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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: B. Bley am 15. Februar 2005, 22:30:00

Titel: Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: B. Bley am 15. Februar 2005, 22:30:00
Einen schönen gurten Abend<br />
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Obwohl einige Punkte meines Anliegens hier bereits &#8211; zum Teil sehr kontrovers &#8211; diskutiert worden sind, möchte dennoch um eure Hilfe bzw. Meinung bitten.<br />
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Die Stadt Aachen verlangt, rückwirkend ab 2001, das Kosten für die Straßenreinigung von den einzelnen Kleingartenkolonien bezahlt werden. Unser Vorstand hat diese Umlagen nach Gärten auf die Pächter verteilt. Laut BkleingG (§6 Absatz (4) und (5) ) sind diese Kosten aber nach Parzellengröße zu berechnen. Ich habe unseren Vorstand darauf angesprochen und erhielt dann als Antwort &#8222;Der Stadtverband hat gesagt das währe so richtig&#8220;. Da unser Stadtverband sonst sehr regulativ mit dem Gesetz umgeht, habe ich mich dort erkundigt. Dem stellvertretende Vorsitzenden war diese Paragraph im BkleingG zuerst nicht bekannt, meinte dann aber im Laufe des Gesprächs, daß es wohl sehr aufwendig währe die Umlagen so zu berechnen und außerdem hatten die Mitglieder, in seinem Verein, beschloßen die Kosten nach der Anzahl der Gärten zu verteilen. Da die Kommentare zum Bundeskleingartengesetzt (vergl. Mainczyk 8. Auflage Kommentar 6.2.5) diese Möglichkeit ausdrücklich auschließen &#8211; hat mich diese Aussage erheblich verunsichert. Daraufhin habe ich mich per email an den Landesverand Rheinland gewandt. Dort hat man mich nur an meinen Verein und den Stadtverband verwiesen. Ist es nicht Aufgabe der Landesverbände für Rechtssicherheit zu sorgen? Es sollte doch recht einfach sein zu sagen &#8222;Ja der Verein darf das BkleingG umgehen wenn er mit der Ausführung &#8211; sprich Berechnung &#8211; überfordert ist&#8220;, oder halt das Gegenteil. Eventuell liegt es auch daran, daß der Vorsitzende unsers Stadtverbandes als Beisitzer im Landesverband fungiert und man will sich daher nicht äußern.<br />
Wo kann ich mir eine Auskunft einholen &#8211; ohne gleich zum Anwalt zu rennen?<br />
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Jetzt kommt der zweite Teil meines Anliegens; Für 2005 wurde von der Stadt die Fläche unserer Kartenkolonie neu berechnet &#8211; wir sind natürlich &#8222;Größer&#8220; geworden. Da die einzelnen Gärten weder gewachsen noch geschrumpft sind, kann sich nur die Gemeinschaftsfläche geändert haben. Unser Vorstand hat daraufhin die Pacht neu berechnet. Die Pacht der Gemeinschaftsfläche wurde nach Größe der Gärten verteilt. Das BkleingG spricht aber nur von &#8222;anteilig&#8220; (siehe §5 Absatz (1)) die Fläche wird  hier nicht erwähnt. Der vorherige Vorstand hatte die Pacht für die Gemeinschaftsfläche gleichmäßig auf alle Gärten verteilt. Gibt es hierzu verbindliche Angaben oder kann der Vorstand diese Berechnung eigenständig entscheiden? <br />
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Jetzt als letztes &#8211; wir haben dieses Jahr die Abrechnung in Form von 2 fotokopiert Din A4 blättern bekommen die zwar die einzelnen Beträge für Pacht (ohne Erläuterung wie sich der geänderte betrag ergeben hat) Strom/Wasser (auch hier fehlten die Angaben zu Grundpreis Preis je Einheit (KW/M³ sowie der Nachweis des tatsächlichen Rechnungsbetrags der Energielieferanten). Diese Zettel waren weder unterschrieben noch taucht überhaupt der Vereinsname auf. Ist das Ding überhaupt rechtsverbindlich und kann daraus eine Zahlungsverpflichtung entstehen?<br />
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Ich weis das ganze hört  sich kleinkariert und nach Erbsen zählen an, aber wenn der Vorstand sein Aufgaben und damit auch die Vereinsmitglieder nicht ernst nimmt kommt dann nicht irgendwann die Einstellung &#8222;wir sind der Vorstand wir dürfen alles&#8220;?
Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: Re(e)Bell am 17. Februar 2005, 10:14:00
Hallo,<br />
wo sind sie denn, die eifrigen Verbandsvertreter aus den Kleingartenvereinen ?<br />
Ich will mal zur Sache noch nichts schreiben und ihnen erst Gelegenheit zu Stellungnahme geben, wundere mich aber gar nicht,dass es niemanden gibt, der antwortet. Sieht es bei den meisten Vereinen mit der Umsetzung von Forderungen gegen ihre Mitglieder doch ähnlich aus. Wenn ein Vorstand was durchsetzen will, interessieren Verträge und gesetzliche Regelungen doch meist wenig. Aber über willfällige Mitgliederversammlungen und deren Beschlüsse kann man nicht alles "anordnen".<br />
B.Bley, vielleicht solltest du mal einen Anwalt aufsuchen, der sich auch im Vereinsrecht auskennt.<br />
Re(e)Bell
Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: emcy am 18. Februar 2005, 09:17:00
Hallo ihr zwei,<br />
für mich hört sich das wirklich kleinkariert an.<br />
Ich selber bin im Vorstand und würde darauf nur Antworten: "Nächstes Jahr sind Wahlen, mach es anders".<br />
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Meist hat sich dann der Rest erledigt.
Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: B. Bley am 18. Februar 2005, 10:05:00
Hallo !<br />
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Genau diese Antwort hatte ich eigentlich als erstes erwartet. <br />
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Im Klartext bedeutet das " DER VORSTAND DARF ALLES UND HAT IMMER RECHT"  egal was i m gesetzt den Satzungen und was sonst noch steht. <br />
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Der Vorstand kann  und braucht auch nicht sein Vorgehen zu begründen er ist ja der Vorstand. Der Hinweis auf die Wahlen ist mit verlaub "dummes Zeug", wenn es um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften geht.<br />
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Können Sie "emcy" die abweichung vom Gesetzt begründen? Oder reicht es nur für die üblichen allgenein Sätze "Wir sind der Vorstand" ?
Titel: Wann sind Wahlen ???
Beitrag von: Andreas am 19. Februar 2005, 21:19:00
So Leute wie emcy mag ich zum Fressen gern - wann sind Wahlen ? im nächsten Jahr ? <br />
Bei uns wird alle zwei Jahre gewählt - und bis dahin erlaubt sich der Vorstand alles - ausserdem will kein anderer den Job machen.<br />
Bei uns hat der Landesverband auch "Meinungen", die komplett das Gegenteil von dem sind, was der Stadtverband sagt - aber er hält sich raus aus dem Schlamassel.<br />
Vielleicht zusätzlich an die Lokalzeitung gehen und einen Bekannten fragen, der rechtlich Ahnung hat - eine Tip beim Staranwalt kostet ja so um die 40 - 60 Euro.<br />
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Vielleicht ansonstenhier im Archiv suchen.<br />
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Viel Glück erstmal - falls ich noch was zu rechtlichen Dingen/Vereinsrecht finde, kommt&#39;s <br />
Andreas
Titel: Erstattung von Aufwendungen und Lasten
Beitrag von: Horst am 20. Februar 2005, 05:40:00
Hallo Freunde,<br />
mußte jetzt so früh unseren Kater zum Pinkeln rauslassen.<br />
Einige Beiträge vom 19. gefallen mir, sodaß ich mich wieder beteilige:<br />
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Es ist wirklich erschreckend, daß viele Funktionäre nicht unser "Grundgesetz", das BKleingG, interessiert, nicht in der Lage sind, einfache Berechnungen vorzunehmen. Das BKleingG bestimmt in § 5 (4) und (5) die flächenmäßige Verteilung auf die einzelnen Kleingärten.<br />
