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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Ree Bell am 21. März 2003, 21:24:00

Titel: Satzungsinhalt
Beitrag von: Ree Bell am 21. März 2003, 21:24:00
In der Satzung des Klg.verein Hohe Tonkappel befindet sich folgende Regelung:<br />
 "den Anordnungen des Vorstandes zu folgen" <br />
<br />
Ich möchte diese Regelung zur Diskussion stellen und meine <br />
der Vorstand eines Vereins ist doch für die Mitglieder da, <br />
oder sind die Mitglieder für den Vorstand da ??? <br />
Was meinen Sie ????<br />
<br />
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Hugo Sch. am 22. März 2003, 23:03:00
Ich dachte immer die Mitglieder beschließen in der Mitgliederversammlung was der Vorstand machen soll.<br />
Halte die Satzungsbestimmung mal milde gesagt, für sehr mißverständlich und unglücklich.
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Jessica am 24. März 2003, 21:32:00
Wer kommt denn auf solche  Bestimmungen ?<br />
Und dann noch die Pflichtmitgliedschaft wenn man einen  Kleingarten möchte, ist ja Diktatur des Verpächters !!
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Burchard am 26. März 2003, 14:13:00
Hallo!<br />
Solche oder ähnliche Passagen finden sich in fast allen Satzungen. <br />
Der Vorstand muß seinen "Auftrag" - seien das Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder gesetztliche Bestimmungen - siehe dazu auch das Bundeskleingartngesetzt - sowie Richtlinien der übergeordneten Verbände duchsetzten. Und wie solld as ohne eine solche "Ermächtigung" gehen? Man kann schlecht mit 50 Mitgliedern zum 51ten gehen um einen Beschluß der Mitgliederversammlung duchzusetzen.  <br />
Dieses Passus ist kein Freibrief für den Vorstand "unberechtigte" Anordnungen durchzusetzen.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Ree Bell am 27. März 2003, 14:10:00
Die Formulierung "den ANORDNUNGEN" finde ich trotzdem<br />
mehr als unpassend. <br />
Zu Burchard: Der jetzige Text geht natürlich weit über die  Erledigung des "Auftrages" hinaus und läßt auch willkürliche Anordnungen zu.<br />
Schon Ihr Hinweis auf "Richtlinien übergeordneter Verbände" <br />
ist bezeichnend. Wo bleibt denn die Vereinsautonomie ?  
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Burchard am 27. März 2003, 16:49:00
Hallo Ree Bell!<br />
<br />
Wie der vollständige Text der besagten Satzung lauted weis ich natürlich nicht, aber wie soll man das sonst formulieren (Weisungen)? Kommt meiner Meinung nach auf das selbe raus. Wichtig ist eher wie euer Vorstand das versteht - gibt es Anlass zu irhendwelchen Beschwerden?<br />
<br />
Was die "übergeordneten Verbände" - Stadt-, Landes- und Bundesverband die git es doch wohl überall. Angefangen mit dem Sportverein um die Ecke. <br />
<br />
Gruß Burchard
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Ree Bell am 27. März 2003, 18:19:00
Hallo, Burchard<br />
ich sehe das Verhältnis Verein/Mitglied grundsätzlich anders, als wie es leider bei den Kleingartenvereinen praktiziert wird. Dort ist man ja praktisch auch Zwangsmitglied. da man sonst keine Kleingarten pachten kann.<br />
<br />
Wenn sich ein Verein einem "übergeordneten Verband" anschließt, darf er diesem NICHT erlauben, in die Vereinsautonomie einzugreifen. Der übergeordente Verband kann beraten und unterstützen, sollte aber nicht in den Verein hinein regieren dürfen !!<br />
<br />
Die betreffene Satzung ist zu finden unter:<br />
http://www.nananet.de/hohetonkoppel/satzung.htm<br />
<br />
In § 3.4 heißt es dort: <br />
Durch die Beitrittserklärung erkennt das neue Mitglied diese Satzung als rechtsverbindlich für sich an. Es ist verpflichtet, die Anordnungen des Vereinsvorstandes zu befolgen, das Vereinsleben zu fördern sowie die fälligen Mitgliederbeiträge, Verwaltungsbeiträge, Versicherungsprämien, etwaige Umlagen und fälligen Raten der Darlehen pünktlich zu den festgesetzten Terminen zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.<br />
<br />
Zur Notwendigkeit eines solchen Satzes:<br />
