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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Jürgen am 29. Mai 2005, 13:04:00

Titel: Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: Jürgen am 29. Mai 2005, 13:04:00
Grüße an alle Kleingärtner!



Das Wetter wird deutlich besser und wir hatten schon die ersten "lauen Sommernächte". Da fand ich es besonders Schade, dass wir (meine Frau und ich) abends nach Hause fahren mussten. Wir währen so gerne im Garten geblieben.

Meine Nachbarn meinten wir sollten doch ruhig im Garten übernachten, das  ist doch generell erlauzbt.  Daraufhin habe ich mal den Pachtvertrag und die Vereinssatzung zu rate gezogen - und ich haben tatsächlich nichts gefunden. Da wir erst seit kurzem den Garten gepachtet haben, wollte ich mal nachfragen ob es reicht den Vorstand zu informieren. Wir wollen keinen Ärger bekommen möchten aber nicht auf die Möglichkeit verzichten den Sommer im Garten zu verbringen - ohne jeden Abend nach Hause fahren zu müssen.

Vielen Dank

Jürgen
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: Re(e)Bell am 29. Mai 2005, 21:50:00
Hallo,
Übernachten ist nicht "Wohnen".
Such mal im Forum unter "Übernachten" !!Re(e)BEll
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: Arno am 29. Mai 2005, 21:55:00
Lieber Gartenfreund,

auf Deine Frage werden sicherlich viele Gartenfreunde, die sich im Kleingartenrecht recht gut auskennen, antworten.
Das Bundeskleingartengesetz regelt das "Wohnen" in der Laube eindeutig - Nein, nicht erlaubt !
Gegen bloßes Übernachten wird sicherlich kein Vereinsvorstand Einwände haben.

Also: viel Spaß in Eurem Kleingarten...

Gruß aus Holstein



Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: cora am 30. Mai 2005, 09:05:00
hallo
das ständige wohnen ist nicht erlaubt.aber ab un an mal übernachten ist schon in ordnung. frag doch einfach mal deinen vorstand, oder übernachten bei euch noch andere mitglieder??bei uns gits leute die den genzen sommer im garten wohnen und das interessiert nieman.
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: Burchard am 30. Mai 2005, 13:34:00
Hallo Jürgen!

Übernachten - darfs Du (gelegentlich).

Eine ähliche Diskussion gab  es bereits letzes Jahr. Lt. Landesverabdn Rheinland ist "wohnen"  nicht erlaubt und auch klar vom BkleingG geregelt.

Ich verstehe diese regelmässig aufkommende Diskussion nicht. Wollen die Leute einen Kleingarten oder ein Ferienhaus. Die Jährlichen Kosten sind nicht ohne Grund unterschiedlich. Meistsns sind diese "Dauergärtner" auch dioe mit der kleinsten Nutzfläche.

Würden die Gemeinden ihr Potenzial - was die Pachthöhe betrifft - für diese Feriengärten voll ausschöpfen würde sich das "Problem" von selbst lösen!
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: B. Bley am 30. Mai 2005, 23:25:00
Guten Abend!

Wo steht im Bundeskleingartengesetz, daß das wohnen im Garten verboten ist?

Dort steht lediglich - die Laube darf nicht zum dauerenden wohnen eingerichtet sein!!

Ein Zelt ist nicht zum dauernden wohnen ausgelegt - die meisten Camper verbringen aber den gesamten Sommer da.

Ab wann ist eine Laube zum dauernden wohnen eingerichtet?
- Kühlschrank
- Dusche
- Küche
- Bett
oder was?

Ab wann spricht man vom dauernden wohnen? 2 Wochen - 2 Monate oder länger?

Wenn das aber verboten ist - warum wird es nicht kontrolliert? Das ist doch wohl Sache der Vorstände  bzw. der Verbände. Bei uns wohnen die hälfte der Pächter mindestsn im Sommer im Garten - einschl. des gesamten Vorstands. Der Stadtbverband weis das - nur was soll er unternehmen?

Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: cora am 31. Mai 2005, 09:01:00
normalerweis darf man im garten ab und an bernachten. die laube sollte auch keinen wasser oder stromanschluss haben. so steht im gesetz. bei uns ist das auch anders. ich habe wasser und strom in meinem häuschen. ich kenne aber einige verein wo man noch mit brunnen arbeitet und mit benzinrasenmäher. es besteht immer die gefahr, dass der verpächter wenn übernachtungen oft sind das ganze dann als champinggebiet bewertet, und dann wird die pacht teuer.leute die nicht im garten nächtigen wird sowas natürlich ärgern.ich kenne das aus unserem verein.wir haben leute die sind den ganzen sommer ununterbrochen hier auf urlaub, haben sat.schüsseln usw. das ist nicht gut, der verpächter hat noch nichts gesagt, oder bemerkt. ich möchte aber wegen diesen leuten nicht eine höhere pacht bezahlen müssen
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: cora am 31. Mai 2005, 09:01:00
normalerweis darf man im garten ab und an bernachten. die laube sollte auch keinen wasser oder stromanschluss haben. so steht im gesetz. bei uns ist das auch anders. ich habe wasser und strom in meinem häuschen. ich kenne aber einige verein wo man noch mit brunnen arbeitet und mit benzinrasenmäher. es besteht immer die gefahr, dass der verpächter wenn übernachtungen oft sind das ganze dann als champinggebiet bewertet, und dann wird die pacht teuer.leute die nicht im garten nächtigen wird sowas natürlich ärgern.ich kenne das aus unserem verein.wir haben leute die sind den ganzen sommer ununterbrochen hier auf urlaub, haben sat.schüsseln usw. das ist nicht gut, der verpächter hat noch nichts gesagt, oder bemerkt. ich möchte aber wegen diesen leuten nicht eine höhere pacht bezahlen müssen
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: B. Bley am 31. Mai 2005, 14:14:00
Guten Tag Cora!



Wie ich sagte - wer kümmert sich darum ob jemand im Garten wohnt oder nicht?

Die Verbände - wenn sich die Vorstände nicht darum kümmern wollen (trauen). Aber,  wie ich schon geschrieben haben, unser Stadtverband (Aachen) weis das in den Gärten gewohnt wirdaber er unternimmt nichts. Was den auch? Kündigen wird wohl kaum gehen und jeden Abend alle Pächter - in allen Gartenenlagen - nach Hause schicken erst recht nicht.

Die Stadt - als Eigentümer der Flächen könnte wohl eine höhere Pacht fordern - aber weis die das überhaupt?

 
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: Arno am 31. Mai 2005, 14:48:00
Liebe Gartenfreunde,

nun macht doch aus einer relativ einfach zu beantwortenden Frage eines -wahrscheinlich- neuen Gartenfreundes doch keine große Abhandlung über den Begriff "Wohnen", deren Überprüfung bzw. Überwachung und der sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Ich selbst leite eine Gartengemeinschaft mit 370 Parzellen - natürlich kenne ich diejenigen, die in den Sommermonaten in den Lauben "übernachten" - sobald aber jemand dort (auf Dauer) "wohnt", gibt es die "gelbe" Karte - bei Nichtbeachtung derselben wird dann über den Kreisverband die Kündigung ausgesprochen.


Ich wünsche uns allen einen schönen Sommer !

Gruß aus Holstein
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: Jürgen am 06. Juni 2005, 10:00:00
Guten Tag!

Danke für die vielen Antworten - ich verstehe das jetzt so:



Dürfe darf man eigentlich nicht - aber wenn der Vorstand und/oder die Verbände es dulden kann man.


  Das hat eine faden Beigeschmack baer ich werden unserem Vorstand ma eine Fläschchen Wein mitbringenund nachfragen ob ich - zumindest für 2 - 3 Wochen "übernachten" darf.

Gruß an Alle

Jürgen
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: Burchard am 08. Juni 2005, 08:09:00
Hallo Jürgen!

Das ist halt die Krux wenn man (sprich Vorstände) Gesetze selbst interpretieren! Dann kommen solche eigenwilligen Ansichten raus.

Wen die leiden können – der „übernachtet“ nur regelmäßig und die anderen „wohnen“ im Garten.

Ich halte diese Praxis für bedenklich. Über Kurz oder Lang werden die Gemeinden hier eine Einnahmequelle sehen und die Gartenanlagen als „Wochenendsiedlungen“ abrechnen.

