Ich möchte gerne Gemeinschaftsdienst leisten,was mir ja auch von meinen Beiträgen einbehalten wird,aber mein Gemeinschaftsleiter,oder einer der Obleute informiert einen wenn Gemeinschaftsarbeiten stattfinden,müssen diese nicht öffentlich ausgehängt werden(Termine usw.)im Schaukasten?????? Gibt es hierfür im Bundeskleingartengesetz eine klare Reglung?
Hallo Jörg !<br />
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Das Bundeskleingartengesetz regelt die Gemeinschaftsarbeiten nicht. Regelungen hierzu sollten sich in der Rahmengartenordnung Deines Landsverbandes und in der Gartenverordnung Deines Vereines finden (beides solltest Du bei der Übernahme Deines Gartens erhalten haben). Leider sind diese Regelungen meist recht pauschal gehalten. Genaueres wird dann jährlich auf der Mitgliederversammlung beschlossen (Anzahl der Stunden und Ausgleichsbetrag). Wahrscheinlich wirst Du aber weder in der Gartenordnung Deines Vereines noch in der Rahmengartenordnung Deines Landesverbandes Regelungen zur Veröffentlichung von Arbeitseinsätzen finden. Das die Arbeitseinsätze veröffentlicht werden, gehört zur Selbstverständlichkeit. In unserem Verein geschieht dies mindestens 2 Wochen vorher im Schaukasten. Insgesamt werden pro Jahr etwa 8 Arbeitseinsätze angeboten, so dass jeder die Möglichkeit hat, seine Arbeitsstunden zu leisten. Zusätzlich können individuelle Arbeiten vereinbart werden. Du solltest, falls Arbeitseinsätze bei Euch wirklich nicht veröffentlicht werden, den Vorstand hierauf ansprechen. Wird dem Mißstand nicht abgeholfen, bleibt Dir wohl nur der unbequeme Weg über die Mitgliederversammlung (Wortmeldung unter Allgemeines). Vorher kannst Du ja mal Deinen Nachbarn fragen, wo er die Info`s zu den Einsätzen herbekommt.<br />
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MfG<br />
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Tom
Hallo Tom, Du scheinst ja einiges an vereinsinternen Kenntnissen zu besitzen. Könntest Du uns wohl Hinweise zu unseren Problemen geben? <br />
Bitte sieh einmal unter: "Kündigung; Zwang zum Gartenverkauf" nach. Das wäre sehr nett.<br />
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Vielen Dank im Voraus<br />
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Helmut