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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Sanscherowski am 14. Oktober 2004, 13:38:00

Titel: Versicherungsschutz bei Gartenarbeiten
Beitrag von: Sanscherowski am 14. Oktober 2004, 13:38:00
Hallo Gartenfreunde!<br />
Ist man eigentlich versichert bei Arbeiten im Garten ( Pflichtstunden)? Ist der Gartenverein, der dazu auffordert, dann schon ein Arbeitgeber?<br />
Und müssen die Arbeitsmittel die dann vom Verein zur Verfügung gestellt werden, in Ordnung sein und regelmäßig geprüft werden (z.B elektrische Betriebmittel)?<br />
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Ich würde mich über eine Antwort freuen.<br />
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Gruß<br />
Sansche
Titel: Re : Versicherungsschutz bei Gartenarbeiten
Beitrag von: Russell am 15. Oktober 2004, 12:43:00
Hallo Sansche!<br />
Erstmal bist du über deine eigene Unfallversicherung (wenn du eine hast versichert). Bei der Gemeinschaftsarbeit bis du über den Verein versichert (solltest mal fragen ob eine Versicherung besteht). Man kann auch als Mitglied eine zusätzliche Unfallversicherung abschließen (über den Verband, ist auch nicht teuer). Zu den Gartengeräten, die bei der Gemeinschaftsarbeit benutzt werden, müssen vom Vorstand oder einem Beauftragen regelmäßg überprüft werden, ansonsten haftet der Vorstand. Vorallendingen, wenn Sicherheitsvorrichtungen demontiert worden sind.<br />
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Gruß<br />
Russell
Titel: Re : Versicherungsschutz bei Gartenarbeiten
Beitrag von: Schreibliesel am 13. Januar 2005, 10:54:00
In der Mitgliederversammlung sollte schon bekanntgegeben werden wofür ein Mitglied Umlagen bezahlt. Ist ja auch Beschluß der Mitgliederversammlung. Dies wird auch auf der Rechnung detailiert ausgewiesen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann beim Vorstand oder in der MV beanstanden.