Eines der beliebtesten Argumente für das wohnen in der Gartenanlage ist der Schutz vor Einbrechern. Das ist doch wohl  Blödsinn – patrouillieren diese „Dauerübernachter“ Nachts die Gartenwege – doch mit Sicherheit nicht. Was würden den die Diebe stehlen? Spaten, Schubkarre, Obst und Gemüse – sicher nicht. Doch dann wohl eher die Fernsehgeräte, Stereoanlagen, DVD-Player und Satellitenanlagen die eben diese Dauerübernachter zur Unterhalten benötigen.

Wenn ihr also eine Kleingarten wollt dann benimmt euch auch entsprechend, wollt ihr eine Ferienwohnung dann kauft euch einen Wohnwagen und bezahlt auch die  entsprechenden Mieten als Dauerkämper.

Gruß
Burchard
Titel: Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: Horst am 08. Juni 2005, 14:39:00
Liebe Freunde,
leider muß ich aus sachlichen Gründen den Ausführungen von Burchard zustimmen:
Die Fläche der ganzen Kleingartenanlage ist von den Kommunen planungsrechtlich (fast)immer als Grünfläche ausgewiesen und nicht als Baugrund oder ähnlich. Der Kleingarten ist demnach ein Teil der Grünfläche und kein Baugrundstück; die Laube eine Laube und kein Wochenendhaus.
Wer - der Verein oder die Gartenfreunde - das nicht wahrhaben will, muß es oft büßen.
Den Grundstückseigentümernfällt es dann leicht, die ganze Anlage "umzuwidmen"  oder "umwidmen" zu lassen. Man muß dann plötzlich für den Komfort, auch um das Übernachten herum, sehr viel zahlen.
Euer
Horst
PS: Bitte Beiträge wo das schon geschehen ist. Oder sehe ich Gespenster?
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: Arno am 09. Juni 2005, 09:37:00
Liebe Gartenfreunde,
zu dem Thema "Übernachten" und "Wohnen" gibt es einen aus meiner Sicht hervorragenden Beitrag unter: www.kleingaertner.de/IVDK/Begriffe/laube.htm

...auf die Reaktion auf diesen Beitrag bin ich sehr gespannt.

Schöne Grüße aus Holstein
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: dora am 10. Juni 2005, 08:43:00
es ist ganz einfach so, dass ständiges wohnen im garten nicht erlaubt ist. un wenn das ganze überhand nimmi, dann hat man irgendwann ein champiggebiet ud zahl einfach mal wesentlich mehr pacht. leute die nicht dort ihren urlaub verbringen leiden dann darunter
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: suse am 11. Juni 2005, 07:19:00
Hallo,

bei uns in der Kolonie ist dies auch grad Thema, ich find den von Arno geposteten Link dazu sehr interessant, ein wenig lustig ist er auch :-)

Das Kleingartengesetz regelt nach meinem Verständnis nur das die Laube nicht zum dauerhaften wohnen geeignet sein darf. Da liegt aber der Hase schon im Pfeffer, das sind ja fast alle, inkl. Kanalisation.

Ein Verband oder die Stadtverwaltung darf sich NICHT über das Gesetz stellen, darüber gibt es sogar schon Urteile, fand ich irgendwann beim recherschieren, dummerweise hab ich das nicht gespeichert.

Meinetwegen können die schreiben was sie wollen, so lange ich nachweisbar eine Wohnung unterhalte kann ich mich auch 365 Tage im Jahr in meiner Laube aufhalten. Dieses ist gestzlich NICHT verboten.

Ob jemand nun im Juli dort übernachtet oder im November spielt dabei keine Rolle, manche sind eben Naturkinder und lieben grad den Winter in ihrem Garten. Z.B um die Igel beim schlaf zu beobachten oder darauf zu achten das die Rosenstöcke genug Frostschutz haben. Wer bitte will mir vorschreiben was ich wann mache? Das Gesetzt tut dies nicht also kann es auch kein Verband. Den Richter möchte ich sehen der das befürwortet, ich würd es darauf ankommen lassen.

Weshalb sollte ich also gekündigt werden? Weil ich im November meine Rosen betrachte? Wohl eher kaum. Eine Kündigung muss einen Grund beinhalten, einen Verstoss gegen die Ordnung der jeweiligen Anlage. Mach ich das wenn ich meine Rosen anschau? Sicher nicht. Das hat also alles weder Hand noch Fuss und ich lehn mich entspannt zurück.

