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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Klaus am 10. Oktober 2004, 07:20:00

Titel: Rechung per Aushang?
Beitrag von: Klaus am 10. Oktober 2004, 07:20:00
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: Klaus am 10. Oktober 2004, 07:31:00
Hallo!<br />
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Da hatte ich doch glatt meine Frage Vergessen. :-)<br />
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Also Hier ist meine Frage:<br />
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In letzter Zeit (also siet Amtsantritt des neuen Vorstands) werden Sonderzahlungen  wie Straßenreinigung / Heckenschnitt und ähnlichens /also alles was nicht die normale Pacht und Strom Wasser ist) per Aushang angfordert. Als letztes sogar: "Zahlt Euro xx,xx bis zum (inerhalb einer Woche) in Bar an den Kassierer. Diese Aushäge sind weder unterschrieben noch beinhalten Sie eine genaue Aufrechnung der Forderung. Lr. Satzung könne "allgemeine Informationen" per Aushang bekanntgegeben werden. <br />
Ist dieses Vorgehen zulässig - bion ich jetzt im Winter gezwungen täglich im Garten zu kommen um die Aushänge zu lesen?<br />
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Gruß Klaus  
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: Re(e)Bell am 10. Oktober 2004, 11:55:00
Hallo,<br />
durch einen solchen Aushang werden weder Zahlungen fällig noch kommen Sie mit der Zahlung in Verzug.<br />
Lesen Sie mal die Seiten:<br />
http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=0&ID=4697<br />
Re(e)Bell
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: Klaus am 11. Oktober 2004, 11:53:00
Hallo Re(e)Bell!<br />
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Danke für Deine Antwort. Ich sehe das genauso - dehelb habe ich auch nochjnicht bezahlt. Der Link ist zwar informativ, aber da unser Vorstand von recht schlichtem Gemüt ist -  werden die damit wenig anfangen können.  
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: daisy am 24. Oktober 2004, 09:27:00
Hey, Klaus, wenn euer Vorstand so schlichten Gemütes ist, bring dich doch mal ein. Aber da hört es oft auf- selbermachen is nicht! daisy
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: Klaus am 25. Oktober 2004, 16:12:00
Hallo Daisy.<br />
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Danke für den hilfreichen Beitrag.<br />
Wieso gibt es immer eine(n) der/die  meint man darf den Vordstand nicht kritisieren  - nur weil er Vorstand ist.<br />
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Erstens haben die Jungs und Mädels aus dem Vordatnd sich um das Amt gerissen - es gibt welche die sind ganz geil auf Titel.<br />
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Zweitens wird der Vorstand  - für mehrtere Jahre - von der Mehrheit gewählt ob es noch andere Kandidaten zu der Zeit gegebn hat kannst Du doch garnicht wissen. <br />
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Gruß<br />
Klaus<br />
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Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: heinis_kasse am 02. November 2004, 14:42:00
hallo klaus,<br />
rechnung per aushang ist jawohl ein lacher.<br />
ich schicke meine rechnungen ende dezember an die gartenfreunde per post so dass am 15.februar spätestens der rechnungsbetrag auf dem VEREINSKONTO zur buchung eintrifft.<br />
barzahlungen werden von kassierer heini nur gegen quittung an den vorstand ausgezahlt und mit verwendungsnachweisen (rechnungen)auf berechtigung und richtigkeit überprüft.<br />
so kann kein revisor meckern.<br />
gruss kassierer heini
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: Dipsy am 06. Dezember 2004, 18:42:00
Ich weiss gar nicht was dieser Link soll ? Da steht ein wenig schuldrechtlicher blabla. Hier geht es aber um eine Frage der Zustellung. Ist es allgemein bekannt, dass Zahlungsauforderungen an einem shcwarzen Brett ausgehangen werden, so gilt auch diese rechnung als rechtskräftig zugestellt. Allerdings: Grosszügiger Zeitraum zur Kenntnisnahme ist erforderlich und wenn einer eine schriftliche, persönliche Rechung ausdrücklich wünscht, muss er so eine bekommen.<br />
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dipsy<br />
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: nikola am 07. Dezember 2004, 11:36:00
in unserem verein wird die jahresabrechnung seit jahren öffentlich ausgehangen, ebenso wird öffentlich vermerkt wer noch säumig ist. in der regel klappt das ganz gut. allerdings empfinde ich das als eingriff in die privatspähre, wenn man öffentlich ausgestellt wird...
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: Re(e)Bell am 08. Dezember 2004, 10:20:00
Hallo Dipsy,<br />
wenn Du schreibst:   "Ist es allgemein bekannt, dass Zahlungsauforderungen an einem schwarzen Brett ausgehangen werden, so gilt auch diese rechnung als rechtskräftig zugestellt.", dann kannst du sicherlich auch einen Link nbenennen, wonach sowas rechtlich abgesichtert ist. Was heißt überhaupt "allgemein bekannt" ?<br />
Re(e)Bell
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: Burchard am 09. Dezember 2004, 09:12:00
Hallo!<br />
Eine Rechnung einzig und allein als Aushang zu presentieren halte ich für sehr problematisch. <br />
"Allgemein bekannt" - steht also in der Satzung  - mit den Terminen wann die Rechnungen aushängen?<br />
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Im Sommer mag es noch klappen aber im Winter wenn kaum einer im Garten ist was dann?<br />
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Der Vorstand hängt am 24.12. eine Rechnung aus "zahlbar innerhalb von 3 Tagen" und dann wie viele werden dann punklich bezahlen (können)?     <br />
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Gruß<br />
Burchard  
Titel: Re : Rechung per Aushang?
Beitrag von: zickenr1 am 29. November 2007, 10:50:00
Hallo,
Ich habe seit einen Jahr auch einen Kleingarten und unser Vorstand hängt die jährliche Rechnung auch nur an das Schwarze Brett. Nun habe ich den Vorstand gefragt, ob es möglich sei die Rechnung auch in schriftlicher Form zu bekommen, damit ich eine ordentliche Rechnung für meine Unterlagen habe. Als Antwort bekam ich, ich könne doch alles selber abschreiben und mir dann abheften.

Ich denke mir doch mal, wenn ich etwas bezahlen soll, dann möchte ich doch auch eine Rechnung bekommen.

Nun meine Frage:
Gibt es irgendetwas rechtliches, wo ich den Vorstand darauf hinweisen kann, das diese art der "Zustellung" nicht rechtmäßig ist?

Danke für Eure Antworten.

Gruß Lutz