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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Kelly am 04. Februar 2003, 17:53:00

Titel: Neuling hat ein paar Fragen
Beitrag von: Kelly am 04. Februar 2003, 17:53:00
Hallo Gartenfreunde - im Vorfeld - wir sind absolute Gartenneulinge, d.h. eigentlich momentan noch nicht einmal dies...<br />
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Hintergrund: Von einer Verwandten (Witwe) könnten wir einen Kleingarten in Berlin bekommen (+/-0). Er wäre direkt in unserer Nähe und ist voll erschlossen (Kanalisation usw). Wir haben auch durchaus Interesse an der Gartenarbeit, machen uns aber jetzt so ein paar Gedanken, was auf uns zukommen wird.<br />
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Der Garten ist ca 200 qm groß und eine "Laube" mit ca 82 qm steht darauf. Dabei handelt es sich um ein festes Haus,  (altes Haus - ca vor 40 Jahren erbaut - die Verwandten haben auch da gewohnt).<br />
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Wir haben ihn uns noch nicht ansehen können - aber ein paar bisher genannte Einzelheiten machen uns doch unsicher.<br />
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Und zwar zum einen die Pacht: 800 â,¬ im Jahr - ist das die<br />
Regel? (Kleingartenverein) Und zum anderen: Die Nachmieter (in diesem Fall also wir) dürfen noch die Laube in der ursprünglichen Größe am Wochenende benutzen, müssen dann aber bei einem evt. Weiterverkauf das Haus auf 24 qm verkleinern.  <br />
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Jetzt überlegen wir natürlich, 800 â,¬/Jahr sind ziemlich viel; am Haus, weil lange nicht benutzt, muß sehr viel gemacht werden (mein Mann ist Handwerker) - aber wenn wir den Garten mal wieder loswerden wollen, müssen wir das Haus fast wegreißen.<br />
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Was ratet Ihr uns? Momentan ist noch ein Sachverständiger vor Ort bezüglich Schätzung, wir haben also noch ein paar Wochen Zeit. Vielen Dank im voraus! A.K.<br />
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Titel: Re : Neuling hat ein paar Fragen
Beitrag von: Trine am 09. Februar 2003, 01:05:00
Das hört sich ja alles nicht so gut an. Ich habe mal in einem anderen Forum die Frage nach Pachtpreis, Mitgliederbeitrag etc. gestellt.<br />
Aus Berlin wurde mir pro qm 0.36 â,¬, Vereinsbeitrag ca. 42.- â,¬, sonstige Abgaben ca 100 .- â,¬ gemeldet.<br />
Es wird schon so sein das ihr das Haus verkleinert müßt wenn ihr den Garten später mal abgeben wollt. Vielleicht läßt sich der Vorstand ja auf eine Ausnahmeregelung bei Vetragsabschluß ein.<br />
Unter www.kleingartenweb.de findet ihr viele Informationen für Kleingärtner- gerade auch für Anfänger.<br />
Unter www kleingarten.de werden z. B. auch freie Gärten angeboten. Vielleicht gibts da Vergleichsmöglichkeiten.<br />
Ich wünsche Euch eine gute Entscheidung. Ein Garten ist was wunderschönes, er muß aber auch bezahlbar sein.<br />
Liebe Grüße Trine
Titel: Re : Neuling hat ein paar Fragen
Beitrag von: Helmut Reger am 11. Februar 2003, 00:04:00
Also ich würde ganz vorsichtig sein.<br />
Handelt es sich hier wirklich um einen Kleingarten?<br />
Eine sogenannte Laube von 80 m² hat beim besten Willen<br />
in einem Kleingarten nichts zu suchen.(siehe BundesKlGesetz)<br />
Dort steht das eine Laube max 24 qm inkl. eines überdachten<br />
reisitzes sein darf und nur in einfacher Ausführung<br />
erstellt werden sollte. Sie darf nicht zum dauernden <br />
Bewohnen geeignet sein.<br />
Also euer Vereinsvorstand dürfte euch die Nutzung ohne<br />
sofortigen Rückbau durch den jetzigen Pächter garnicht<br />
erlauben.<br />
Zum Preis:<br />
Die Kosten für einen Kleingarten belaufen sich incl. Pacht<br />
und Vereinsbetrag (ohne Wasser und Strom) <br />
so um die 200,00 Euro.<br />
Ihr habt dort aber ein Wochenendhaus, das kann man so<br />
nicht vergleichen. Ich rate Finger weg.
Titel: @Trine und Helmut
Beitrag von: Kelly am 12. Februar 2003, 11:54:00
vielen Dank für Eure Antworten - das bestätigt mir doch mein "mulmiges" Gefühl.<br />
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200 Euro Pacht für einen Kleingarten hören sich ja auch schon ganz anders an als 800 Euro. Wir wollen auch nur einen Kleingarten und benötigen auch nur eine kleine Laube.<br />
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Die einzigste Möglichkeit sehe ich nun auch nur noch darin, das Haus bereits jetzt abzureißen (d.h. auf 24 qm) - dafür dann aber eben auch nur eine z.B. ca 200 Euro-Pacht zu bezahlen. Evt. hat ja der Vereinsvorstand unserer Verwandten (76), da sie schon etwas älter ist, eine Ausnahmeregelung erteilt - dass erst der Nachmieter das Haus verkleinern muß. Wir hatten bisher ja  noch keine Gelegenheit den Garten einzusehen oder mit dem Vorstand zu sprechen - ansonsten lassen wir lieber die Finger weg! <br />
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Vielen Dank für Eure Tipps! Viele Grüße aus Berlin<br />
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