Unser Vorsitzender ist im Oktober 03 zurückgetreten. Jetzt hat der stellvertretende diese Funktion übernommen. Wie lange kann er diese Funktion ausüben und wann müssen Neuwahlen stattfinden?<br />
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Thomas L.
Hallo!<br />
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Solange der Vorstand noch "handlungsfähig" ist - bis den nächsten regulären Wahlen und je nach Satzung auch noch darüber hinaus.<br />
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Gruß<br />
Burchard
Hallo, schau mal in die Satzung.<br />
Wenn der stellv. Vorsitzende oder ein anderes Vorstandsmitglied auch vertretungsberechtigt nach § 26 BGB ist, hat der Verein eine gesetzliche Vertretung und eine Wahl ist erst bei der nächsten regulären Versammlung nötig.<br />
Sollte der Verein jetzt keinen gesetzlichen Vertreter nach § 26 BGB haben ( z.B. wenn immer 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt sind und einer der 1. Vorsitzende ist) ist eine umgehende Neuwahl erforderlich.<br />
Re(e)Bell <br />
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Hallo!<br />
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Wenn es keinen gesetztlichen Vertreter mehr gibt - muß erst vom gericht ein Notvorstand bestellt werden!!!<br />
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Ohne gültige Vertretung kann auch keine gültige Versammlung einberufen werden.<br />
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