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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: DORA am 21. Dezember 2003, 10:58:00

Titel: Gemeinnützigkeitsverordnung
Beitrag von: DORA am 21. Dezember 2003, 10:58:00
wer kann mir sagen was es mit der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 auf sich hat??<br />
Wo kann ich darüber etwas nachlesen ??<br />
<br />
Gruß Dora
Titel: Re : Gemeinnützigkeitsverordnung
Beitrag von: Horst am 29. Dezember 2003, 20:44:00
Liebe Dora.<br />
Von wem ist die VO von 1953?<br />
Woher hast du sie?<br />
Warum ist sie wichtig?<br />
(Es fehlen einfach nähere Angaben).<br />
<br />
Ein Kleingartenverein als Körperschaft unterliegt der steuerlichen Gemeinnützigkeit nach dem Steuerrecht (Abgabenordnung, insbes. §§ 51 bis 68 der AO) <br />
und der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit <br />
nach § 2 BKleingG (hier oben im Menü unter "Kleingartenwesen", "Das Bundes-Kleingarten-Gesetz"). Das BKleingG gibt es seit 1983.<br />
Deine GemeinnützigkeitsVO von 1953 kann sich deshalb nur auf die steuerliche Gemeinnützigkeit beziehen.<br />
Wo nachzulesen?:<br />
Im Internet suchen z. B. mit Gemeinnützigkeit, kleingärtnerische Gemeinnützigkeit, Abgabenordnung usw.<br />
<br />
Grüße von Horst<br />
Titel: Re : Gemeinnützigkeitsverordnung
Beitrag von: DORA am 30. Dezember 2003, 15:48:00
hallo Horst<br />
Danke für Deine Antwort.<br />
Unser Verein ist lt. Satzung gemeinnützig nach der Verordnung vom 24.12.53.<br />
Die Verordnung kenne ich nicht.<br />
Es geht darum, dass der Verein die Stromgebühren mit 0,15 DM oder jetzt 0,07 Euro mehr berechnet hat als das Versorgungsunternehmen. Bei unserem Stromverbrauch und Verlust ergibt das eine Mehreinnahme von 1500,00 DM oder ca 750,00 Euro für den Verein. Es wurden davon keine Rücklagen gebildet. Ist das im Sinne der Gemeinnützigkeit ??<br />
<br />
Gruß DORA
Titel: Geldeintreibung über Strom
Beitrag von: Horst am 07. Januar 2004, 07:28:00
Grüß Gott Dora;<br />
dein Verein schlägt zur normalen Stromumlage noch 0,07 Euro pro kWh ohne Begründung dazu, sodaß sich eine Mehreinnahme von 750 Euro ergibt? Die Verwendung der 750 Euro ist unklar; jedenfalls werden keine Rücklagen gebildet?<br />
<br />
So geht das natürlich nicht.<br />
Leider wird das oftmals so gemacht um zusätzlich<br />
zu Geld zu kommen.<br />
Pacht eines Kleingartens ist der Miete einer Wohnung ähnlich: Sämtliche Kosten müssen begründet werden.<br />
Verlange als Pächter Begründung und Verwendung für den Zuschlag zur Umlage. Kassier fragen.<br />
Thema für die nächste Mitgliederversammlung.<br />
<br />
Es ist doch ganz einfach:<br />
Ich zahle nicht wenn ich nicht weiß wofür !!<br />
<br />
Die Gemeinnützigkeit spielt dann am Rande eine Rolle.<br />
Über die Verwendung von Geldmitteln müßte etwas in deiner<br />
Vereinssatzung stehen, meist unter Zweck und Aufgaben des Vereins.<br />
<br />
Ein erfolgreiches Gartenjahr wünscht<br />
Horst
Titel: Re : Geldeintreibung über Strom
Beitrag von: DORA am 08. Januar 2004, 13:06:00
Hallo Horst,<br />
vielen deine für Deine Antwort.<br />
Natürlich hast Du vollkommen Rechnt wenn Du sagst dass dieser Aufschlag nicht sein darf. Habe das auch bemängelt,konnt aber nichts erreichen, weil die meisten Mitglieder nur ihre Ruhe haben wollen und sich für nichts interessieren. Habe die Rechnung natürlich nicht bezahlt, die sache geht jetzt vor Gericht, weil mein Anwalt so denkt wie Du und ich. Dieser Verein hat uns zudem noch doppelt versichert ( d.h. er hat uns über den Landesverb. FED = Feuer-Einbruch-Diebstahlversicherun und nochmals Brandversichert.) Darüber gibt es keinen Beschluss einer MGV auch habe ich für die zusätzliche Brandversicherung nichts unterschrieben. Auch das habe ich nicht bezahlt und wird demnächst ebenfalls verhandelt.<br />
<br />
Zweck und Aufgaben<br />
übliche Formulierung<br />
Er dient unmittelbar und ausschließlich gemeinnütziger Zweck nach der Gem. VO vom 24.12.53. <br />
Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden( Beratung und fachliche Schulung,Gestalten der Gartenanlage usw halt das Übliche)                                      <br />
<br />
Gruß <br />
DORA