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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sabine Bergholz am 21. Oktober 2002, 10:01:00

Titel: Übergabe Garten
Beitrag von: Sabine Bergholz am 21. Oktober 2002, 10:01:00
Ich muß umzugshalber meinen Garten abgeben. Ein Nachpächter konnte mir vom Vorstand nicht genannt werden. Meine Schweste kann den Garten nicht bezahlen, möchte ihn aber nutzen. Ein entsprechender Überlassungsvertrag wurde von uns beiden unterschrieben.Muß ich den Garten per Kündigung des Pachtverhältnisses abgeben oder können meine Schwester und ich Mtglied der Sparte sein und sie bearbeitet den Garten? Ist eine Schätzung in jedem Fall notwendig oder kann ich ihr den Garten kostenlos überschreiben? MfG Sabine Bergholz
Titel: Re : Übergabe Garten
Beitrag von: Horst am 22. Oktober 2002, 08:11:00
Guten Morgen Sabine.<br />
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Es gäbe folgende Möglichkeiten:<br />
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1. Du bleibst Mitglied + Pächter. <br />
Deine Schwester bearbeitet den Garten in deinem Auftrag. <br />
Sie braucht nicht Mitglied zu sein.<br />
Da der Verein keinen Nachpächter hat, wird er wohl damit einverstanden sein. Eine Mitteilung an den Verein wird reichen.<br />
Siehe hierzu weiter unten die Beiträge unter<br />
"Bei Freunden im Garten ..."<br />
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2. Du schlägst dem Verein deine Schwester als Nachpächter vor. Du schenkst ihr die Ablösesumme (für baulicche Anlagen und Anpflanzungen). Eine Schätzung ist hier nicht unbedingt erforderlich. Sie braucht dann nur die jährlich laufenden Kosten (Pacht, Beiträge usw.) zu zahlen.<br />
Nach Einverständnis der Vereins kündigst du.<br />
Der Verein kann dann sofort ohne Kündigungsfrist an deine Schwester weiterverpachten.<br />
Eine gute Vereinsführung wäre auch damit einverstanden.<br />
<br />
Viel Erfolg<br />
<br />
Horst<br />
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Titel: Re : Übergabe Garten
Beitrag von: Kleingartenvereine.de am 18. November 2002, 07:25:00
Stellt doch Eure Frage mal bei www.kleingartenvereine ins Forum, vieleicht kann dort jemand helfen.<br />
Mit frundlichem Gruß<br />
die Suchmaschine <br />
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