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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sonja am 21. Juni 2002, 09:18:00

Titel: Gartenbegehung- was ist das genau ?
Beitrag von: Sonja am 21. Juni 2002, 09:18:00
Hallo,<br />
wir haben uns letztes Jahr einen Garten gepachtet und nun soll am 07.07. eine Gartenbegehung stattfinden. Was genau ist das ? Kommt da jemand in jeden einzelnen Garten oder nur in manche oder wird nur über den Zaun geschaut? Muß ich da anwesend sein ? Bitte klärt mich mal jemand auf.<br />
Danke.
Titel: Re : Gartenbegehung- was ist das genau ?
Beitrag von: christian aus schleswig-holstein am 22. Juni 2002, 00:03:00
Hallo Sonja,<br />
Deine Frage zur Gartenbegehung.<br />
Mit kurzen Worten- Der Vorstand oder seine Beauftragten<br />
wollen kontrollieren, ob die Bewirtschaftung der Parzelle<br />
mit der Gartenordnung übereinstimmt. Oder, ob eventuell die<br />
Baulichkeiten nicht nach dem Bundeskleingartengesetz errichtet worden sind. Wie oft und wann die Begehungen stattfinden, regelt normalerweise die Satzung/Gartenordnung,die man ja bei Erhalt quittiert hat.<br />
Wenn nun etwas nicht der Gartenordnung entspricht, bekommt man eigentlich immer genug Zeit, dies in Ordnung zu bringen.<br />
<br />
Die Vorstände sind nach BGB dafür verantwotlich, auf die Einhaltung der Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes zu achten.<br />
<br />
Es gibt aber auch Umstände, die der neue Pächter erst nach der Vertragsabwicklung in Erfahrung bringt. Dann fand ein nicht so gutes Vorgespräch beim Pächterwechsel statt.<br />
<br />
Auch dafür haftet der Vorstand.- Den man kann nicht erwarten,daß der einzelne Pächter so ein Gesetzbuch im Hause hat.<br />
Aus diesem Grunde werden Wertschätzungen der Parzellen <br />
durchgeführt, um auch die Übernahmebedingungen zu klären.<br />
<br />
Nun sind wir aber nicht bei einer Behörde, sondern<br />
ein hoffentlich friedlicher Verein, wo auch mal ein Auge zugedrückt werden kann. Es darf aber nicht ausarten.<br />
 <br />
Kontrolle muß sein.-Damit auch die Generalpächter keinen Grund finden, Pachten zu erhöhen oder sogar zu kündigen, wegen nichtkleingärtnerischer Bewirtschaftung und Bau von Wochenendhäsern. <br />
<br />
Ich hoffe Dich damit ein bischen aufgeklärt zu haben.<br />
Ich vertrage natürlich auch Kritik,wenn diese Auskunft vielleicht nicht ganz richtig sein sollte.- Man lernt nie aus.<br />
<br />
Liebe Grüße und einen schönen Sommer.
Titel: Re : Gartenbegehung- was ist das genau ?
Beitrag von: maria am 09. Juli 2004, 04:52:00
hallo und guten morgen,<br />
Muß eine sog. Gartenbegehung vorher angekündigt werden?<br />
Ich fand heute zwei<br />
Mitglieder meines Vereins zufällig in meinem Garten vor. Ich wußte nichts von ihrem Erscheinen. Auf meine Frage  hin, was sie in dem von mir gepachteten Garten wollten, teilten sie <br />
mir mit, daß sie für die "Bewertung" da wären.<br />
Wir haben den Garten noch nicht so lange gepachtet. Uns wäre lieb gewesen, wir hätten von dieser sog. Begehung gewußt.<br />
Auch wären wir gern über den Termin informiert gewesen.<br />
So fühlen wir uns in unserer Intimsphäre stark beeinträchtigt.<br />
Auf unsere Frage hin, was gewesen wäre, wenn das Gertentörchen verschlossen gewesen wäre, antwortete man uns, dann wären sie eben über den Zaun gegangen. Ich finde dieses Verhalten befremdend und unhöflich. Was kann ich tun, um mich vor solchen Überraschungs-besuchen zu schützen?
Titel: Re : Gartenbegehung- was ist das genau ?
Beitrag von: Christian Jaworski am 09. Juli 2004, 09:21:00
Hallo Maria,<br />
du hast sicherlich die schon ältere Antwort vom 22.06, ich glaube letztes Jahr, von mir angeschaut. Diese Meinung ist für mich noch aktuell. Es liegt immer an der aktuellen Gartenordnung und Satzung. da ich Deine Anfrage durch Zufall erhalten habe, und ich jetzt wenig Zeit habe, würde ich mich freuen, wenn Du nochmals bei Interesse mich anmailen würdest. Adresse: koleston@web.de<br />
Dann werde ich im Forum noch einiges ergänzen. Mfg.von Christian<br />