Bei uns geister immer das Wort " Schwarzbewohner " durch die Kolonie, es gibt einige rosenfreunde hier :-). Wer bitte ist ein Schwarzbewohner? Der im November die Rosen anschaut oder der im Juli nach langenm Unkraut zupfen vor Erschöpfung nicht mehr heim fahren kann? Ich bin auch erschöpft, Beobachtungen ermüden.

Also wenn schon dann alle oder? Dann darf NIEMAND auch nur an einem einzigen Tag in seiner Laube übernachten und um 20 Uhr müsste dann die von der Stadtverwaltung eingesetzte Patrollie rum gehen und ALLE heim schicken.

Allerdings müsste es für dieses Anliegen erst einmal eine Änderung im Bundeskleingartengesetz geben :-)

suse
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten!
Beitrag von: Petrakaroline am 13. Juli 2005, 08:11:00
Immer wieder ein heißes Thema. Wenn es das Wetter zuläßt, schlafe ich auch im Garten und das schon seit 1997. Allerdings nur in der Zeit der Gartensaison. Jetzt wird mir mitgeteilt, daß diese Duldung ab dem Jahr 2006 zurückgenommen wird.
Im allgemeinen ist es doch so, daß jeder einen festen Wohnsitz hat. Also ist das Thema "dauerndes Wohnen" eigentlich schon vom Tisch. Dauerndes Wohnen ist m. E. auch nicht möglich. Keine Postanschrift, keine Waschmaschine etc.
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: Petrakaroline am 13. Juli 2005, 08:20:00
hi suse,
m. meinung nach hast du vollkommen recht. das problem habe ich gerade. ich verbringe die sommermonate im garten und schlafe auch dort und das schon seit 1997. hab jetzt post vom vorstand bekommen. darin wird die duldung des übernachtens im garten ab 2006 aufgehoben. also diesen sommer DARF ich noch. ich muß außerdem hinzufügen, daß es sich bei unserer gartenanlage nicht um städtisches gebiet handelt, sondern um eine dauerkleingartenanlage, deren mitglieder das grundstück gekauft haben, im  grundbuch ist der kgv eingetragen.
gruß
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: Burchard am 13. Juli 2005, 23:32:00
Hallo und guten Abend!

Das jeder so scharf darauf ist "im Garen zu Übernachten" und mit welchen abstrusen Begründugen - "Erschöpfung vom Unkraut beaobachten". Das Teil was Ihr habt ist ein Kleingarten also sollte uach die kleingärtnerische Nutzung im Vordergrund stehen. Wenn Ihr umbedingt außerhaus übernachten wollt - geht auf einen  Campingplatz. Ich bin nicht bereit € 7,50 oder mehr pro M² Pacht zu bezahlt, weil einge "Gartenfreunde" zu faul sind Ihren A... nach Hause zu schaffen
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: Petrakaroline am 18. Juli 2005, 10:17:00
hi burchard, ich kann deine bedenken verstehen. jetzt versuch doch mal, mich zu verstehen: wir zahlen keine pacht. wir ehemaligen pächter eines arbeitgebergartens haben einen verein gegründet und das grundstück vom arbeitgeber gekauft. die frage bezieht sich auf übernachten und nicht wohnen. alle im verein haben einen wohnsitz, sind polizeilich gemeldet, können einen mietvertrag vorweisen etc.
unser verein befindet sich in nrw. ich übernachte nur in den sommermonaten dort und auch nur dann, wenn das wetter gut ist. bei schlechtem wetter (kann draußen nichts machen) halte ich mich lieber in meiner wohnung auf.
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: arno am 18. Juli 2005, 16:52:00
Hallo Petrakaroline,
nach wie vor gilt: in Gartenanlagen, die unter dem Schutz des BklG stehen, ist WOHNEN nicht gestattet - gegen bloßes ÜBERNACHTEN hat auch der Gesetzgeber nichts gegen einzuwenden ! Nur wer die Laube zum DAUERHAFTEN Wohnen benutzt, begeht eine Pflichtverletzung (§ 9 I Nr. 1 BklG), die sogar eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Ich wünsche uns allen noch einen langen Sommer...

