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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Peter am 17. März 2004, 10:16:00

Titel: Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 17. März 2004, 10:16:00
Hallo Experten!<br />
<br />
Mir wurde gesagt "es ist erlaubt drei Wochen im Jahr im Kleingarten zu wohnen" <br />
<br />
Da ich hierzu weder im Kleingartengesetzt, noch in unsren Satzungen etwas darüber gefunden habe - wollte ich mich hier erkündigen ob das so stimmt.<br />
Kann ich dieser Recht "einklagen" bzw. kann mir jemand verbieten diese 3 Wochen im Garten zu wohnen?<br />
<br />
Gruß<br />
Peter
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Re(e)Bell am 17. März 2004, 22:20:00
wenn Sie einen festen Wohnsitz haben und dort auch polizeilich gemeldet sind, können Sie in Ihrem KLG durchaus  übernachten, auch 3 Wochen am Stück. es steht nirgends, weil es NICHT verboten ist.<br />
Re(e)Bell
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 17. März 2004, 23:14:00
Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Danke für Deine schnelle Antwort.<br />
<br />
Da es nirgends verboten ist - müssten dann nicht auch 30, 40 oder gar 52 Wochen möglch sein?<br />
<br />
Wenn mal mal davon absiehtm daß ein mindest Maß an Komfort da sein muß. Sprich Toilette, Dusche, Küche etc. Kann mir der Vorstand das "Übersommern" im Garten verbieten?<br />
Können sich einzelne Gartenfreunde beschweren und meinen Auszug verlagen?<br />
<br />
Gruß<br />
Peter <br />
<br />
<br />
<br />
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: dolores am 18. März 2004, 09:35:00
Hallo Peter, da die Kleingartenanlage gemeinnützig  und kein Campingplatz ist, ist auch dauerhaftes wohnen nicht erlaubt. Aus diesem Grund gibt es auch keinen Wasseranschluß im Gartenhaus. Nutzen des Kleingarten soll die Bewirtschaftung und nicht ausschließlich Freizeit sein.Gegen gelegentliches (oder auch in den Ferien) Übernachten wird keiner etwas einzuwenden haben. Bei dauerhaften wohnen (mehrere Wochen/Monate) muß der Vorstand eingreifen. Gruß und noch viel Spaß am Garten Dolores
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 18. März 2004, 10:20:00
Hallo Dolores!<br />
<br />
Was ich suche ist die rechliche Grundlage - entweder um die Ferien (3Woche) im Garten zu wohnen oder das es generell untersagt (verboten) ist. <br />
<br />
Um es einfach zu machen:<br />
Kann ich im Garten wohnen  und wie lange ohne das mir irgendjemand (Vorstand - Verband  - Verpächter oder Gartennachbarn) mir das verbieten können oder kann ich es nicht? <br />
<br />
Es geht nicht darum ob man "ein Auge zudrückt" sondern ob ich ein Rechtv darauf habe.