Der Vorstand kann sich zur Durchsetzung seiner Aufgaben doch auf die in der Mitgliederversammlung gefaßten Beschlüsse (auch der Satzungsinhalt beruht auf einem solchen Beschluss) oder gesetztliche Regelungen berufen und benötigt keinesweg die Ermächtigung zu "Anordnungen" welche die Mitglieder befolgen müssen. <br />
Nachdenklich geworden ?<br />
<br />
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Burchard am 28. März 2003, 08:40:00
Hallo Ree Bell!<br />
Das mit der "Zwangsmitgliedschaft" haben schon mehrere kritisiert, stimmt aber auch nicht ganz. Es besteht, die Möglichkeit ohne Mitglied im Verein zu sein einen Garten zu pachten. Da war vor einigen Monaten ein Beitrag in der Kleingartenzeitschrift - da ging es aber hauptsächlich darum, welche zusaätzlichen Kosten diese Pächter (als Verwaltungsentschädigung) zahlen müssen da ja zwangsläufig kein Vereinsbeitrag anfällt.<br />
Die übergeordneten Verbände greifen nur in sofern in die Vereinsautonomie ein, in dem gewisse Richtlinien (Garten- und Bauordung) sowie auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden. (Kein Fußballverein würde auf die Idee kommen mit 15 Feldspielern anzutreten um seine Vereinsautonomie auszuleben). :-)<br />
<br />
Jetzt zur Formulierung in der Satzung; Klar kann sich der Vorstand auf die Beschlüsse der Mitgliederversammlung berufen, aber wie nennst Du dann die verbale oder schriftliche Kommunikation mit einem oder meherer Mitglieder um diesen Beschluss in die Tat umzusetzen?<br />
<br />
<br />
Die Satzung stammt original aus dem Jahr 1954, da waren solche Formulierungen noch üblich, ich würde das immer noch nicht überbewerten. Oder gibt es einen konkreten "Misbrauch" dieses Paragraphen?<br />
<br />
Nachdenklich bin ich hin und wieder, nur klebe ich nicht so sehr an dem "Wortlaut" sondern eher am "Geist" einer Satzung.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Ree Bell am 30. März 2003, 21:09:00
Hallo, Burchard<br />
Ohne Mitgliedschaft einen Garten pachten zu können, dürfte wohl die ganz, ganz große Ausnahme sein. Auch in der Satzung des Klg.vereins „Hohe Tonkoppel“ heiß es zum Beispiel:<br />
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte aus der Mitgliedschaft und an dem Vereinsvermögen. Verpflichtungen gegenüber dem Verein bleiben durch das Erlöschen der Mitgliedschaft unberührt, der Pachtvertrag gilt damit als aufgelöst.<br />
In anderen Satzungen heißt es: „Kleingärten können wir an Mitglieder verpachtet werden.“<br />
Ich denke also schon, dass 99% der Kleingärtner Zwangsmitglieder sind.<br />
Den Beitrag in der Kleingartenzeitung kenne ich nicht, allerdings weiß ich (auch durch Veröffentlichung), dass in der Regel in der Pachtzahlung ein “Verwaltungskosten-zuschlag“ enthalten ist, die Kleingärtnervereine also keineswegs die eingenommene Pacht in voller Höhe an den/die Eigentümer des Grundstücks abführen. Somit dürfte mindestens in diesen Fällen auch keine Verwaltungsent-schädigung zulässig sein. <br />
Das „Eingreifen übergeordneter Verbände“ dürfte unterschiedlich sein. Der vergleich mit einer "Spielordnung"<br />
dürfte wohl hinken.<br />
Die Beachtung der Bauordnung oder anderer gesetzlicher Vorschriften kann im Pachtvertrag geregelt werden und bedarf keines Eingreifens übergeordneter Verbände in das Satzungsrecht.<br />
Warum musst die Gartenordnung denn von übergeordneten Verband vorgegeben werden ? Sie kann von den Mitglieder eines Vereins doch in eigener Vereinsautonomie unter Beachtung der Auflagen des Verpächters selbst beschlossen werden. <br />
Wozu ist es von Bedeutung, wie die verbale oder schrift-liche Kommunikation mit den Mitgliedern bezeichnet wird ?? Die Satzung muss keine Ermächtigung erhalten, dass der Vorstand mit den Mitgliedern kommunizieren darf.<br />
<br />
Leider zeigt sich immer wieder, dass manch Vorstand nicht so sehr am Geist einer Satzung klebt, sondern meint, seine vermeintliche Macht durch die Berufung auf den Wortlaut der Satzung stärken zu können.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
  Ree Bell<br />
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Jessica am 31. März 2003, 18:56:00
Ist ja ne interessante Diskussion.<br />
Endlich mal jemand, der nicht alles so hin nimmt.<br />
Müssen die Vorstände immer allmächtig sein ?
