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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Rainer Weiss am 27. Oktober 2001, 09:41:00

Titel: Preisermittlung Gartengrundstück
Beitrag von: Rainer Weiss am 27. Oktober 2001, 09:41:00
Guten Tag,
Wir haben einen Kleingarten in Boppard geerbt und möchten diesen verkaufen.
Wie können wir einen realistischen und für beide Seiten fairen Preis für das Grundstück ermitteln?
Für jeden Hinweis, wo ich nformationen bekommen kann, oder wer mir vielleicht weiterhelfen könnte, bin ich dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Weiss
Titel: Re : Preisermittlung Gartengrundstück
Beitrag von: Lothar am 02. November 2001, 09:56:00
Hallo,

Kleingärten - sofern sie echte Kleingärten im Sinne des BKleingG sind - kann man nicht erben. Ein Kleingarten kann im Falle des Todes des Kleingartenpächters lediglich von dessen Ehepartner weitergepachtet werden, falls beide Ehepartner den Pachtvertrag unterschrieben hatten.

Erben kann man ausschließlich das Eigentum des Pächters, also etwa die Laube oder die beweglichen Teile wie Mobiliar und Gartengeräte.

Für alle beweglichen Teile ist der Wert eine Frage der Vereinbarung mit dem Käufer.

Für die Laube - wie auch für die Bepflanzung der Parzelle - gibt es Wertermittlungsrichtlinien der Landesverbände der Kleingärtner.
Der Kleingartenverein schätzt den Wert nach diesen Richtlinien. Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, beantragen Sie eine Fachkommission des Bezirks- bzw. Landesverbandes.

Grüße