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Oswin am 18. März 2004, 12:55:00
Bundeskleingartengesetz<br />
<br />
§ 3 Kleingarten und Gartenlaube<br />
(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.<br />
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 18. März 2004, 14:23:00
<br />
<br />
Den Paragraphen kenne ich  - nur sagt das zum Thema "Ferien im Garten verbringen"??<br />
<br />
Darf die Laube zum Ferienaufenthalt ausgestattet sein?<br />
<br />
Kann ich 3Wochen im Garten wohen oder nur 2 - hier hat das Bundeskleingartengesetzt keine Aussage auch wird von den Verbänden keine eindeutige Aussage gemacht. <br />
<br />
Da ich mit Sicherheit nicht als erster "einziehen" werden, lass ich unseren Stadtverband entscheiden. Ich melde einfach den ersten Gartenfreund der seine Sommerresidenz bezieht. Muß er wieder ausziehen - werden ich halt den Sommer nicht im Garten wohnen. Darf er beleiben ziehe ich auch ein.<br />
<br />
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Re(e)Bell am 18. März 2004, 19:13:00
Hallo Peter,<br />
geh das Thema doch mal mit der Defination des Begriffs "wohnen" an. Wohnen in Rechtssinne heißt "dort seinen Lebensmittelpunkt haben".<br />
Hab schon auf die polizeiliche Meldung mit einem anderen Wohnsitz aufmerksam gemacht. Wenn Sie es so einrichten, dass Ihr "Lebensmittelpunkt" woanders ist, kann Ihnen doch niemand was wollen, wenn Sie sich ein einem Gebäude aufhalten, dass nicht "zum dauernden Bewohnen" geeignet ist. Lassen Sie sich nicht einschüchtern !!<br />
Re(e)Bell
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 18. März 2004, 22:10:00
Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Das mit dem "Lebensmittelpunkt" kann nach hinten losgehen. Wenn man auf einem Kampingplatz (Wohnwagen) den Sommer verbringt - dann ist das im rechlichen Sinne der Lebenmittelpunkt - wenn man z.B. von dort zur Arbeit fährt gilt die dabei zurückgelegte Fahrstrecke für die EKST-Erklärung -- eben weil "Lebensmittelpunkt".<br />
<br />
Was ich aus der Diskussion gelernt habe ist, daß man es weder verbieten noch erlauben kann. <br />
<br />
Ich bin wirklich gespannt auf die Reaktion  wenn unser Stadtverband zu einer konkreten Entscheidung genötigt wird. <br />
<br />
Gruß<br />
Peter
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: markus am 19. März 2004, 09:13:00
Das sind mir die Richtigen. Typisch Deutsch :-((<br />
<br />
Habe mir die Diskussion mal durchgelesen. Anstatt es einfach auszuprobieren, sollen andere angeschwärzt werden. Ist das im Sinne der kleingärtnerischen Gemeinschaft????<br />
Du, im Stadtverband, ich weiß da was!!!<br />
<br />
Peter, hier steht doch schon mehrfach die Antwort. Oder willst Du die genaue Stundenzahl, die Du max dort verweilen darfst. Warum soll da der Stadtverband mit eingebracht werden?? Nur damit Du genau bescheid weißt?<br />
Was machst Du, wenn der Stadtverband sagt, daß eine Übernachtung erlaubt ist, aber es nicht zu einer Ferienwohnung werden darf? Dann muß er es auch durchsetzen.<br />
Und schon hast Du bestimmt viele Freunde in Deiner Anlage gewonnen. So einen Gartenfreund will ich nicht in "meiner" Anlage.<br />
<br />
Sorry für die harten Worte, aber so eine Korintenkac.... kotz.....mich an. Zumindest, wenn dafür absolut kein Grund vorliegt.<br />
<br />
Gruß Markus<br />
<br />
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 19. März 2004, 10:03:00
Hallo Markus!<br />
<br />
Mag sein, daß ich entweas penetrant um eine eindeutige Regelung nachgefragt habe. Eine konkrete Auskunft habe ich aber nicht erhalten - es läuft immer darauf hinaus, daß ich vom wohlwollen des Vorstands abhängig bin. Wenn de mich mal wieder nicht leiden kann - warum auch immer - darf ich nicht "einziehen", aber andere würden es dann dürfen. Das kanns doch wirklich nicht sein.<br />
