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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: geierwalli am 06. Mai 2005, 23:41:00

Titel: generelles zutrittsrecht
Beitrag von: geierwalli am 06. Mai 2005, 23:41:00
Hallo an alle Gartenfreunde,
großartige Hompage, Superforum - in dem ich jetzt fast 2 Stunden gelesen habe.
Frage: wie definieren die Gesetzestreuen das generelle Zutrittsrecht in Kleingärten (ausser der Gewährung zum Ablesen von Strom- und Wasserzählern, das sofortige Handeln zur Abwendung eines Schadens) bin ich nicht gewillt meinen Vorstand in meinen Garten schalten und walten zu lassen, nur weil dieser stur darauf pochtm nach dem BKleinG dazu berechtigt zu sein. Ich bewirtschafte meinen Garten seit 1971, war "immer lieb und brav", ohne auf mein Recht zu pochen. Jetzt werde ich rebellisch. Wir hatten 40 % Wasserverlust (für 65 Kleingärten) im Jahre 2003. Ich und andere Mitglieder haben dazu eine Mitgliederversammlung gefordert. Der Vorstand hat dies ignoriert und statt dessen setzt er jetzt 3 Bedingungen, nach deren Einlösung erst das Wasser bereitgestellt wird. Ich bin nicht gewillt, die Handlungsweise des Vorstandes zu akzeptieren und habe (schriftlich) dem Vorstand untersagt, meinen Garten zu betreten.
Antwort nehme ich dankend unter tuchscherer.waltraud@tiscali.de entgegen. Allen Gartenfreunden wünsche ich herrliche Gartenfreude.Zum Schluss möchte ich feststellen, dass die Gartenfreunde im Forum sich auch tatsächlich für ihren Garten interessieren und auch bereit sind die Rechte und Pflichten eines Kleingärtners auszuloten und durchzusetzen. Alle Achtung.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: DORA am 07. Mai 2005, 11:39:00
hallo,
generell hat der Vorstand deind garten nich zu betreten, außer er informiert dich darüber und du hast gelegenheit dabei zu sein. Natürlich wie du schreibst wenn Gefahr in verzug ist( das ist aber eigentlich jedem klar ).
Dieser Wasserverlust ist enorm.Wie kann das sein ?? wir hatten vor Jahren auch einen sehr hohen Verlust durch ein leck in der leitung. überprüft das mal. Es können aber auch Missverständnisse entstehen, wenn Wasseruhren egal wo auch immer gewechselt werden. Interessant wäre die Re vom Versorger einzusehen.

Gruß DORA
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Paul am 08. Mai 2005, 07:03:00
1)in unserer Gartenordnung
steht:
Dem Vereinsvorsitzenden, seinem Beauftragten oder dem Obmann sowie Beauftragten von Behörden ist der
Zutritt zum Garten, auch in Abwesenheit des betreffenden Kleingärtners, gestattet.
2)zur Versammlung steht bei uns geschrieben:Außerordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand einberufen werden, wenn er dieses für notwendig hält. Er ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn wichtige Beschlüsse gefaßt werden sollen, die an sich der Jahresmitgliederversammlung obliegen, aber keinen Aufschub dulden oder wenn 1/10 der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Tagesordnungspunktes beantragen.
zu 1) warum willst Du das der Vorstand Deine Parzelle nicht betreten darf!
zu 2) in unserer Satzung ist dieses Eindeutig geregelt,hier kann der Vorstand sich nicht gegen eine Versammlung streuben.
MfG Paul


Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: geierwalli am 08. Mai 2005, 11:07:00
Hallo Paul, ich danke für Deinen Beitrag.
Unsere Gartenordnung soll neu erstellt werden (bisher gilt die Ordnung vom März 1983). Da der Pachtvertrag sehr ähnlich dem eines Mietvertrages ist, und ich auch nicht jeden in meine Wohnung lassen muss, nehme ich mir die Entscheidungsfreiheit,wen oder wen ich nicht in meinen Garten lasse. Dies wäre alles kein Thema, wenn eine vernünftige Gesprächsbasis bestünde. Aus meinem Beitrag hast Du vielleicht gelesen, dass ein Wasserverlust von 40% in der Sparte für Unruhe gesorgt hat. Die globale Anschuldigung, die Mitglieder hätten (durch Manipulation der Zählwerke, ungeeichte Wasseruhren)den Verlust verschuldet, kann ich so nicht gelten lassen, weil wir keine Gartenfreunde von Betrügern sind. Wir haben zahlreiche Gespräche mit dem Vorstandsvorsitzenden geführt. Ein Schwall von Widerspüchen war zu hören, Hinweise wurden nicht akzeptiert, weil wir ja  "keine Ahnung haben". Fazit: einige Mitglieder haben dem Vorstandsvorsitzenden den Zutritt zu ihren Gärten verboten und dadurch ist die Frage nach dem "generellen Zutrittsrecht" entstanden, weil  die Gartenfreunde auch endlich wieder in Ruhe in ihrem Garten leben wollen und ihrem Schutzbedürfnis nach Unabhängigkeit nachgehen. Ich glaube nicht, dass ein Gartenfreund das Bedürfnis nach Querelen und Streitereien hat und deshalb den Garten aufsucht, da sind doch wohl andere Grundgedanken vordergründig.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: geierwalli am 08. Mai 2005, 11:30:00
Hallo Dora, ich danke auch Dir für Deine Antwort. Mein Mann war bis zu seinem Tod im Vorstand tätig und u.a. für Wasserprobleme zuständig. Unserer Wasserleitung ist über 26 Jahre alt, aus Materialien der VEB (Honecker-Zitat: aus den Betrieben ist noch mehr herauszuholen) zusammengebaut. Alle Gartenfreunde haben damals tatkräftig mitgewirkt, so wie dies in zahlreichen anderen Gartenanlagen auch der Fall war. Aber im laufe der Jahre haben die Besitzer gewechselt und damit auch immer mal an Wasserleitungen gewerkelt. Ein Rohrbruch ist also nicht auszuschliessen. Auch eine ungeeichte Wasseruhr kann zur Fehlerquote führen, ebenso wie eine Manipulation eines Zählwerkes nicht auszuschliessen ist. Das sind aber alles nur Einzelfälle, die einen Verlust von 40% nicht rechtfertigen. Wasserluste treten immer auf und bisher haben wir als Gemeinschaft immer den Ausgleich der Differenzen bezahlt, ohne breite Diskussion  - so erfolgt dies sicher auch in anderen Vereinen. Nichts ungewöhnliches. Wir haben seit 2001 einen neuen Hauptwasserzähler und seit dem weicht der Verbrauch zu dem Durchschnittsverbrauch erheblich ab. Ich habe mich intensiv damit beschäftigt und keiner vom Vorstand war bereit, mir zu offenen Fragen eine Antwort zu geben. Deshalb gehe ich jetzt in die Offensive und fordere mit anderen Gartenfreunden die Einberufung einer Mitgliederversammlung. Ich verwahre mich gegen den Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte - sprich, dass der Vorstand wann immer er will in meinen Garten kommt, unabhängig von meiner Anwesenheit und darin schaltet und waltet nach Beliebigkeit. Wer so ein Recht des Vorstandes kennt, den bitte ich mich zu informieren. Ich bin lernfreudig und lernbegierig. Danke
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: geierwalli am 08. Mai 2005, 11:32:00