Gleiche Verteilung auf jeden Garten kann ich mir nur vorstellen, falls alle Gärten der Anlage gleich groß sind. <br />
Libe(r) B. Bley:<br />
Ganz cool sein, mach ihnen doch die Berechnungen! Sowas ähnliches habe ich gemacht. Dann gabs nur noch Bemerkungen wie: Der nimmts aber genau. Die üblichen frechen Bemerkungen, wie von emcy, sind damit aus der Welt geschafft.<br />
Dann kannst Du immer noch zum Staranwalt rennen.<br />
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Machts gut.<br />
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Horst<br />
Titel: Re : Erstattung von Aufwendungen und Lasten
Beitrag von: emcy am 21. Februar 2005, 09:24:00
Hallo Ihr,<br />
schön, daß ich so in ein Wespennest gestochen habe.<br />
Es für aber dazu, daß auch mal die Arbeit des Vorstandes bewusst hinterfragt wird. Aus der Sicht eines Vorstandes ist das Kleinkariert und Peanuts. Da gibt es weitaus wichtigere Themen, die der -zumindest bei uns- ehrenamtliche Vorstand macht. Wenn sich B.Bley mit einbringt und die Berechung selber macht und dem Vorstand vorlegt, finde ich das gut.<br />
Dann sollte der Vorstand auch darauf eingehen.<br />
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So, jetzt auf in die nächste Runde :-))<br />
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Gruß emcy
Titel: Re : Erstattung von Aufwendungen und Lasten
Beitrag von: emcy am 21. Februar 2005, 09:26:00
Sorry, habe ich glatt vergessen:<br />
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Andreas, ich mag dich auch ;-))
Titel: Re : Erstattung von Aufwendungen und Lasten
Beitrag von: b. Bley am 22. Februar 2005, 16:29:00
Gutenn Tag!<br />
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Die Berechnung zu machen ist keine 15 Minuten darum geht es mir weniger. Die bekommt jeder 5Klässler hin. Es geht darum, daß weder der Vorstand noch der Stadtverband sich an das GkleingG hält wenn "er" selbst davon betroffen ist. Und der Landesverband (Rheinland) das auch noch unterstützt.<br />
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Und ehe jetzt wieder jemand den Spruch  "machs besser" schreib;<br />
der Vordatnd soll es erstmal richtig machen dann schauen wir was man besser machen kann!<br />
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Titel: Re : Erstattung von Aufwendungen und Lasten
Beitrag von: emcy am 23. Februar 2005, 09:18:00
Wieso gehst Du nicht an die Mitlgiederversammlung um solche Ungereimtheiten auszudecken?<br />
Suche Dir andere Mitglieder die gleicher Meinung sind.<br />
Die Masse macht stark.<br />
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Jedoch immer gleich dem Vorstand unfähigkeit zu unterstellen und mit dem Anwalt zu drohen, finde ich nicht nur übertrieben, sondern auch falsch. Aber auch typisch Deutsch (auch wenn ich damit wieder einigen auf den Schlips trete).<br />
Unser Vorstand macht alles Ehrenamtlich. Das soll heißen, neben der Arbeit stecken sie einen großteil der Freizeit in diese Arbeit. Das da so mache Sache durchgeht oder auch mal trotzig reagiert wird ist doch bloß menschlich, oder??<br />
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Ich jedenfalls (bei uns für die Rechnungen zuständig) schlüpssele alles auf und verteile es je nach Nutzungasart auf die Gärten, die Größe oder den Verbrauch auf.<br />
Bisher hat sich noch keiner Beschwert auch wenn manche mit dem ganzen Zahlensalat nicht zurecht kommen.<br />
<br />
Gruß emcy
Titel: Re : Erstattung von Aufwendungen und Lasten
Beitrag von: B.Bley am 23. Februar 2005, 11:45:00
