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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Dirk Arnold am 20. Mai 2003, 12:00:00

Titel: Bundeskleingartengesetz...
Beitrag von: Dirk Arnold am 20. Mai 2003, 12:00:00
ich habe nur eine allgemeine frage.<br />
gilt das bundeskleingartengestz auch, wenn das gartengelände<br />
in privatem besitz ( Bundesbahn ) ist.?<br />
gruß an alle kleingärtner...
Titel: Re : Bundeskleingartengesetz...
Beitrag von: Re(e)Bell am 20. Mai 2003, 17:21:00
Wichtig ist zunächst: Als was ist das Gebiet im Bebauungsplan bezeichnet ?<br />
 
Titel: Re : Bundeskleingartengesetz...
Beitrag von: Murat Agri am 30. Juni 2003, 01:43:00
Ich habe ein garten laube gebaut nach gegebene bauplan und  das dach mit dem bitumen platen abgedeckt (kosten 98 Euro) aber das hat bei meinem vereins mitgliedern nicht gefallen sie wollen ein andere bittummen platte mit 8 welle die erheblich teur sind ich kann mier so teure sachen nicht leisten (ca.850 euro)jetz wollen sie mich und meine familie von verein kündigenich habe kein spass und wilich auch nicht einfach aufgeben vorher war ich bei ein andre KGV 10 jahre mitglied aktiv so was habeich nicht erlebt kann ein 40 jahrige mitglieder von ein neuer mitglieder alles verlangen? Ich bitte antwort schenel wie möglich und ich bitte verschtendnis für meine schraib fehler
Titel: Re : Bundeskleingartengesetz...
Beitrag von: Re(e) Bell am 30. Juni 2003, 22:48:00
Hallo GArtenfreund,<br />
ich kann das Verhalten des Vorstandes Eueres Kleingarten-vereins nicht verstehen. Lassen Sie sich nicht so einfach das Material vorschreiben. Hört sich stark nach verbotener Willkür an.<br />
Verlangen Sie Unterlagen aus denen sich ergibt, dass Sie nur bestimmte Platten verwenden würfen und wer dieses warum vorschreibt.