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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Lothar am 21. Juli 2004, 12:53:00

Titel: keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung
Beitrag von: Lothar am 21. Juli 2004, 12:53:00
Hallo ihr Experten!<br />
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Lt. unserer Satzung hat die Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich - mit einer Frist von 14Tagen zu erfolgen.<br />
<br />
Dieses Jahr hat der Vorstand lediglich ein Aushang "im Kasten" gemacht. Nach konsultierung der einschlägigen Literatur nin ich der Meinung, daß diese Versammlung nicht beschlußfähig ist.  Stimmt das?<br />
<br />
Muß jemand auf der Versammlung diese Tatsache mitteilen? <br />
<br />
Können die Mitglieder eventuellen Beschlüsse einfach ignorieren?<br />
<br />
Gruß<br />
Lothar
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Russell am 22. Juli 2004, 08:59:00
Hallo Lothar!<br />
Es reicht der Aushang im Schaukasten des Vereines, mit den Tagespunkten, wenn das erfolgt ist, ist die Mitgliederversammlung beschlußfähig. Ob 14 Tage vorher ausreichen sei dahin gestellt, wir hängen die Einladung immer 4 Wochen vorher aus.<br />
Gruß<br />
Russell
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Lothar am 22. Juli 2004, 09:15:00
Hallo Russell!<br />
<br />
Danke für deine schnelle Antwort.<br />
<br />
In euerer Satzung steht auch nur "schriftlich" - ohne irgendwelche Zusätze?<br />
<br />
Gruß<br />
Lothar
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Burchard am 22. Juli 2004, 11:02:00
Hi Lothar!<br />
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Ich würde sehr vorschtig sein mit der Aussage "Aushang reicht".<br />
<br />
In unseren Vereinssatzungen steht auch <br />
"  Die Mitgliederversammlung wird vorn Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter gleichzeitiger Angabe von Versammlungsort, -zeit und Tagesordnung einberufen. "<br />
<br />
Steht wohl so in allen standard Satzungen für Kleingärten im Rheinland.<br />
<br />
Ich hatte mal die Versammlung im Schreiben zum Jahresanfang - mit Tagesordnung - angekündigt. Der Ort und das Datum / Uhrzeit stand da schon fest - auch das es Neuwahlen des Vorstands geben würde.<br />
<br />
Dann habe ich eine erweiterte Tagesordung - zusätzliche Diskussionspunkte - per Aushang bekanntgegeben.<br />
<br />
Der Notar hatte dann die Einladung bemängelt, der Schriftführer hat den Aushang der Tagesordnung in seinem Protokoll erwähnt. <br />
<br />
Es gibt wahrscheinlich keine Probleme wenn niemand reklamiert und die Form der Einladung nirgends aufgeführt wird. <br />
<br />
An deiner Stelle, würde ich den Vorsitzenden auf die Problematik aufmerksam machen. Jenachdem wie er reagiert kannst Du dann deine weiteren Schritte überlegen.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: markus am 22. Juli 2004, 14:19:00
Hallo Ihr,<br />
<br />
ich bin mir nicht sicher, ob ein Aushang reicht.<br />
Ich bin der Meinung, die Einladung muß jedem Mitglied zugestellt werden.<br />
<br />
Unsere Mitgliederversammlung ist z.B. Ende Januar/Anfang Februar. Wer ist da im Garten?<br />
<br />
Ich wäre da vorsichtig.<br />
<br />
Gruß Markus
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Russell am 23. Juli 2004, 11:08:00
Also bei und in der Satzung (NEW) steht folgendes:<br />
§ 7 Die Mitgliederversammlung und ihre Aufgaben<br />
(2) Mitgliederversammlungen sind durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch seinen Stellvertreter, mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich mit Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einzuberufen. Aushang in der Gartenanlage genügt.