Hallo!<br />
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Erstaml möchte ich klarstellen - ich habe nicht mit dem Anwahlt gedroht - ich hatte lediglich gefragt wo ich eine Auskunft über das BkleingG bekommen kann.<br />
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Das mit der Mitgliederversammlung ist ganz nett - aber die findet im Juni Juli August oder noch später statt. Die Rechnung ist aber jetzt fällig. Und warum bruche ich eine "Mehrheit" um eine richte Anrechung zu bekommen? <br />
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Ich weis das der Vorstand das ehrenamtlich macht bare die wollten doch das Amt. Das ist immer wieder das selbe der arme überlastete Vorstand  und die bösen nörgelnden Mitglieder. Wenn der Vorstand - das sind doch immerhin 4 erwachsene Personen - mit der Jahresabrechung überfordert sind - dann könne die ja jemand fragen der sich damit auskennt. Hier sehe ich aber in erster Linie die übergeordneten Verbände in der Pflicht die Vorstände zu unterstützen. Die Beiträge an die Stadt- und  Landesverbände sind ja auch ständig gestiegen, da sollte von der Seite mehr kommen als einaml im Jahr ein Kleingärtnerfest  und hin und wieder dem OB die Hand schütteln.<br />
<br />
 
Titel: Re : Erstattung von Aufwendungen und Lasten
Beitrag von: emcy am 23. Februar 2005, 13:00:00
Bei Euch veranstaltet der Landes bzw. Stadtverband schöne Feste mit OB??<br />
Bei uns nicht. Ist gar kein Geld für vorhanden. :-((<br />
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Gruß emcy
Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: Werner am 24. Februar 2005, 21:38:00
B.Bley,<br />
zu 1. Dein Landesverband war vermutlich in der Tat überfragt, denn beim §6 des BKlGG gibt es keine Absätze 4+5.<br />
Straßenreinigungskosten sind mMn schlichtweg allgemeine Vereinskosten,(wie Versicherungen etc.) die von den Mitgliederbeiträgen zu leisten sind und nicht zur Pacht zugeschlagen werden können. Sie sind auch keine Wertverbesserungen oder öffl.rechtl.Lasten im Sinne des §5.<br />
 <br />
Zu 2.<br />
Die Rechnung sollte mMn einfach dargestellt so aussehen gesPachtkosten/verpachtete Fläche*gepachtete einz. Gartenfläche=Pacht<br />
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Zu 3 Die Rechnungsprüfer haben zu jeder Zeit das Recht zur Prüfung. Ihnen sind dann die Originalbelege vorzulegen. Jeder Rechnung eine Kopie der Originalrechnung beizufügen ist mMn aus Kostengründen unsinnig. Wenn bei uns das Mitglied nicht glaubt das 25â,¬ Wassergeld entstanden sind, kann es bei uns die Originalrechnung und die Berechung in der Geschäftstelle einsehen. Das wird im "richtigen Leben" bei den Wohnungsbauges. auch so gehändelt.<br />
Werner<br />
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Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: B. Bley am 24. Februar 2005, 21:59:00
Hallo Werner!<br />
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Also ich weis nicht welche Ausgabe von BkleingG Sie vorliegen haben - aber in der 8. Auflage git es im §5 die Absätze 4 und 5. Im Absatz 5 werden die öffentlich-rechtlichen Lasten behandelt. Wenn man dann dazu den Kommentar (Mainczyk - Kammentar 46f ) liest, werden da die Straßenreinigungskosten expliziet erwähnt. Währe das nicht so . hätte doch der Öandesverband schreiben können - "Aufteilung egal wird nicht im Gesetzt geregelt". <br />