Hallo Dora, ich danke auch Dir für Deine Antwort. Mein Mann war bis zu seinem Tod im Vorstand tätig und u.a. für Wasserprobleme zuständig. Unserer Wasserleitung ist über 26 Jahre alt, aus Materialien der VEB (Honecker-Zitat: aus den Betrieben ist noch mehr herauszuholen) zusammengebaut. Alle Gartenfreunde haben damals tatkräftig mitgewirkt, so wie dies in zahlreichen anderen Gartenanlagen auch der Fall war. Aber im laufe der Jahre haben die Besitzer gewechselt und damit auch immer mal an Wasserleitungen gewerkelt. Ein Rohrbruch ist also nicht auszuschliessen. Auch eine ungeeichte Wasseruhr kann zur Fehlerquote führen, ebenso wie eine Manipulation eines Zählwerkes nicht auszuschliessen ist. Das sind aber alles nur Einzelfälle, die einen Verlust von 40% nicht rechtfertigen. Wasserluste treten immer auf und bisher haben wir als Gemeinschaft immer den Ausgleich der Differenzen bezahlt, ohne breite Diskussion  - so erfolgt dies sicher auch in anderen Vereinen. Nichts ungewöhnliches. Wir haben seit 2001 einen neuen Hauptwasserzähler und seit dem weicht der Verbrauch zu dem Durchschnittsverbrauch erheblich ab. Ich habe mich intensiv damit beschäftigt und keiner vom Vorstand war bereit, mir zu offenen Fragen eine Antwort zu geben. Deshalb gehe ich jetzt in die Offensive und fordere mit anderen Gartenfreunden die Einberufung einer Mitgliederversammlung. Ich verwahre mich gegen den Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte - sprich, dass der Vorstand wann immer er will in meinen Garten kommt, unabhängig von meiner Anwesenheit und darin schaltet und waltet nach Beliebigkeit. Wer so ein Recht des Vorstandes kennt, den bitte ich mich zu informieren. Ich bin lernfreudig und lernbegierig. Danke
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Re(e)Bell am 08. Mai 2005, 12:08:00
Hallo,
so wie ich dies hier sehe, haben wir 2 Themen. Punkt 1. Darf der Vorstand den Garten ohne Wissen des Pächters betreten.
Meine Meinung: außer in Notfällen, eindeutig NEIN. Durch den Pachtvertrag hat der Verein den Kleingärtner den alleinigen Besitz übertragen und ist auch verpflichtet ihm diesen zu erhalten. Wenn ein Zutritt erforderlich ist, muß dies angekündigt und begründet werden. Notfalls muß der Verein bei Weigerungen sogar gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Alles andere wäre "verbote Eigenmacht" (BGB).
Punkt 2. Wasserverlust. Mit der Begründung eine Ursache (Leckstelle, defekte Zähler oder anders) zu suchen, kann der Vorstand den Zutritt in den Garten und das Haus erzwingen. Aber auch dann ist ein  "heimlicher Zutritt" nicht gerechtfertigt.
Eine gesetzliche Regelung, welche dem Vorstand nach dem Kleingartengesetz ein generelles Zutrittsrecht (sogar  ohne Kenntnis des Pächters)  einräumt, ist mir nicht bekannt.
Gruß: Re(e)Bell
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: geierwalli am 08. Mai 2005, 16:14:00
Hallo Re(e)Bell, danke für die Antwort. Ich stimme  dem Kommentar ohne wenn und aber völlig zu. Leider sieht der Vorsitzende dies nicht so und deshalb stehen so einige Dinge zur Klärung an.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: DORA am 10. Mai 2005, 17:11:00
hallo
wir hatten wie schon mitgeteil auch einen Wasserverlust. es waren 1000 cbm bei nur 46 gärten. wir haben dann nach langer suche das leck gefunden.Der verlust wurde damals 1999 auf alle umgelegt.
Aber um nocheinmal zur begehung deines gartens zu antworten, es hat da keiner was vefloren, ausser dir.
Vorsicht  och mit anderen mitgliedern die vielleicht so denken wie du. Hinterher siehts mal ganz ander aus. ich spreche aus erfahrung.