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Burchard am 01. April 2003, 09:38:00
Hallo Ree Bell!<br />
Also wie viele Gartenpächter keine Vereinsmitglieder sind kann  ich nicht beurteilen - aber ich denke mal in jeder größeren Stadt dürfte es auch Gärten geben die entweder vom Land oder Bund direkt verpachtet werden oder auch von anderen Trägern (die  Bundesbahn fällt mir hierzu spontan ein). Und ob die "Zwangamitgliedschaft" wirklich so negativ ist wie Du sie darstellt?<br />
<br />
Was die Pachtzahlung und die erhobene "Verwaltungsgebühr" angeht - ist doch Sache der Mitgliederversammlung das zu bestimmen. <br />
<br />
Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften (Bauordnung und dergleichen) ist im Pachtvertrag geregelt - in der Regel dadurch das direkt auf diese Bestimmungen verwiesen wird. Die Garten und Bauordnung wird von der Gemeinde vorgegeben - hier ist der Verband auch nur "Weisungsempfänger". Die Gemeinden sind Eigentümer der Grundstücke.<br />
<br />
Meine Ausführung zur " verbalen / schriftlichen " Kommunikation  sollte nur das Wort "Anodnung" umschreiben. <br />
<br />
Ein Vorstand sit nur so "mächtig" wie die Mitglieder ihn machen. Die Mitgliederversammlung bestimmt über die Geschicke des Vereins. Der Vorstand wird auf eine bestimmte Zeit gewählt und kann jederzeit abgewählt werden. Also melde dich bei der nächsten Wahl und "mach es besser" oder zumindest anders. Aber verlass die dabei nicht auf die Mitglieder die lautesten meckern. <br />
Ich habe festgestellt, daß diejenigen die im Laufe der Jahres am meisten über den Vorstand schimpfen - bei der Mitgliederversammlung entweder duch absulutes Schweigen oder durch Abwesenheit glänzen. Denn diese Typen werden in kleinen Grüppchen mit reichlich Bier zu absoluten Vereinsexperten. <br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Ree Bell am 01. April 2003, 11:36:00
Hallo Burchard,<br />
ich danke Dir für den interessanten Meinungsaustausch.<br />
Die Meinungen für einen "ordentlichen" Satzungsinhalt werden wohl geteilt bleiben.<br />
Ich denke weiter, mehr "Demokratie" in den Satzungen würde allen gut tun.<br />
Auch ein Vorstand sollte mit Argumenten überzeugen und sich nicht auf Satzungsregelungen zurück ziehen.<br />
Im übrigen kann ich mich schon wehren (auch rechtlich)<br />
wenn es zu schlimm wird. <br />
Die (neue) Frage nach dem "erlaubten" Farbton für den Anstrich der Laube dürfte doch bezeichnend sein, oder ?<br />
 
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: hd am 01. April 2003, 14:30:00
darf ich mal kurz melden - Herr Burchard hat voll und ganz mit seiner Meinung ins Schwarze getroffen. Dem kann ich nur beipflichten. In jedem Verein gibt es Klugschwätzer, Besserwisser und Menschen die im Untergrund schüren. Dem kann ein Vorstand sehr wohl entgegentreten indem man diese Leute direkt angeht und offen über die Themen redet. Gerade diese sollten Vorschläge unterbreiten wie was besser anzugehen ist. Meist wird es das große Schweigen im Walde geben und sie erkennen daß ihnen die Chance gegeben wurde und sie verflüchten sich. Dies sind Erfahrungen die immer gut ankommen - also alle Großmäuler vortreten lassen und siehe da sie verkriechen sich in das letzte Loch und Ruhe ist.