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Warum soll die Allgemeinfläche auf die Gartenfläche verteilt werden? Lt. BkleingG wird eine anteilig - nicht flächenmäßige -Aufteilung gefordert. Und warum benutzen größere Gärten mehr Allgemeinfläche als kleinere? Eine Aufteilung nach Garttenfläche ist nur bei gleich großen Gärten gerecht. Bei Flächen zwischen 200 und 1000 m² ist das nicht mehr vertretbar.<br />
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Was die Rechnungskopien angeht, klar ist das Arbeit aber bei Kopiekosten von ca &#8364; 0,05 dürfte das bei einer durchschnittlichen Koloniegröße unter &#8364; 5,00 liegen. Ist halt ein Service. Und in meinem riochtigen leben bekomme ich von meinem Vermieter auch die Kopien der rechnungen direkt bei  der Nebenkostenabrechung, ist auch einfacher als wenn alle Mieter (Pächter) angelaufen kommen und wollen die Belegen durchsehen. Wir reden doch auch nicht von 10 - 20 Seitzen sondern höchstens ein Blatt für Strom und ein weiteres für Wasser.<br />
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Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: Werner am 24. Februar 2005, 23:21:00
Nun gut, im Ausgangsposting war es noch §6, bitte meine Ironie zu entschuldigen, egal, Gesetze lesen und verstehen.<br />
....."Die Erstattungspflicht eines Kleingärtners ist auf den Teil der ersatzfähigen Aufwendungen beschränkt, der dem _Flächenverhältnis_ zwischen seinem Kleingarten und der Kleingartenanlage entspricht; die auf die gemeinschaftlichen Einrichtungen entfallenden Flächen werden der _Kleingartenfläche_<br />
anteilig zugerechnet."<br />
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In beiden Fällen ist im §6 von der Fläche und nicht von der Anzahl der Gärten die Rede, wo ist das Problem?
Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: Werner am 24. Februar 2005, 23:33:00
Ach ja, ich vergaß zu erwähnen, dass wir vermutlich von unterschiedlichen Größenordnungen reden, als 1. Vors. eines Vereins mit 800 Gärten (ehrenamtl. Fulltimejob) verwehre ich mich dagegen, 1400 sinnlose Kopien zu machen. Sie sollten nicht nur die Arbeit, die Papier- und Kopierkosten berücksichtigen, auch das Porto verdoppelt sich bei 700 Briefen. Und glauben Sie mir, den Mitgliedern, die Akteneinsicht verlangen, gebe ich gern einen Kaffee aus, arm geworden bin ich dabei noch nicht, im Gegenteil persönliche Gespräche bereichern das Vereinsleben.
Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindlich?
Beitrag von: B.Bley am 25. Februar 2005, 14:10:00
Hi!<br />
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Ist für mich kein Problem - nur für unseren Vorstand und den Stadtverband und wohl auch für den Landesverabdn Rheinland - die sind der Meinung, daß eine Aufteilung nach Anzahl der Gärten zulässig ist.<br />
 
Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: Rolf Apmann am 17. März 2005, 17:57:00
wenn ein pächter gekündigthat und seine parzelle nicht mehr pflegt auch nachdem er kein nachpächter hat darf dann derverein rauf und ingemeinschaftsarbeit mit kostenrechnung dasgrundstück pflegen
Titel: Re : Bundeskleingartengesetzt nur unverbindliche?
Beitrag von: Werner am 17. März 2005, 19:56:00
Eigentlich nicht, aber auch hier kommt es letzt endlich wieder darauf an, was in der Vereinssatzung und (wichtig!) im Pachtvertrag vereinbart wurde.
Titel: Re : Wann sind Wahlen ???
Beitrag von: Angela Müller am 31. August 2008, 12:03:00
Alle 2 Jahre sind laut Bundeskleingartengesetz und Satzung in unserem Verein Wahlen.
Falls der Termin zur Jahreshauptversammlung sich mit dem Zeitraum verschiebt, bekommen wir Post vom Amtsgericht,Abteilung: Vereinsregister und die mahnen denn dann schon.