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Russell am 23. Juli 2004, 11:34:00
Hallo Lothar,<br />
in unserer Satzung (NRW) steht  folgendes:<br />
§ 7 Die Mitgliederversammlung und ihre Aufgaben<br />
(2) Mitgliederversammlungen sind durch den Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch seinen Stellvertreter, mit einer Frist von mindestens 14 Tagen schriftlich mit Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung einzuberufen. Aushang in der Gartenanlage genügt.<br />
Gruß Russell
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: markus am 23. Juli 2004, 12:24:00
na dann ziehe ich meine Bedenken zurück!<br />
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Schönes Wochenende<br />
Gruß Markus
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Lothar am 23. Juli 2004, 13:51:00
Hallo Russell!<br />
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Da ist der feine Unterschied!<br />
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Bei uns fehlt der letzte Satz<br />
"Aushang in der Gartenanlage genügt."<br />
<br />
Gruß<br />
Lothar
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Lothar am 23. Juli 2004, 13:54:00
Hallo Markus!<br />
<br />
Es ging nicht um die Satzung vom Gartenfreund Russell, sondern um unsese Satzung und da fehlt der entschjeidende Satz "Aushang in der Gartenanlage genügt."<br />
<br />
Somit bleibe ich bei meiner Behauptung, daß die Einladung durch Aushnag in unserem Verein nicht ausreicht.<br />
<br />
Gruß<br />
Lothar
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung
Beitrag von: Markus Fischer am 26. Juli 2004, 08:59:00
Hallo Lothar,<br />
wenn es nicht ausdrücklich in der Satzung steht, halte ich es für sehr bedenklich. Es ist ja keiner verpflichtet, wöchentlich den Aushang durchzulesen.<br />
Ich komme zwar auch aus NRW, wir haben aber eine "Stadtinterne" Satzung und da steht es nicht drin. Habe es jedenfalls noch nicht gefunden.
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung
Beitrag von: daisy am 26. Juli 2004, 19:00:00
Oh Mann, es ist doch ein Kleingartenverein und kein Haufen von Krümelkackern!!!Ihr seid doch sicher Mitglied im Verein und am guten Funktionieren interessiert. Also sollte man doch den Kopf nicht so lange schütteln bis das Haar in der Suppe ist und man sich darüber aufregen kann. Daisy
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung
Beitrag von: Burchard am 26. Juli 2004, 22:21:00
Wie sollen wir das jetzt verstehen?<br />
<br />
Kleingärtner sollen Bestimmungen und Gesetze und vor allen Dingen  Ihre Satzungen nicht so ernst nehmen?<br />
<br />
Wie dann das "Zusammenleben" im Versein funktionieren soll ist mir schleierhaft.<br />
 
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung
Beitrag von: daisy am 27. Juli 2004, 09:04:00
Mitnichten, Burchard, Festlegungen und Regeln im Zusammenleben sind schon wichtig. Da bin ich ganz deiner Meinung. Aber ob ich einen Versammlungstermin aus dem Schaukasten oder per Post (mit viel Porto!!!- Vereinskasse)erfahre, ist doch 2.-rangig. Wichtig ist, dass es jeder rechtzeitig erfährt. Wenn ich den Termin lese, trage ich ihn in meinen Kalender und dann wird nichts vergessen. VIEL wichtiger als ein Streit um Modalitäten ist doch der Inhalt der Versammlung- oder?? Daisy
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung
Beitrag von: Burchard am 28. Juli 2004, 11:51:00
Hallo Daisy!<br />
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Grade um die rechtzeitige Kenntnisnahme der Einladung geht es bei der "schriftlichen" Einladung. Jetzt im Sommer kommt man regelmäßig zum Garten. Aber nicht jeder Verein macht seine Versammlungen um diese Zeit.  Wenn die Versammlung im Januar oder Februar stattfindet wer liest da regelmäßig die Aushänge?? Ich kenne Gartenfreunde die kommen  zwischen November um März nie in den Garten.<br />
<br />
