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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Johanna °!° am 19. Januar 2005, 22:13:00

Titel: Hund im Nachbargarten
Beitrag von: Johanna °!° am 19. Januar 2005, 22:13:00
Hallo Gartenfreunde,<br />
seit 1. Januar bin ich glückliche Pächterin eines Kleingartens. In der darauf folgenden Woche kamen die Gartennachbarn ins Gelände und führten voller Freude ihren jungen Hund vor...! Da die Gärten nur zum Durchgangsweg hin eingezäunt sind, konnte der Hund quer durch alle Gärten springen -!<br />
<br />
Um ihn aus meinem Garten draußen zu halten:<br />
muß ich einen Zaun setzen oder müssen nicht eher die Nachbarn dafür sorgen, daß er in ihrem Garten bleibt??  Um dieses Thema gab es bereits eine Diskussion.<br />
<br />
Um eine Antwort wäre ich dankbar.<br />
<br />
Grüße an alle Gartenfreunde,<br />
Johanna °!°
Titel: Re : Hund im Nachbargarten
Beitrag von: Schreibliesel am 20. Januar 2005, 09:32:00
Natürlich ist das Sache der Nachbarn. Was in der Stadt gilt, gilt doch erst recht im Kleingartenverein. Bei uns ist auch Leinenzwang auf den öffentlichen Vereinswegen. <br />
Wenn Ihr ein "Gemeinnütziger Verein" seid, dann ist die Anlage für jedermann offen zu halten (zu bestimmten Zeiten). Wenn da nun jeder seinen Hund frei rumlaufen lassen würde und darüber hinaus noch die Häufchen ... <br />
Sprich doch bitte noch mal vernüftig mit den Nachbarn. Wenn sie kein Einsehen haben und in Eurer Satzung/Kleingartenordnung auch nichts dazu steht, informiere die Nachbarn, dass du einen Zaun auf ihre Kosten baust. Vielleicht hilft ja diese "Drohung" dann.
Titel: Tiere in der Anlage und im Kleingarten
Beitrag von: Horst am 20. Januar 2005, 10:02:00
Hallo Freunde.<br />
In unserer Gartenordnung, die Bestandteil des Kleingrtenpachtvertrages ist, gibt es folgenden Punkt:<br />
"Tiere.<br />
Tierhaltung ist nicht gestattet. Mitgebrachte Tiere dürfen sich nur im jeweiligen Kleingarten frei aufhalten. Der Pächter bzw. das Vereinsmitglied hat dafür zu sorgen, daß sie niemand belästigen. Außerhalb des Kleingartens sind sie ständig an der Leine zu führen bzw. zu tragen. Verunreinigung durch die Tiere hat der Bersitzer umgehend zu beseitigen. Im vereinsheim sind Tiere nicht gestattet."<br />
Was steht in euren Papieren (z. B. Kleingartenpachtvertrag, Gartenordnung), die ihr vom Verein bekommen habt?<br />
Falls nichts zu finden ist, macht doch einen Vorschlag in der nächsten Mitgliederversammlung<br />
und übernehmt einfach unsere Regelung.<br />
Ich glaube damit wäre alles klar.<br />
<br />
Grüße von<br />
Horst<br />
<br />
PS: <br />
Einzige Ausnahme für Tierhaltung ist die Bienenhaltung. Das geht aber nur an einer Außenhecke bei größeren Gärten.
Titel: Re : Hund im Nachbargarten
Beitrag von: Johanna °!° am 20. Januar 2005, 10:37:00
An Horst und Schreibliesel,<br />
ganz herzlichen Dank für die schnellen Anworten. <br />
Eine Satzung habe ich noch nicht bekommen, werde mich aber gleich drum bemühen. <br />
Auf "Leinenzwang" wird auf Tafeln an den Zugängen zum Gelände verwiesen, Haufen findet man trotzdem vor der Gartentür :( !!<br />
Danke nochmals und herzliche Grüße<br />
Johanna °!°