gruß
DORA
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Blubb am 17. Mai 2005, 22:37:00
Handelt es sich dabei zufälligerweise um eine Parzelle in Berlin-Lichtenberg?

Dort interessiere ich mich für eine Parzelle  und es wurde eine neue Wasserleitung engekündigt, weil der "Schwund" zu hoch sei..

Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: ferriblau am 23. Mai 2005, 12:01:00
Hallo,
nach meiner Meinung mußt du den Vorstand nicht in deinen Garten lassen. Es sei denn er kündigt sich vorher schriftlich an. Ohne deine Anwesenheit hat niemand vom Vorstand etwas in deinem Garten zusuchen. Meiner Meinung nach erfüllt er ansonsten den Tatbestand des "Hausfriedensbruch" und kann bei der Polizei angezeigt werden. Bei unserem Vorstand hat es jedenfalls gewirkt, denn ich hatte ihm mündlich den Zutritt in meinen Garten verboten.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Markus am 24. Mai 2005, 09:11:00
In unserer Satzung steht eindeutig, daß der Vorstand in dringen Fällen und zum Abwenden von Schäden und Unheil jederzeit die Parzelle betreten darf. "dringende Fälle" ist dort nicht weiter beschrieben.
Gruß Markus
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Re(e)Bell am 24. Mai 2005, 09:49:00
Hallo Markus,
Durch die Satzung können nur Rechte und Pflichten von und gegenüber  Mitgliedern geregelt werden, niucht aber Rechte und Pflichten gegenüber Pächtern. Regelung in der Satzung sind für das Pachtverhältnis ohne rechtliche Bedeutung.
Re(e)Bell
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Re(e)Bell am 24. Mai 2005, 09:51:00
Hallo Markus,

durch die Satzung können nur Rechte und Pflichten von und gegenüber  Mitgliedern geregelt werden, nicht aber Rechte und Pflichten gegenüber Pächtern. Regelungen in der Satzung sind für das Pachtverhältnis ohne rechtliche Bedeutung.
Re(e)Bell
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Markus am 30. Mai 2005, 07:04:00
Hallo Re(e)bell,

unsere Pächter sind alle Mitglieder. Müssen sie sogar sein, um eine Parzelle pachten zu können.
Gruß Markus
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Burchard am 30. Mai 2005, 12:56:00
Hallo!

Ist wohl überall unterschiedlich - bei uns im Rheinland sehen die standard Pachverträge bzw. Vereinssatzungen das genau umgekehrt. Nur Pächter können Vereinsmitglied werden. In der aktuellen Ausgabe des Kleingärtners ist sogar ein entsprechender Artikel.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Arno am 31. Mai 2005, 22:06:00
Liebe Gartenfreunde,
die eigentliche Frage scheint ja wohl in den Hintergrund zu treten, darum antworte ich einfach "nur mal so" wieder auf die ursprüngliche Frage: darf der Vorstand auch in Abwesenheit des Pächters" den Garten betreten ?
Natürlich darf er das !!!
Liebe Gegner meiner Antwort: wie sieht denn die Praxis aus ?
Auf jeden Fall nicht wie, sie es häufig in diesem Forum geschildert wird: kein Vorstand ist daran interssiert, einen Garten in Abwesenheit des Pächters zu betreten. Andersherum: wenn ein Pächter davor Angst hat - warum- oder hat er etwas zu verbergen ?
1. Die "bösen" Vorstände habt IHR doch gewählt !
2. IHR kennt die Satzung / Gartenordnung (IHR habt doch den Pachtverterag gelesen, unterschrieben und damit anerkannt)
3. da IHR euch doch nichts vorzuwerfen habt -wofür dieser "Stress"

4. ICH betrete die Gärten auch in Abwesenheit von Pächtern um damit Schaden von von unserer Gartengemeinschaft abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten.
Trotzalledem: wir haben gerade mal Anfang Juni: auf Kosten aller Gartenfreundinnen und Gartenfreunden haben wir rund 1.500,--Euro an Entsorgungskosten aufbringen müssen: aus Gärten, die wir bisher nicht betreten konnten...!
Noch Fragen...????

Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Burchard am 01. Juni 2005, 10:12:00
Hallo Arno,

Der Vorstand darf - ohne Erlaubnis der Pächters den Garten nicht betreten!! Es sei denn dieser Zutritt ist AUSDRÜCKLICK im Pachtvertrag festgelegt!  Niemand hat was zu verbergen - aber auch nicht der Vorstand - wenn  man umbedingt meinen Garten kontrolliern will dann bitte in meiner Anwesenheit.

Welche Schäden sollen denn abgewendet werden?
 
- Die Laube brennt --  da möchte ich den Vorstand sehen der löscht - da ruft man halt die Feuerwehr.

Wie währe es wenn dein Vermieter ab und zu mal kontrolliert ob du auch Staub saugst oder die Betten machst?



Und so ganz erfolgreich bist Du ja auch nicht mit deinen Gartenbesichtigungen. Woher kommen sonst die € 1.500,-- an Problemen?


Vorstände sind gut beraten nicht ohne weiters die Gärten "zu betreten". Zumal kaum einer einen Zweitschlüssel hat.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Arno am 02. Juni 2005, 21:04:00
Moin Burchard,
bezüglich des Betretens von Gärten ohne Anwesenheit der Pächter kann ich Dir mitteilen, dass dieses unsere Satzung/Gartenordnung ausdrücklich zuläßt !
Wie ich bereits zum Ausdruck gebracht habe, machen unsere Vorstände (Kreisverein mit 11 Anlagen)von diesem Recht sehr wenig Gebrauch.
In der Regel handelt es sich um Gärten, die einfach von den Pächtern "bei Nacht und Nebel" verlassen werden.
Schriftliche Aufforderungen (mit Freistsetzung) zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Gärten werden nicht beachtet. In solchen Fällen betreten wir dann schon den betr. Garten.
Die von mir erwähnten hohen Müllentsorgungskosten sind leicht zu erklären: in unserer Gartengemienschaft (370 Parzellen) gibt es halt auch "Gartenfreunde" mit einem unglaublich ausgeprägten Sammlertrieb. Innerhalb von nicht einmal 6 Monaten haben wir in vier Gärten, die nach außen hin einen hervorragenden Gesamteindruck machten, in den Lauben derartig viel Müll gefunden, deren Entsorgung wir mit rund 1.500,-? aus unserer Kasse zahlen mussten.
Das Geld von den "untergetauchten" Pächtern einzuziehen -Rechnung, Mahnbescheid etc." scheitert in der Regel daran, dass diese Menschen ihr "Gehalt" vom Sozialamt beziehen. In der "Pfändungshitliste" stehen wir mit unseren Forderungen dann irgendwo auf Rang 123 oder so.
Wir geben uns bei den regelmäßig durchgeführten Gartenbegehungen schon große Mühe, solchen "Gartenfreunden" bereits im Vorfeld auf die Schliche zu kommen - leider nicht immer mit dem gewünschten Erfolg. Und wie bereits erwähnt - wenn ein Garten nach außen hin einen gepflegten Eindruck macht, betreten wir einen solchen Garten nicht.
Abschließend noch ein Hinweis: in unserer Gartengemeinschaft gehen Pächter und Vorstand freundlich miteinander um - ich denke, dass es in anderen Gartengemeinschaften auch so ist und dieses Thema eher eine "untergeordnete" Rolle spielt.

Einen schönen Tag noch und hoffentlich bald auch gutes Gartenwetter !

