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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Reiner am 30. Mai 2001, 21:18:00

Titel: Wegmobben möglich?
Beitrag von: Reiner am 30. Mai 2001, 21:18:00
Ich habe mir vor 4 Monaten eine Laube in einer Kleingartenanlage gepachtet.Da sie verkommen war (Renovierungsstau)Konnte ich nicht immer die Ruhezeiten  einhalten ,um die Arbeit zubewältigen.Ein Nachbar versucht   mich nun wegzumobben.Unteranderen sagte er mir   er würde dafür sorgen ,daß ich die Laube wieder abgeben  müßte.Meine Frage .Ist das möglich?Kann  der Vorstand mir
die Laube kündigen nachdem ich soviel Zeit und Geld in den Garten gesteckt habe?Wer weiß Rat?
Titel: Re : Wegmobben möglich?
Beitrag von: Adi Redman am 30. Mai 2001, 22:20:00
Ließ mal Eure Satzung und Gartenordnung genau durch.
Erlöschung der Mitgliedschaft geht nicht ohne weiteres und muß (warscheinlich)durch die erweiterten Vorstand  ausgesprochen werden. Diese entscheidung ist NICHT endgültig und kann von Ihnen wiedersprochen werden.

Anderes gesehen, die Ruhezeiten sind nicht nur da wenn es IHN passt. Eine etwas längere Bauzeit in kauf nehmen und als
"der Neue" sich anzupassen und einzugfügen hätte diese ganze Frage überflüssig gemacht oder?
Titel: Re : Wegmobben möglich?
Beitrag von: Klaus am 31. Mai 2001, 08:23:00
Hallo Reiner,

leider muß ich feststellen dass auch bei den Kleingärtnern die selben Fehler wie in vielen Bereichen gemacht werden. Man redet nicht mehr miteinander. Ausgehend davon dass nicht nur die Laube gepachtet wurde sondern die ganze Parzelle gibt es sicherlich ausser der Renovierung der Laube viele Arbeiten die innerhalb der Ruhezeiten ausgeführt werden können. Als neuer Pächter hätte ich es für angebracht gehalten mir den Nachbarn und dem Vorstand zu Reden und abzuklären welche Arbeiten wann durchgeführt werden können. Bei Pächterwechsel in meiner Anlage steht fast immer die Renovierung der Laube im Vordergrund und nicht das eigentliche Ziel die Bewirtschaftung der Parzelle als Nutz- und Erholungsgarten. Eine Kündigung ist abhängig von der Satzung, dem Pachtvertrag und der Gartenordnung und wie im Berufsleben ist immer eine schriftliche Abmahnung vor der Kündigung durchzuführen. Deshalb eine Flasche (Sprudel, Wein oder Bier) und dann zum Nachbarn, den Fehler eingestehen und auf zukünftige gute Nachbarschaft anstoßen.
Titel: Re : Wegmobben möglich?
Beitrag von: Ute am 28. Mai 2006, 08:43:00