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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: neumi am 28. Dezember 2003, 12:06:00

Titel: Gewächshaus
Beitrag von: neumi am 28. Dezember 2003, 12:06:00
Ich möchte ein handelsübliches Kleingewächshaus 4,4 qm, Firsthöhe 1,95m in meinen Kleingarten ( Sachsen ) ca.390qm groß aufstellen. Welchen mindestabstand  muß mich zur Gartengrenze einhalten ? Ist eine unterschreitung des Abstandes mit Zustimmumg des Vorstandes und des betreffenden Nachbars möglich, wenn sich das Gewächshaus ins Gesamtbild einfügt? Und was muss ich noch so beachten?<br />
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grüsse neumi
Titel: Nachbarschaftsrecht : Grenzabstände
Beitrag von: Horst am 29. Dezember 2003, 05:16:00
Guten Morgen ... .<br />
Für Grenzabstände gilt das Nachbarschaftsrecht des betreffenden Bundeslandes Sachsen, falls es keine diesbezüglichen Bestimmungen von deinem Verein<br />
bzw. Verband gibt, z. B. in der Gartenordnung.<br />
Ich hoffe es meldet sich jemand aus Sachsen.<br />
(Ich bin aus Bayern).<br />
Hast du schon im Internet gesucht?<br />
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Grüße von Horst