 
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: geierwalli am 14. Juni 2005, 20:08:00
Hallo, an alle die zum generellen Zutrittsrecht geantwortet haben. Danke! Hier etwas zum Nachdenken: betrifft Hausrecht zum Pachtgarten. Allen Ernstes wollte mir heute ein Präsident eines Regionalverbandes klarmachen, dass er bzw. sein ermächtigter Vorstand meines Kleingartenverein das Recht hat in  m e i n e m  Garten von der Pforte bis zur Laube zu bewegen zu dürfen, ohne meine Zustimmung, wenn ich die Eingangspforte zu meinem Garten nicht abgeschlossen habe. Wie denkt ihr darüber? Bin gespannt, wer mein Hausrecht beugen darf.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: geierwalli am 14. Juni 2005, 20:18:00
Hallo, an alle die zum generellen Zutrittsrecht geantwortet haben. Danke! Hier etwas zum Nachdenken: betrifft Hausrecht zum Pachtgarten. Allen Ernstes wollte mir heute ein Präsident eines Regionalverbandes klarmachen, dass er bzw. sein ermächtigter Vorstand meines Kleingartenverein das Recht hat in  m e i n e m  Garten von der Pforte bis zur Laube zu bewegen zu dürfen, ohne meine Zustimmung, wenn ich die Eingangspforte zu meinem Garten nicht abgeschlossen habe. Wie denkt ihr darüber? Bin gespannt, wer mein Hausrecht beugen darf.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: arno am 15. Juni 2005, 09:38:00
Hallo Geierwalli,
ich kenne zwar nicht die Hintergründe Deines Problemes mit den "bösen Funktionären": möglicherweise erspart Dir ein Blick in Eure Gartenordnung(-satzung) und / oder in den Pachtvertrag weitere Fragen zu diesem Thema.
In unserem Kreisverein - ich gehe sogar davon aus, in unserem Bundesland (SH) gilt: Dem Vorstand oder seinem Beauftragten sowie dem zuständigen Vertreter des Grundstückseigentümers ist der Zutritt zu jedem Garten gestattet, auch in Abwesenheit des betreffenden Gartenpächters.
Möglicherweise beruft sich "Dein Präsi" ebenfalls auf eine solche Regelung.
Teile uns bitte Dein Prüfergebnis mit.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viele schöne Tage in Deinem Garten !
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: geierwalli am 15. Juni 2005, 18:46:00
Hallo Arno, unabhängig davon, dass ich eine Statut und eine Kleingartenordnung aus tiefsten DDR-Zeiten habe, können nach meinem Rechtsverständnis nicht die Regelungen zum Nachteil des Pächters ausgelegt werden. Ich habe im Internet verschiedene Statute und Kleingartenordnungen nachgelesen, aber keine verpflichtet  einen Pächter in seinem Kleingarten all seine Rechte an der Gartenpforte abzulegen. Mir ist klar wann ich den Zutritt gewähren muss. Mir ist klar, dass im Vereinsleben Disziplin sein muss. Mir ist aber nicht klar, dass ich Willkür tolerieren muss. Zum Nachdenken hatte ich das "Hausrecht" angesprochen. Besteht mein Hausrecht in der Form, das ich eine "Intimsphäre" in meinem Garten schaffen muss, die von meinem Vorstand toleriert wird, als Bereich den er nicht betritt? Ich war gestern sauer, weil mir der Präsident meines Regionalverbandes sein Recht so ausgelegt hat. Dann fehlt doch nur noch die Überwachungskamera, wo der Vorsitzende alles überwachen kann. Im Übrigen: mein Gartenvorstand ist so böse nicht, es ist eine einzelne Person, die eine gehobene Eigenmacht ausübt. Im Prinzip bin ich auch sehr tolerant, aber manchmal läuft das Fass über und dann bin ich die geierwalli. Ich bin auf Antwort gespannt, habe aber mit meinem Rechtsverständnis keine Probleme und kann diese auch durchsetzen. Mich interessieren andere Meinungen, vielleicht muss ich meine korrigieren.
Titel: KEIN generelles Zutrittsrecht : Hausrecht!
Beitrag von: Horst am 16. Juni 2005, 07:14:00
Liebe Freunde;
beantragt sehr schnell Änderungen eurer Gartenordnungen in den nächsten Mitgliederversammlungen.
Unsere lautet u.a. so:
"20) Hausrecht, Verwaltung und Aufsicht
a) Nur bei Unwetterschäden, Leitungsbruch, Einbruch o. ä. hat jedes Mitglied das Recht, andere Kleingärten sofort zu betreten, um dort für erst Abhilfe zu sorgen. Der betroffene Pächter ist unverzüglich herbeizuholen.
b) Ausschussmitglieder sind berechtigt, den Kleingarten und die baulichen Anlagen im Beisein des Pächters zu besichtigen, soweit Anahltspunkte vorhanden sind, dass die Gratenordnung verletzt wurde.
Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung oder sonstiger rechtswidriger Nutzung einschließlich erheblicher Bewirtschaftungsmängelist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.
c) Diebstähle, Beschädigungen und Schadensfälle sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.
d) Die Beschlüsse, Anordnungen usw. an den Anschlagtafeln sind für jedes Mitglied verbindlich."