Wir haben die Einladungen zum  größten Teil persönlich verteilt/eingeworfen und nur bei eizelnen Pächtern die Post beauftragt.<br />
 <br />
<br />
Soweit ich die  ursprügliche Frage aber verstanden ging es um die Beschlußfähigkeit der Versammlung bei nicht Satzungsgemäßer Einladung. Um wenn die Satzung vom Lothar nun mal eine schriftliche Einladung vorsieht muß auch eine schriftliche Einladung erfolgen. <br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversammlung
Beitrag von: markus am 30. Juli 2004, 12:28:00
Hallo daisy,<br />
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gerade als Vorstand sollte man in sochen Fragen strickt nach der Satzung gehen.<br />
Wir haben fast 100 Parzellen und ca. 50 passive Mitglieder. Wenn da nur einer bei ist, der etwas "Satzungswidrieges" findet und dies anprangert, stehst Du ganz schön doof da.<br />
-Neue Einladungen, evtl. neue Wahlen, neue Beschlüsse,.....<br />
<br />
Auch wenn es kleinlich klingt, aber wir versuchen unsere Vorstandsarbeit streng nach Satzung zu erledigen. Hauptsächlich um uns zu schützen. Wir haben da nähmlich so ganz bestimmte Mitglieder, die bestimmt ein Abo beim Anwalt haben *grrrrr*<br />
<br />
Gruß Markus<br />
<br />
Gruß Markus
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Christian am 12. September 2004, 23:16:00
Ich lese es gerade zufällig.<br />
Also :<br />
Für die Form der Einladung gibt es im Gesetz keine Vorschriften. Die Verfahrensweise muss deshalb eindeutig in der Satzung definiert werden ( § 58 Nr. 4 BGB ) Es kann aber auch eine andere Form der Einladung vereinbart werden. Es müssen aber nachweislich alle Mitglieder vorher informiert worden sein. <br />
Wenn auch nur ein einziges Mitglied keine Einladung erhält und deswegen nicht an der Versammlung teilnimmt, sind die Beschlüsse ungültig.<br />
<br />
Na, dann mal los. <br />
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Dipsy am 06. Dezember 2004, 18:53:00
Der Aushang reicht auch hier. Nur wenn der Aushang explizit gefordert wird "muss durch Aushang angekündigt werden", kannst Du Dich darauf beziehen. Der Kasten gilt als "Publikationsorgang". <br />
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Aber auch hier hilft. Mit dem Vorstand reden und nicht gleich "ihr könnt beschliessen was ihr wollt, ist ungültig, ich halte mich nicht dran"
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Burchard am 21. Dezember 2004, 22:26:00
Der Aushang reicht nicht sofern nicht in der Satzung expliziet diese Form der Einladung zugelassen wird.<br />
Ist eine schriftliche Einladung vorgeschrieben - muß jedes Mitglied einer Einladung (auf Papier) bekommen. Die Fristen sind entsprechend zu beachten. Wobei es reicht dem Mitglied den "Zettel in die Hand zu drücken", eine Postzustellung ist nicht erforderlich.<br />
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Ob man mit dem Vorstabd redet oder nicht ist unerheblich - die Beschlüsse sind ungültig!<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Dipsy am 01. März 2005, 17:06:00
Nein, sind sie nicht. Gibt es ein schwarzes Brett, dann wird (angemessener Zeitraum) ein Zugang vorausgesetzt, es sein denn, die Satzung verbietet es explizit. Das Vereinsrecht hat keine solche dispositive Bestimmung und auch nicht das BGB. Ist dort also ausgehangen, dann sind auch die Beschlüsse richtig.
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Dipsy am 01. März 2005, 17:07:00
P.S.: Du bist eine Superpappnase.
Titel: Re : keine korrekte Einladung zur Mitgliederversam
Beitrag von: Burchard am 12. März 2005, 12:19:00
Tolle Antwort!<br />
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Bei einem so qualifizierten Beitrag muß man vor Ehrfurcht den Hut ziehen!<br />
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Und es bleibt dabei wenn die Satzung eine schriftliche Einladung vorsieht und nicht EXPLIZIET die Möglichkeiteinräumt das per Aushang zu tun, sind die Beschlüsse anfechtbar und werden auch als ungültig erklärt!<br />