<br />
Und was das "ausprobieren" angeht - planst Du deinen Urlaub auch auf "gut Glück"?<br />
<br />
Grade im Kleingartenwesen ist doch alles streng reglementiert - von der Heckenhöhe  (1,10 Meter und ja nicht 1,20 oder nur 1,00) über die bebauten Fläche bis zur Aufteilung de Nutzfäche. Und dann soll so ein Punkt im Ermessen des Vorstand (oder wem auch immer) liegen??  <br />
<br />
Warum soll ich Probleme in meiner Kolonie bekommen - wenn die dort "wohen"<br />
 dürfen - kann doch nichts passieren und wenn die es nicht dürfen - dann durfen die es ebene nicht. Oder können bestimmte Gesetzte/Regelungen im Kleingartenverein mißachtet werden weil es dem einen oder anderen nicht passt und wer will das bestimmen? Als nächstes entscheiden "DIE" dann, daß die Beteiligung an Gemeinschaftarbeit doch auch blöd ist - und lassen es.  <br />
<br />
Ich denk mal in "DEINER" Anlage ist das alles anders - sei aber sicher ich werde mich nie um eine Garten bei  euch bewerben. <br />
<br />
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: markus am 19. März 2004, 12:33:00
Es geht mir winiger um Mißachtung von irgendwelchen Regeln, sonderm um die Auslegung. Wenn es bisher keinen gestört hat, wenn einer den Sommer mehrere Wochen im Garten "wohnt" solle so doch auch so bleiben. Allerdings soll das dann im Rahmen für alle gelten. Wenn jetzt aber einer - wie Du- darauf besteht, eine schriftliche Bestätigung dafür zu bekommen, kann er es den andern Versauen. <br />
Sobald sich Dein Stadtverband festlegen soll, und für sich den Begriff "nicht Dauerhaft" definieren soll, kann das ganz schön in die Hose gehen. Vielleicht ist dann "nicht Dauerhaft" nur noch ein Wochenende.<br />
Aber Du wirst schon wissen, was Du machst.<br />
<br />
Viel glück damit.<br />
<br />
Gruß Markus
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Re(e)Bell am 19. März 2004, 16:21:00
Hallo Peter,<br />
Du möchtest "eine eindeutige Regelung" wissen.<br />
Dann würde ich mal einen "eindeutigen Sachverhalt" schildern.<br />
Im Titel steht: FERIEN in Kleingarten. Jetzt schreibst du plötzlich (Vergleich Campingplatz), "von dort zur Arbeit gehen". Was denn nun, Ferien oder Arbeit ?? <br />
Re(e)Bell
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 20. März 2004, 18:17:00
Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Der Vergleich zum Campingplatz diente lediglich dazu um den Bergiff "Lebensmittelpunkt" zu definieren. Ich könnte genauso auch den wöchentliche Einkauf von Lebensmitteln anführen oder der Kinobesich etc., oder fährest Du esrt vom Garet nach Hause um dann von dort ins Kino oder zum Theater oder zum Restaurant zu fahren?<br />
<br />
Ich werde das Thema halt vom Stadtverband klären lassen - die sind meiner Meinung nach zuständig. Wenn Die sagen ich darf dann hat der Vorstand nichts zu melden - und wenn die sagen es darf nicht dann hat der Vorstand erst recht nichts zu melden.<br />
<br />
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Re(e)Bell am 20. März 2004, 21:21:00
Hallo Peter, <br />
ich vermute mal, der Stadtverband setzt sich aus einigen  Vorsitzenden der örtlichen Kleingartenvereine zusammen.<br />
Meinst Du die üben keine Ermessensentscheidungen aus.<br />
Spezi
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 21. März 2004, 00:58:00
Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Mag sein, aber da dise Entscheideung für alle Kleingärten im Einzugsgebiet bindent ist - sollte diese auch objektiver ausfallen, als die einses einzelnen Vorstands.<br />
<br />
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Re(e)Bell am 21. März 2004, 12:33:00
Hallo Peter,<br />
überleg mal folgendes:<br />
Der/die Kleingärtnerverband/verbände hat/haben das Problem<br />
die Kleingartenanlagen deutlich von einer Ferienhausanlage<br />
