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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Wilhelm Menke am 26. Mai 2002, 15:44:00

Titel: Bundeskleingartenverordnung nach Privatisierung
Beitrag von: Wilhelm Menke am 26. Mai 2002, 15:44:00
Unser Gartenverein hat hat im Frühjahr dieses Jahres den Grund und Boden, auf dem sich die Parzellen und Gemeinschaftsanlagen befinden,von der bisher vermietenden Gemeinde gekauft. Die Mitglieder zahlten anteilsmäßig ihre Kaufsumme, der Verein ist nun der Besitzer des Gesamtgrundstücks, die Mitglieder sind zwar Eigentümer, aber nicht individuell im Grundbuch eingetragen.   <br />
Meine Frage: findet unter diesen neuen Voraussetzungen das Bundeskleingartengesetz noch Anwendung? Soweit ich den Text verstanden habe, findet dieses Gesetz nur Anwendung bei vom Staat,Land,Gemeinde... gepachtetem Land.  
Titel: Lösung: Genossenschaft?
Beitrag von: Horst am 02. Juni 2002, 12:35:00
Grüß Gott (aus Bayern).<br />
<br />
Nein; nicht nur von Staat oder Kommune gepachtetes Land kann dem BKleingG unterliegen, sondern auch von einer privaten Person gepachtetes Land, auch von einer Genossenschaft.<br />
<br />
Euer Sonderfall:<br />
Ihr habt keine Kleingärten mehr nach dem BKleingG,<br />
sondern Eigentümergärten (BKleingG § 1 (2) 1).<br />
<br />
Ausweg:<br />
Wandelt den Verein in eine Genossenschaft um.<br />
(Quelle: Mainczyk, BKleingG, Praktiker-Kommentar, 7. Auflage, Seite 58. In einigen Tagen soll 8. Auflage kommen).<br />
<br />
Falls ihr vollen Schutz des BKleingG wollt, <br />
dann sollte eure Anlage eine Dauerkleingartenanlage <br />
im Bebauungsplan der Kommune sein (BKleingG §1 (3)).<br />
Die Ausweisung als Dauerkleingartenanlage ist Sache<br />
der Kommune, da sie den Bebauungsplan aufstellt.<br />
<br />
Falls ihr einem Verband z.B. Landesverband angehört, <br />
dann hilft euch der bestimmt weiter.<br />
<br />
Grüße von <br />
Horst<br />