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Ree Bell am 01. April 2003, 17:25:00
Hallo Hd,<br />
frage mich, was Deine Äußerung damit zu tun hat, dass in den Satzungen der Kleingartenvereine die Demokratie reichlich kurz kommt ?<br />
Statt auf Satzungsinhalte, die die Mitglieder meist nicht beeinflussen können, zu verweisen, sollten die Vorstände die Mitglieder durch Argumente überzeugen.  
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: HD am 02. April 2003, 13:58:00
Hallo Ree Bell,<br />
sehr wohl haben die Mitglieder Mitspracherecht bei Erstellung der Satzung sie sollten oder müssen es sogar. Hier spricht natürlich die Demokratie eine große Rolle und kommt in unserem Verein nicht zu kurz. Auch die Herren der Vorstände machen Fehler, Neues zu erringen, mit all für und wider, braucht natürlich Überzeugungskraft und ist der bessere Weg keine Frage. Aber die Pflichten eines jeden Mitgliedes immer und immer wieder vorgepredigen zu müssen macht wohl keinen Sinn, hier kann man schon ruhig mal auf die Paragrafen hinweisen - meist kennen die Mitglieder nicht mal ihre Rechte noch die der Pflichten - trotz Aushändigung der Satzungen.<br />
Gruß HD
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: ReeBell am 02. April 2003, 17:51:00
Hallo HD,<br />
Richtig, theoretisch bestimmen die Mitglieder den Inhalt der Satzung. Das Vereinsrecht gibt eigentlich auch Vorgaben für ein ordentliches Miteinander.<br />
Der Widerspruch beginnt aber damit, dass der Vereins durch den Vorstand einerseits Verpächter ist und andererseits durch das Vereinsrecht die Interessen der Mitglieder zu vertreten hat. Leider haben im Laufe der Jahre die Vereins-interessen als Verpächter in den Satzungen die Überhand zu Lasten der Vereinsinteressen der Mitglieder gewonnen.<br />
Natürlich könnten die Mitglieder theoretisch Satzungs-änderungen durchsetzen. Praktisch wird durch den Verband des Landes oder der Stadt aber ein Satzungsentwurf erarbeitet und gedruckt und wenn man als schlichtes Mitglied in dem Verein Änderungen möchte, argumentiert der Vorstand mit den Kosten für den besonderen Druck und ähnlichem.<br />
Glauben Sie wirklich dass die Satzungen der Kleingarten-vereine den Mitgliedern außer dem aktiven und passiven Wahlrecht Rechte einräumt? Oft steht da noch nicht einmal drin, dass man die Einrichtungen des Vereins benutzen darf. Dass man das Recht hat einen Kleingarten zur Pacht überlassen zu erhalten, fehlt wohl immer.  <br />
Pflichten gibt es aber reichlich. Mein Ausgangspunkt war ja die Regelung wonach die Mitglieder den "ANWEISUNGEN" des Vorstandes Folge zu leisten haben. Welche Anmaßung !!<br />
Wie gesagt Theorie und Praxis gehen leider weit auseinander.  
