Ich möchte in meinem Kleingarten eine Hecke anpflanzen. Worauf muß ich achten ! Abstand zum Zaun meines Nachbarn bzw. Höhe zwischen den Grundstücken? Wo stehen die genauen Angaben dazu? Wer kann mir Hinweise dazu geben?
hi<br />
also bei uns ist es so das eine hecke im garten nichts zu suchen hat wenn es nicht die begrenzung ist zum anderen garten .ansonsten werden bei uns richtlinen von 1,50 vom zaun angeschlagen.<br />
gruß<br />
maulwurf
Guten Morgen.<br />
Wie Gartenfreund Maulwurf schon erwähnte, haben (hohe) Hecken im Kleingarten nichts zu suchen, insbesondere dann nicht wenn der Garten weniger als 300 qm hat. Hecken ab Bauch- bzw. Brusthöhe gelten schon als unzulässige Sichtbehinderungen wie Sichtblenden aus Holz, die überall als "Sichtschutz" angeboten werden.<br />
Wir unterscheiden Hecken an der (Außen)grenze der Anlage<br />
(meist unbegrenzt zulässig), Hecken zwischen den Gärten (bis Bauchhöhe, ca. 1 m; oder bis Brusthöhe, ca. 1,2 m; falls überhaupt erlaubt) und Hecken im Garten, z.B. am Sitzplatz (kaum erlaubt; wenn, dann höchstens auch bis Bauchhöhe).<br />
Das alles steht genau in jeder guten Gartenordnung der Klringartenanlage.<br />
Gesetze: Im BKleingG nicht geregelt, aber im so genannten Nachbarschaftsrecht der Länder. Siehe "Broschüren" unter www2.justiz.bayern.de. Dort Broschüre "Rund um die Gartengrenze". Meinen Beitrag weiter unten "Rund um die Gartengrenze" bei "Gesetzliche Bestimmungen für den Kleingarten" ansehen. Kurz: Nachbarschaftsrecht plus Einschränkungen für kleine Gärten = Kleingärten .... und vorher informieren und Verein fragen.<br />
Falls es um Sichtschutz geht, dann Pergolas=Rankgerüste errichten. Auch hier vorher "Garten-Chef" fragen.<br />
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Grüße von Horst
Hallo !<br />
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Im Beitrag von Horst ist ja fast schon alles gesagt worden. Ergänzend vielleicht, falls nichts in Euerer Gartenordnung steht, könnte dies auch in der Rahmengartenordnung des Landesverbandes geregelt sein (so z.B. Brandenburg).<br />
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Mfg<br />
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Tom