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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Peter am 30. Dezember 2003, 16:50:00

Titel: Herr
Beitrag von: Peter am 30. Dezember 2003, 16:50:00
Darf ein 1.Vorsitzender und ein Beisitzer die werend ihres Amtes eine Straftat begangen haben,die auch mit dem Verein zutun hat ,und Verurteilt worden sind   das EHRENAMT!!!!!weiter führen oder muß er es niederlegen????????????????????
Titel: Re : Amt niederlegen
Beitrag von: Reinhard am 01. Januar 2004, 17:20:00
Hallo Peter, ich bin kein Anwalt. Aber ich konnte im BGB in den §, die sich mit Vereinsrecht beschäftigen, nichts finden, wonach ein Vorstand von sich aus zurücktreten muß, warum auch immer.<br />
Steht irgend etwas dazu in Eurer Satzung? Wenn Vorstandsmitglieder durch eine Straftat den Verein geschädigt haben, dürfte es doch wohl kein Problem sein, eine Mitgliderversammlung einzuberufen und sie abzuwählen, oder? Je nach Satzung müssen 10% der Mitglieder eine außerordentliche MV beantragen.<br />
Gruß Reinhard<br />
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P.S. Du solltest Deine Tastatur in Ordnung bringen. ! und ? -Tasten prellen.