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: hd am 03. April 2003, 15:45:00
Hallo ReeBell,<br />
schon recht interessant wie es bei einigen Vereinen, Verbänden und Städten gehandhabt wird.<br />
Das Einverständnis muss ich einräumen, dass es zumal zu Widersprüchen kommen kann - Verpächter gleich Vorstand einerseits - andererseits die Interessen der Mitglieder zu vertreten. Gar manchmal begibt man sich hier auf einem recht schmalen Grad - zugegeben.<br />
Unser Satzungursprung (1935) war handgestrickt und wurde im Jahr 1978 anhand den neuesten Vorgaben, Richtlinien, Gesetzen modifiziert. Jedoch im Jahre 1999 wiederum überarbeitet, da die Paragrafen einer Parzellenkündigung sich grundlegend geändert haben. <br />
Aber noch stehe ich dazu, in anderen Ländern, Verbänden, Städten und Vereinen mag es zwar anders sein, unsere Satzungsrichtlinien haben wir mit einem ausgesuchten Mitgliederkreis, auch nach guten Vorlagen des verbandes, selbst erarbeitet und den Mitgliedern zur Abstimmung gegeben. D.h. ein Probeexemplar hat jedes Mitglied vor der Abstimmung bekommen, in der Versammlung selbst wurden dann nur noch einige wenige Änderungen gewünscht und wir rauften uns zusammen.<br />
Bei uns sind sämtliche Einrichtungen von jedem Mitglied nach Wunsch zu erhalten. Hierzu gehört die Freifläche für etwaige Festlichkeiten, die Geräte, Festbänke und dgl. mehr können ausgeliehen werden, elektr. Geräte wird der Obmann selbst händeln (zu hohe Schadensquote).<br />
Wir versuchen mit unseren Mitgliedern eins zu sein, Ausreiser gibt es immer wieder - denen werden mit aller Schärfe auch die Pflichten angetragen.<br />
Sollten Sie vielleicht ein Exemplar unserer Satzung wünschen, nur so zum Vergleich, bin gerne bereit aber dazu benötige ich eine email.<br />
Gruß HD
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Re(e)Bell am 04. April 2003, 10:52:00
Hallo H.D.<br />
Ich versuche die Satzungen der Kleingartenvereine mit den Augen eines Eintrittswilligen zu sehen, der zugegeben über einige rechtliche Kenntnisse besitzt und viel über Vereine und Vereinsstrukturen weiss. Dabei bleibt es nicht aus, dass man sich über manche Regelungen sehr wundert und den Eindruck von einen keineswegs mitgliederfreundlichen<br />
Verein gewinnt. <br />
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: hd am 04. April 2003, 13:55:00
Hallo Re(e)bell,<br />
schon recht hart Ihre Meinung, ich sagte es schon, es mag manch schwarze Schafe unter den Vereinen geben - aber sehen Sie doch bitte nicht allzu schwarz. Es gibt bestimmt auch Vereine die gewillt sind das Richtige für die Mitglieder zu tun. Also nicht alle in einen Topf werfen - Danke.<br />
HD
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Burchard am 07. April 2003, 15:16:00
Hallo ReeBell und HD!<br />
<br />
Hier meine persönliche Erfahrung - was Satzungsänderungen angeht.<br />
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Vor ca. 5 Jahren wurde der bis dahin amtierende Vorstand abgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine gewisse "Allmacht" dises Vorstands zu spüren. Da gab es auch Äußerungen wie "Wir sind der Vorstand - wir dürfen das!" Und lt. Satzung durften die das tatsächlich - da es nicht verboten war. Gleichzeitig war beim Amtsgericht eine andere Satzung hinterlegt, als den Mitgliedern ausgehändigt wurde.<br />
<br />
<br />
Als ich dann den Vorsitz übernommen hatte, war einer meiner ersten Handlungen die Satzung entsprechend zu ändern. Vom Stadtverband wird eine Satzung vorgegeben hier sind euch einige Passagen nicht änderbar - die z.B. die Gemeinnützigkeit regeln. Abgesehen davon kann der Verein aber seine Satzung selbst gestallten.<br />
