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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Kerstin köpnick am 23. Juni 2002, 18:38:00

Titel: Probleme mit diktatorischem vorstand
Beitrag von: Kerstin köpnick am 23. Juni 2002, 18:38:00
wir haben probleme mit dem vorstand unseres vereines,sie sind seit ca."15 jahren"an der macht,sie sind der meinung sich nicht an die satzung noch an das BKlg.halten zu müssen,verteilen aber mahnungen an mitglieder wegen angeblicher verstösse gegen die satzung,wir wollen versuchen diese beiden abzuwählen,wenn dann endlich mal eine jahreshauptversammlung stattfindet,bis jetzt haben wir auch noch keinen gefunden ,der dieses amt übernehmen würde ,weiss vielleicht jemand , was es kostet , wenn jemand vom amtsgericht eingesetzt wird,ansonsten würde ich mich über anregungen für ein besseres vereinsleben freuen,man will ja eigentlich nur seine ruhe haben,vielleicht weiss jemand rat
Titel: Re : Probleme mit diktatorischem vorstand
Beitrag von: koleston@web.de am 27. Juni 2002, 12:43:00
Grüß Dich,   also<br />
ich habe die Diktatur bei uns im Verein abgeschafft.<br />
<br />
Vielleicht könntest Du mir direkt mailen , damit wir erstmal die Probleme erörtern können.<br />
Manchmal muß man immer einen Schritt weiter als die anderen<br />
sein. Ansonsten viel Erfolg.  <br />
Titel: Re : Probleme mit diktatorischem vorstand
Beitrag von: pusteblume am 29. Juni 2002, 22:18:00
das problem liegt darin ,dass viele junge leute einen garten bei uns haben,und satzungen und sonstige sachen immer noch von"früher"existieren<br />
die jungen möchten gern mal einige veränderungen vorschlagen,aber wie gesagt kommt es erst garnicht dazu, da die hauptversammlung erst garnicht stattfindet,im normalfall könnte man ja auch zum vorstand gehen,da sie ja eigentlich personen des vertrauens sein sollten,aber dass ist bei uns in keinem fall so,zumindestens ist es in anderen vereinen so,<br />
wie war es denn bei euch ,und was hattet ihr für probleme?<br />
wo habt ihr euren gartenverein?
Titel: Absetzung duch Gericht nicht einfach
Beitrag von: Horst am 30. Juni 2002, 07:52:00
Guten Morgen (gewinnen wir heute 2:1?).<br />
Leider kann ich nur allgemein kurz auf die zu allgemeinen Schilderungen von Kerstin antworten:<br />
Ohne "Mannschaft", zumindest mit Kandidaten für den 1. und 2. Vorsitzenden, geht fast garnichts. Wenn die immer wieder - ohne Gegenkandidaten - gewält werden, macht ein Gericht noch nichts. Es müsten schon eindeutige Gesetzesverstöße sein. Dann helfen schon Anzeigen = Rechtsanwälte. Schon unten über § 37 BGB und andere Beiträge über Vorstand gelesen gelesen?<br />
Vorher:<br />
1. Mehr Wissen aneignen als Vorstand: Satzung, Gartenordnung, BKleingG, Vereinsrecht usw.<br />
2. Alle Verstöße des Vorstandes dokumentieren, von 2. Gartenfreund oder mehr unterschreiben lassen. Sammeln.<br />
3. Alle unberechtigten, überzogenen Abmahnungen <br />
ebenfalls sammeln.<br />
4. Damit kann man schon eine Menge anfangen, <br />
z.B. in der Mitgliederversammlung.<br />
<br />
Grüße von Horst<br />
<br />
? Koleston und Kerstin:<br />
Ist es möglich, die Probleme nicht nur privat, sondern auch hier im Forum zu erörtern?<br />
Titel: Re : Absetzung duch Gericht nicht einfach
Beitrag von: kerstin am 30. Juni 2002, 14:57:00
momentaner stand der WM 0:2,leider<br />
wir haben uns schon gedacht ,dass es nicht einfach ist solche "leute"abzusetzen,deshalb warten wir ja so dringend auf eine jahreshauptversammlung,wo eigentlich eine vorstandswahl erfolgen müsste,<br />
wie schon vorher gesagt,ist der vorstand der meinung ,sich nicht an gesetze halten zu müssen,erelegt es aber den anderen vereinsmitgliedern auf ,sich daran zu halten.<br />
es ist auf normalem wege wirklich nichts mehr zu machen.<br />
jetzt hat deutschland auch noch verloren,trotzdem noch einen schönen sonntag
Titel: Vorstands- Hass !?!
