft nicht stören, der kleingärtnerischen Nutzung nicht widersprechen und nicht erwerbsmäßig betrieben werden. Die gärtnerische Nutzung muß überwiegen.
Zulässig ist (in Ost und West) die Bienenhaltung. Sie dient schon wegen des Nutzes der Bienen für die Bestäubung der kleingärtnerischen Nutzung.
Euer Horst