Diese Satzungsänderungen wurden seinerzeit einstimmig (also auch vom alten Vorstand) beschlossen! <br />
<br />
Was die Kosten angeht - zum einen fallen die Notargebühren an - hällt sich aber in Grenzen. Die "Druckkosten" sind im PC-Zeitalter noch günstiger. Wir geben die originakl Pachtbücher des Stadtverbandes aus - wegen der Garten- und Bauordnung - und parallel dazu unsere Satzungen als PC-Ausdruck. Im Pachtbuch ist das entsprechedn vermerkt. Eine Kopie der Satzung wurde an den Stadtverband geschickt und das wars.<br />
<br />
Als "einzelner" kann man sowieso keine Änderungen durchsetzen normalerweise benötigt man eine 3/4 Mehrheit.<br />
<br />
<br />
Ja es gibt Satzungen die den Mitgliedern Rechte einräumt. Nur diese Rechte beinhalten natürlich auch die Pflicht diese Rechte wahrzunehmen.   <br />
<br />
Auf Wunsch kann ich unsere Satzung mal zuschicken da ist auch das Pachtobjekt (Garten) aufgeführt.<br />
<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: hd am 08. April 2003, 10:36:00
Hallo Burchard,<br />
Satzungsänderungen sind immer ein heißes Eisen. Arbeit und Ärger bis ein zustandegekommen ist und dann werden Stimmen laut warum eigentlich eine Satzungsänderung seitens der Mitglieder.<br />
Wenn man in der täglichen Vereinsarbeit steckt entdeckt man fehlerhaftes was man besser machen könnte.<br />
<br />
Einige Passagen sind natürlich festgelegt - ok, aber andere sollte man direkt auf seinen Verein zuschneiden. Hier sind Mitglieder zu suchen die bereit sind, auch ein bisschen Erfahrung gehört dazu, Satzungsänderungen  oder Modifizierungen mit auszuarbeiten.<br />
Die Satzung selbst ist dem Amtsgericht vorzulegen, dies prüft nach evtl. rechtlichen Gegebenheiten und ob der Rahmen eingehalten ist. An weiteren Kosten kann ich micht jetzt nicht erinnern. Nach Prüfung erfolgt die Rückinfo der Zustimmung und Ablage im Gericht.<br />
 <br />
Die seinzelnen Satzungsinhalte kann man sich aus dem Verband oder anderen Vereinssatzungen beziehen.<br />
Sie können sich aber noch so sehr ins Zeug legen, um hundertprozentig und für alle Zeiten und der vielfälligsten Vorkommnissee gewappnet zu sein. Eine derartige Satzung wird es wohl nicht geben.<br />
Am besten ist es natürlich man braucht überhaupt keine, sie ist wohl vorhanden und jeder richtet sich danach, doch es gibt auch Erdenbürger die immer aus der Reihe tanzen müssen und denen sollte dann schon der betreffende Paragraf vorgelegt werden können immer zum Wohle des gesamten Vereines und der Mitglieder.<br />
Vorschriften sind immer nur dafür da um Streitsüchtige im Zaum zu halten, leider.<br />
Gruß HD
Titel: Re : Satzungsinhalt
Beitrag von: Kunibert am 08. April 2003, 11:13:00
Ist ja eine interessante Diskussion geworden und kommt langsam auf entscheidene Punkte.<br />
Hier Vereinsrecht dort Pachtrecht.<br />
Die Versuche in der Satzung Vereinsrecht und Pachtrecht zu mischen, sind untauglich.<br />
Man kann einen Pachtvertag nicht durch Mehrheitsbeschlüsse der Mitgliederversammlung ändern oder ergänzen.<br />
Die Mitgliederversammlung ist allenfalls berufen einen Musterpachtvertrag zu beschließen, nach welchem der Verein Pachtverhältnisse abschließt. <br />
Eine Mitgliederversammlung kann auch nur beschließen, welche Ordnungen künftigen Pächtern im Rahmen des Pachtverhältnisses auferlegt werden sollen, die Übernahme für alle Pächter geht aber nur auf freiwilliger Basis, da der abgeschlossenen Pachtvertrages niucht einseitig geändert werden kann.<br />
In der Satzung haben Regelungen die den Pachtverrag betreffen somit nichts zu suchen, denn Sie führen in die Irre.<br />
RA K.W.    <br />