Bitte mindestens drei mal druchlesen.
Alles klar?

Pacht eines Kleingartens ist der Miete einer Mietwohnung fast gleich zu setzen.
Mietvertrag : Pachtvertrag;
Hausordnung : Gartenordnung.

Bei uns hat ein Nachfolger voreilig ohne Erlaubnis seinen zukünfigen Garten betreten und was verändert. Wurde vom bisherigen angezeigt: 300 DM Strafe.

Horst
aus Bayern
(früher DDR)
Titel: Re : KEIN generelles Zutrittsrecht : Hausrecht!
Beitrag von: geierwalli am 16. Juni 2005, 10:36:00
Danke an Horst für die prompte Antwort.
Ich sehe das Hausrecht, das generelle Zutrittsrecht auch sehr nüchtern und gestatte dieses ohne "Wenn und Aber", sobald die Gründe nachvollziehbar sind. Nicht nachvollziehbar sind für mich Argumente, die mich in meinem Recht beschränken und da lasse ich mir die "Butter nicht vom Brot nehmen". Egal was in einem Statut oder in einer Kleingartenordnung steht. Meistens sind dazu nur wenige Worte geschrieben, aber die Auslegung wird mündlich anderes definiert. Ich bin auch der Ansicht, dieses "Gummiband" kann keine verbürgten Rechte aushebeln.
Titel: Re : generelles zutrittsrecht
Beitrag von: Luisa am 17. Juni 2005, 01:16:00
hallo,
Dieser Anmaßung,  ohne Ankündigung und ohne Erlaubnis in fremde Gärten einzusteigen, muß endlich mit allen Nachdruck begegnet werden. Ich denke mit Erschrecken daran, daß der vorstand während meines Mittagschläfchens in der Laube, plötzlich unerwartet an meiner Liegestatt steht. Ich finde, es handelt sich hier einfach um Dreistigkeit und Machtwillkür. In diesem sinne, keinen Fremden reinlassen!
Titel: Re : KEIN generelles Zutrittsrecht : Hausrecht!
Beitrag von: constdoro@aol.com am 17. Juni 2005, 01:29:00
Hallo Geierwalli,
Ich finde, daß du völlig im Recht bist.
Wenn ich meinen Garten betrete, möchte ich sicher sein, daß nicht plötzlich jemand unerwartet auftaucht, während ich jäte oder sonst etwas tue und mich dabei zu Tode erschrecke. Auch in meiner Abwesenheit möchte ich keinen Schnüffler und keinen Spanner in meinem Garten haben. Wir sind im Zeitalter des technischen Fortschrittes doch alle erreichbar, so daß man uns von einem evtl. Besuch benachrichtigen kann. Also, was soll diese Schnüffelei, wenn wir nicht im Garten sind?
Es gehört einfach zum guten Ton, daß man sich anmeldet, egal was in den Verträgen angegeben ist. Jeder, der ein bißchen Anstand hat, betritt keinen fremden Garten ohne vorherige Anmeldung. Was hat man den Leuten, die das tun, beigebracht?
Ich betrachte so etwas als Überraschungsangriff,
den man anzeigen sollte.
viele Grüße und Spaß in einem störungsfreien Garten,
wünscht Luisa.
Titel: Re : KEIN generelles Zutrittsrecht : Hausrecht!
Beitrag von: Luisa am 17. Juni 2005, 01:33:00