abzugrenzen. Dazu gehören vor allem Kriterien die die kleingärtnerische Nutzung ( Ackern, Anbau von Früchten, Obst, Gemüse usw.) deutlich machen. Aktivitäten in Richtung Freizeit (faulenzen und sonnen, feiern usw.) sind da eher abträglich. Nun können Sie die Frage, ob "Ferien im Kleingarten" erlaubt ist, eigentlich selbst beantworten. Ihr zuständiger Stadtverband muss sich daher auch ohne  <br />
Rechtsgrundlage dafür entscheiden pauschal "Wohnen im Kleingartengebiet" nicht zuzulassen.<br />
Ich glaube aber nicht dass vom Stadtverband festgelegt wird oder werden kann, was als "Wohnen im Kleingarten" anzusehen ist. Dies wird der Auslegung durch die Gerichte überlassen bleiben müssen. Meine Meinung (wenn man einen anderen Wohnsitz hat und dort auch polizeilich gemeldet ist) habe ich dazu in einer anderen Antwort weiter oben deutlich<br />
gemacht. <br />
Re(e)Bell
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Peter am 21. März 2004, 13:46:00
Hallo Re(e)bell!<br />
<br />
Wir drehen uns im Kreis. Est nicht erlaubt wird aber geduldet solagen sich keiner meldet. Also sind wir vom Wohlwollen des Vorstands angewiesen - Sch**ß Situation.<br />
<br />
Verboten ist es aber ausdrücklich wenn die Laube zum "wohen" eingerichtet ist - also mit Wasser- /Stromanschluß, Kochgelegenheit, Dusche, Toilette etc.<br />
<br />
Aber grade die Verbände sind gefprdert um eine klare Regelung und damiot auch eine klare Abgrenzung zwischen Kleingärten (Pacht ca. &#8364; 0,15  - 0,30 je m²) und Feriensiedlungen (Pacht &#8364; 5,-- und mehr je m²). Sonst wird diese Entscheidung den Kommunen überlassen  und bei deren chronischer Geldknappheit ist das Ergebnis voraussehbar.<br />
<br />
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Burchard am 24. März 2004, 10:06:00
Hallo!<br />
<br />
In dieser Diskussion sind teilweise recht sonderbaren Ansichten und Beweggründe aufgetaucht. Ich habe mich mal an den Landesverband Rheinland gewand, weil ich hier auch eine Garten habe, um aml deren Stellungnahem zu erhalten.<br />
<br />
Nachfolgend habe ich mal die komplete Antwort kopiert:<br />
<br />
<br />
________________________________________<br />
<br />
Sie sprechen mit Ihrer Fragestellung einen viel diskutierten und vielerorts<br />
konträr gesehenen Bereich aus dem Kleingartenwesen an.<br />
<br />
Ihre Feststellung, dass das Bundeskleingartengesetz über diesen<br />
Themenkomplex nichts aussagt, ist nicht zutreffend. In § 3 Abs. 2, zweiter<br />
Satz ist konkret festgelegt, dass die Laube nach ihrer Beschaffenheit,<br />
insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung nicht zum dauernden<br />
Wohnen geeignet sein darf.<br />
<br />
Betrachtet man unter juristischen Gesichtspunkten den Begriff "dauerndes<br />
Wohnen" einmal genauer, so ist der wesentliche Text das Wort "dauernd". Wenn<br />
Sie beispielsweise für einige Wochen in Ihrem Kleingarten wohnen würden, ist<br />
der rechtliche Tatbestand des "dauerhaften" bereits erfüllt, auch wenn das<br />
nur eine begrenzte Zeit ist. Denn in den Wochen der Nutzung der Laube als<br />
Schlafstätte sind Sie während dieser Zeit "dauernd" anwesend.<br />
<br />
Sofern in den Sommermonaten oder nach einer ausgiebigen Feier im Garten an<br />
einem Wochenende oder auch einem Tag in der Woche die Laube als Schlafplatz<br />
genutzt wird, wäre dies nicht der Tatbestand des dauernden Wohnens. In<br />
solchen Situationen wird auch keiner gegen eine Übernachtung aus den<br />
vorgenannten Gründen Bedenken aufzeigen können.<br />
<br />
Falls Sie sich selbst noch einmal informieren möchten, dürfen wir auf den<br />
Kommentar zum Bundeskleingartengesetz zu § 3 Ziffer 3.3, Anmerkung Nr. 9<br />
verweisen. Dort ist sehr deutlich und auch nachvollziehbar der Begriff des<br />
