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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hella am 28. August 2002, 10:04:00

Titel: Kinderspielplatz im Kleingarten
Beitrag von: Hella am 28. August 2002, 10:04:00
Hallo alle beisammen,<br />
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ich habe eine Frage zum Kinderspielplatz. Irgendwo habe ich gelesen,dass in jeden Kleingartenverein ein Kinderspielplatz gehört. Hängt dies von der Größe des Vereins ab und ist dies zwingend vorgeschrieben? <br />
Kürzlich spielten die Enkelkinder einer Gfd. auf unserem vereinseigenem "Rasen" (es war wohl früher einmal ein Rasen,heute sieht er aus wie ein Unkrautfeld)Kricket.<br />
Wir sind nun der Meinung, da ja kein Spielplatz im Garten ist, können die Kinder ruhig auf dem Rasen spielen. Stimmt dies so? Es wäre schön, wenn mir jemand antworten kann.<br />
<br />
Gruß Hella
Titel: Re : Kinderspielplatz im Kleingarten
Beitrag von: Horst am 30. August 2002, 07:36:00
Guten Morgen.<br />
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Bitte sofort lesen<br />
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1. www.kleingarten.bayern.de/aktuelleseite.htm<br />
   Dort gibt es eine Broschüre.<br />
<br />
2. Hier ganz unten Beiträge von 2oo1    <br />
   unter "Kinderspielplatz"<br />
<br />
Ich kenne keine Vorschriften, daß Kinderspielplätze in unseren Anlagen sein müßten. Jedoch sind in Kleingartenanlagen Spielplätze traditionell vorhanden.<br />
<br />
Den "Rasen" bei euch kann man schnell zu einem Spielplatz erklären: Sache des Vorstandes und der <br />
Mitgliederversammlung. Oder man erklärt einfach, daß darauf gespielt werden darf.<br />
Die Haftungsfragen scheinen vorerst zweitranging zu sein, da wohl noch keine Spielgeräte drauf sind.<br />
<br />
Horst
Titel: Re : Kinderspielplatz im Kleingarten
Beitrag von: Hella am 30. August 2002, 08:12:00
Alles klar.<br />
<br />
Bei unserer nächsten Versmmlung werden wir das Thema angehen. Zur Haftung habe ich allerdings noch eine Frage.<br />
Wenn wir ein Schild anbringen: "Betreten auf eigene Gefahr.Eltern haften für Ihre Kinder." müßte doch die Haftungsfrage geklärt sein.<br />
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Tschüß Hella
Titel: Haftung für Kinderspielplatz
Beitrag von: Horst am 01. September 2002, 07:30:00
Guten Morgen.<br />
<br />
Als wir uns vor ein bis zwei Jahren für die Haftung wegen Errichtung eines Spielplatzes interessiereten, habe ich folgendes in Erinnerung: Durch Aufstellen des Schildes kommt man nicht aus der Haftung.<br />
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1. Es ist sowieso klar, daß die Eltern für das haften,<br />
   was die Kinder anstellen könnten.<br />
<br />
2. Aber von einem Spielplatz oder auch von einer  <br />
   Spielwiese selber darf keine Gefahr ausgehen. <br />
   Bitte näher erkundigen, z. B. im Internet <br />
   unter "Verkehrssicherungspflicht von Kinderspielplätzen".<br />
<br />
Tschüß<br />
Horst
Titel: Re : Haftung für Kinderspielplatz
Beitrag von: ThomasDedters am 01. September 2002, 14:35:00
Hallo zusammen<br />
Wie der Horst bereits beschrieben hat ist eine Sorgfaltspflicht des Vereins da und kann nicht auf die Eltern abgewiegelt werden. Aber wenn Ihr einen Spielplatz errichtet erkundigt euch mal beim Grünflächenamt der Stadt die kennen sich da aus.<br />
<br />
bis dahin<br />
Thomas
Titel: Re : Kinderspielplatz im Kleingarten
Beitrag von: Pietsch,Mike am 19. Oktober 2002, 20:50:00
Der Kinderspielplatz ist für mich persönlich ein absolutes  !!Muss!! In jedem Gartenverein sollte er vorhanden sein.Garten bedeutet nicht nur Arbeit und in der<br />
eigenen Parzelle rumsitzen, sondern auch der Kontakt zu seinen Vereinsmitgliedern in der Anlage.<br />
Durch unsere unsere Kinder haben wir zwangsläufig sehr oft<br />
Kontakt mit anderen Eltern, eben weil ein Spielplatz vorhanden ist. Die Pflege des Platzes gehört zu unseren Aufgaben im Rahmen der Pflichtstunden.<br />