Beitrag von: Koleston@web.de am 01. Juli 2002, 22:08:00
Also liebe Gartenfreunde,<br />
auch wenn es nicht in der Satzung intregiert ist-<br />
§§ 37 BGB:<br />
1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.<br />
2. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben,<br />
zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muß bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.<br />
<br />
Mit einfachen Worten:<br />
<br />
An den Vorstand<br />
Wir, die Unterzeichner dieses Antrages, beantragen die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.<br />
Folgende Punkte stehen zur Tagesordnung an:<br />
1.Eröffnung und Begrüßung<br />
2.Feststellung der Beschlußfähigkeit<br />
3.Genehmigung der Geschäftsordnung<br />
3a. Bestimmung eines Wahlleiters<br />
4.Beschlußfassung über geheime Abstimmung in allen folgenden<br />
  Beschlußpunkten<br />
5.Beschlußfassung über Abberufung des Vorsitzenden<br />
6........Rechnungsführers<br />
7........Stellvertretenden  <br />
8.Wahl des Vorsitzenden<br />
9.Wahl des Rechnungsführers<br />
10.Wahl des Stellvertretenden<br />
11.Verschiedenes<br />
<br />
So in etwa könnte es aussehen. Es bedarf Überzeugungsarbeit<br />
und Nerven. Aber, gemeinsam wird es schon klappen.<br />
Auf jedenfall bekommt der Vorstand einen Denkzettel.<br />
(Wenn er tatsächlich unbegründete,undemokratische Entscheidungen trifft. Auf jeder Versammlung sind es die Mitglieder,  die mehrheitlich das Sagen haben. Der Vorstand<br />
soll dafür sorgen, daß die Beschlüsse eingehalten werden.<br />
<br />
Wenn der Vorstand diesen Antrag innerhalb einer von Euch gesetzten Frist nicht bearbeitet, ist das Amtsgericht dran.<br />
<br />
Alles Schritt für Schritt !! Bin weiter für Euch da.......<br />
Gute Nacht.<br />
 <br />
                                                <br />
Titel: Re : Vorstands- Hass !?!
Beitrag von: emcy am 19. September 2002, 13:07:00
hallo Leute,<br />
<br />
es gibt bestimmt den einen oder anderen Vorstand, der sich selber nicht an die Satzung hält, aber diese bei anderen durchzusetzten versucht. <br />
Wir hatten da eher ein anderes Problem, was meiner Meinung nach viel häufiger vorkommt.<br />
Es meldet sich keiner für diese Posten, gerade weil es Mitglieder gibt, die alle rechte für sich beanspruchen und die Pflichten bei den anderen suchen. Und dann ist auch wieder der Vorstand schuld.<br />
<br />
Kerstin, ich wünsche Dir viel Glück und Kraft, um den maroden Vorstand abzusetzten.<br />
<br />
Gruß emcy
Titel: Re : Probleme mit diktatorischem vorstand
Beitrag von: susanne am 14. März 2003, 09:00:00
<br />
hallo koleston<br />
wie hast denn du es geschaft, die diktatur bei euch abzuschaffen?<br />
wir sind mitten drin.<br />
mitglieder aus dem ausschuss werden rausgeekelt wenn sie nicht nach dem vorstand tanzen, gartenfreunde kündigen freiwillig weil der vorstand sie nicht leiden kann.<br />
ich selbst sollte letztes jahr auch raussfliegen. prievate vorbehalte gegen mich.<br />
heute nachmittag haben wir eine ausserordentliche sitzung.<br />
mal sehen wer nu schon wieder raussfliegt.
Titel: Re : Probleme mit diktatorischem vorstand
Beitrag von: koleston am 15. März 2003, 17:09:00
Hallo Susanne,<br />
und alle anderen grüße ich auch.<br />
Der Beitrag ist schon 1/2 Jahr her. Da kann man sehen<br />
wie wichig die ganze Sache scheinbar ist.Die Wurzel liegt immer in der Satzung. Dort sind die Möglichkeiten in Rechten u.Pflichten klar geregelt. Es kommt immer auf die Situation des Vereines an. Alle Satzungen sind unterschiedlich u. alle Probleme sind verschieden.<br />
So einfach kann mann nicht als Mitglied ausgeschlossen werden. Sind Begründungen bekannt ? koleston@web.de