"dauernden Wohnens" analysiert.<br />
<br />
Hintergrund der von manchen Kleingärtnern als strenge Regelung artikulierten<br />
Festlegung ist die Tatsache, dass Kleingärten in Kleingartenanlagen<br />
bestimmten, nachvollziehbaren Voraussetzungen unterliegen. Weil dem so, ist,<br />
ergeben sich hinsichtlich der Pachtberechnung für die Kleingärtner<br />
begünstigende Besonderheiten. Hierzu verweisen wir auf § 5 Abs. 1 des<br />
Bundeskleingartengesetzes.<br />
<br />
Würde man Kleingartenanlagen durch Lockerung der Festlegungen des<br />
Bundeskleingartengesetzes verändern, kann der Zeitpunkt abgesehen werden,<br />
wann unter dem Begriff "Kleingartenanlage" eine Wochenendhaussiedlung zu<br />
verstehen ist. Diese würde dann nicht mehr unter die Pachtobergrenzen des §<br />
5 BKleingG fallen und die Kosten für die Beibehaltung eines Kleingartens<br />
wären für viele Kleingärtner nicht mehr erschwinglich. Die soziale Ebene<br />
würde ausgehebelt. Dies kann nicht im Sinne der Kleingärtner und auch nicht<br />
im Sinne des Gesetzgebers sein.<br />
<br />
Wir hoffen, dass wir Ihre Frage und den Grund für die derzeitige<br />
Gesetzeslage mit den vorstehenden Ausführungen beantworten konnten.<br />
<br />
Wir wünschen Ihnen trotz der "Einschränkungen" weiterhin viel Erfolg und<br />
Freude in Ihrem Kleingarten.<br />
<br />
<br />
Freundliche Grüße<br />
Landesverband Rheinland der Kleingärtner e. V.<br />
<br />
___________________________________
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Re(e)Bell am 24. März 2004, 13:52:00
Hallo Burchard,<br />
vielen Dank für Deine Information. Kennst Du den Autor der zitierten Kommentars ? Ist darin auch der Begriff "Wohnen" definiert ?<br />
Rebell
Titel: Wohnen im Kleingarten !
Beitrag von: Horst am 24. März 2004, 14:39:00
Liebe Freunde,<br />
die sonderbaren Ansichten einiger Gartenfreunde hier beobachte ich auch schon einige Zeit.<br />
Sie tun uns damit keinen Gefallen.<br />
Meinen Beitrag wollte ich bald schreiben.<br />
Er wäre fast genauso wie der von den Rheinländern ausgefallen; mit einer Ergänzung:<br />
Nach § 9 (1) 1. BKleingG wird wegen dauernden Wohnens gekündigt. Aber so hart schreibt kein Verband.<br />
<br />
Eine kurze Antwort von mir:<br />
Wohnen nein, gelegentliche Übernachtungen ja.<br />
<br />
Zur Frage zum Verfasser lieber Rebell:<br />
Mainczyk: Bundeskleingartengesetz<br />
Praktiker-Kommentar<br />
8. Auflage<br />
Verlagsgruppe Rehm<br />
<br />
RN 9 zu § 3 ist auf den Seiten 96/97<br />
Wohnen ist auch definiert.<br />
<br />
Danke Burchard für die Initiative.<br />
Sie war dringend notwendig.<br />
<br />
<br />
Horst
Titel: Re : Ferien im Kleingarten
Beitrag von: Schreibliesel am 29. März 2004, 09:13:00
Hallo Peter,<br />
ich glaube, Dein Problem liegt ganz wo anders. Zwischen den Zeilen kann man herauslesen, daß Dein Vorstand teilweise "nach Nase" entscheidet. Und Du bist nun der Meinung, die Situation mit klarer Gesetzlichkeit für Dich entscheiden lassen zu können. Leider ist das nach Nase entscheiden ein riesiges Problem, daß sicher auch andere Vereine kennen. Ich selbst habe oft gegen solche Situationen angekämpft (auch mit Deinen Mitteln, wie gesetzliche Unterlagen usw.) u. viel Federn dabei gelassen. Auch ich habe Erkundigungen beim Stadtverband eingeholt. Letztendlich kommt man bei "Besserwissern" nur so weiter. Eines solltest Du aber nicht tun: andere "anzuschwärzen". Das wird ein Ding ohne Ende. Jeder beginnt plötzlich beim anderen immer wieder nach Fehlern bzw. Fehlverhalten zu suchen. <br />
Ich habe mich bewußt nicht zu Deinem eigentlichen Thema "Ferien" geäußert, da dies nun schon zur Genüge getan wurde u. die rechtliche Seite in den letzten Antworten klar zum Ausdruck kommt.<br />
Ich wünsche Dir alles Gute u. - schöne Ferien!!