Bitte, meine Adresse entfernen.
Titel: Re : KEIN generelles Zutrittsrecht : Hausrecht!
Beitrag von: geierwalli am 17. Juni 2005, 08:20:00
Hallo Gartenfreunde,
Generelles Zutrittsrecht / Hausrecht sind zu meinen Diskussionsbeiträgen eigentlich ja nur "Nebenprodukte" zu dem Hauptthema:  40 % Wasserverlust im Jahre 2003 entstanden. Mein Bemühen, die Ursachen aufzuklären hat die Diskussionen zu ZuTritt und Hausrecht ausgelöst. 40 % Wasserverlust in einem Jahr und im darauffolgenden Jahr (2004) ein Wasserverbrauch, der 1/3 geringer ist, da darf ich doch wohl laut darüber nachdenken und Fragen stellen. Kein Vorstand oder Regionalverband kann mir dies verbieten, auch mein Recht.
Titel: Re : KEIN generelles Zutrittsrecht : Hausrecht!
Beitrag von: luisa am 17. Juni 2005, 09:42:00
hallo, liebe Gartenfreunde,
auch ich habe mir erlaubt, laut im Klartext nachzudenken.
Auf jeden Fall weiß ich die ehrenamtliche Tätigkeit der Vorsitzenden und ihrer Helfer zu schätzen. Also, nichts für ungut,
ich wollte niemanden verletzen oder beleidigen.
viele Grüße
Luisa
Titel: Re : KEIN generelles Zutrittsrecht : Hausrecht!
Beitrag von: Eckhard am 01. November 2005, 20:35:00
Ich erkenne in den Beiträgen, die Frauen geschrieben haben, ein großes Einfühlungsvermögen.
Gleichzeitig nehmen Männer die aggressive Haltung ein.
Meine Beobachtung ist, dass Höflichkeit  und Respekt dem Gärtner oder Pächter nicht in dem Maße entgegengebracht wird, wie es Vorstände für sich erwarten.
Vorstände haben Dienstleistungen für die Mitglieder übernommen.
 In den Berichten der Vereine in Gartenzeitungen sind die Höflichen in der Minderheit.
Einen Garten zu pachten kommt einem Mietvertrag gleich.
Wenn ich aber bei Abschluss des Pachtvertrages eine Gartenordnung mit akzeptiert haben, in der steht dass der Vorsitzender und dessen Beauftagter auch ohne Erlaubnis einzuholen in meinen Garten darf, so habe ich hier mein Hausrecht schriftlich eingeschränkt.
Aber es gibt keinen  wirklichen Grund für einen Vorstand sich ohne Absprache mit dem Pächter in den Garten zu begeben. Das wäre ausgesprochen unhöflich.
Bitte in der Gartenordnung nachlesen.
Eine nachträgliche Änderung  dieser Gartenordnung durch Beschluss gilt dann aber nur für Neuverträge.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard
Titel: Re : KEIN generelles Zutrittsrecht : Hausrecht!
Beitrag von: ilex am 07. November 2005, 13:10:00
Hallo Eckhard,

zu dem Thema ist schon jede Menge geschrieben worden. Ich habe manchmal  das Gefühl, dass nicht alle DiskussionsteilnehmerInnen je einen Blick in die eigene Gartenordnung oder ins BKlG geworfen haben. Da würde uns einiges erspart bleiben....!
Im Ergebnis schließe ich mich Deiner Auffassung an.

Gruß

Ilex