Gruß Arno
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: Burchard am 19. Juli 2005, 08:40:00
Hallo!

Der Landesverband Rheinland klar gesagt ()geschrieben) GELEGENTLICHES Übernachten sei zulässig. Nicht aber das regelmäßige "ÜBERNACHTEN"!!  Der komplette Wortlaut kann im Thread "Ferien im Kleingarten" ca. Feb./März 2004 nachgelesen werden.

Mit ist schleierhaft wie geil erwachsene Menschen darauf sind im „Garten zu Übernachten“. Wenn ich morgens aufstehe will ich duschen, rasieren, meine Zähne putzen, das eine oder andere Geschäft erledigen und frühstücken – mit heißem Kaffee -  .  Und das könnt Ihr alles in der 24m² großen Laube mit überdachtem Freisitz???   Das glauben euch vielleicht eure Vorstände  - weil die es genauso machen.

Mir ist konkret keine Kündigung bekannt die mit  „wohnen/übernachten“ begründet wurde, währe mir auch egal da trifft es nur den eigentlichen Verursacher. Wenn aber die Gemeinden – mit kronischer Geldnot – auf die Idee kommen die Pacht anzupassen – dann trifft es ALLE Kleingärtner auch die die abends noch nüchtern genug sind die Heimreise anzutreten. Nochmals wer den Kleingarten als einen billigen Dauercampingplatz oder Ferienwohnung verwechselt hat da nichts zu suchen.
Titel: Re : Übernachten im Kleingarten kann teuer werden
Beitrag von: Petrakaroline am 20. Juli 2005, 13:47:00
Hi Burchard,
wir zwei kennen uns ja schon. Du kennst Dich ja gut aus. Vielleicht kannst Du mir helfen?
Wir zahlen in unserem Garten Grundstücksteuer und demnächst auch Steuern für die "Lauben". Natürlich haben wir Wasser und Strom und werden auch ca. 2008 an das Kanalnetz angeschlossen.
Sind wir eigentlich noch ein Kleingarten im herkömmlichen Sinn?
Danke und Gruß
Petrakaroline
Titel: an Burchard
Beitrag von: ohje am 22. Juli 2005, 07:11:00
Hallo Burchard,

wie kommst du nur darauf das Gemeinden eine Pacht anpassen darf weil xy übernachtet und eventuell getrunken hat? Ich find deinen Ton hier nicht sehr nettiquett, wie geil erwachsenen Menschen auf verschiedene Dinge sind solltest du getrost jedem selber überlassen, auch wer wann etwas trinkt.

Zum Thema:

Um die Pacht wegen übernachten zu erhöhen müsste erstmal das BKG geändert werden. Das kann ja wohl keine Gemeinde, kein Verband und auch kein Vorsitzender. Verstehst du? Da bräuchte ich nicht einmal einen speziellen Anwalt, jeder Wald und Wiesen Anwalt würde darüber nur müde lächeln.

An alle Campingfreunde, lasst euch nicht einschüchtern, das BKG ist auf eurer Seite, sofern ihr auch Tomaten habt. :-)
Titel: Re : an Burchard
Beitrag von: Burchard am 22. Juli 2005, 09:21:00
ohje!

Doller name und besonders deine email adresse!

Da Du den ganzen thread nicht gelesen hast entschuldige ich deine überhebliche Art.

Die Pachtpreisbindung ist im BkleingG festgelegt - ebenso was ein Kleingarten ist. Und wenn die Lauben als Wochenendhaus - mit Küche/Bad und Schlafzimmer ausgebaut sind reicht kein Tomatenstrauch um die kleingärtnerische Nutzung zu begründen.

Früher oder später werden die Gemeinden diese Einnahmequelle entdecken - so wie jetzt schon in einigen Städten Steuern auf "über"große Lauben bezahlt werden.

Da muß keine Gesetz geändert werden - die sind schon so!
Sobald der Lebensmittelpunkt - wenn auch nur für ein paar Wochen - in den Garten verlegt wird ("Übernachten") dann ist das wohnen.

Also halt den Ball flach - geh' zu einem Wald und Wiesen Anwahlt und lass' dich erstmal beraten.
Titel: Re : an Burchard
Beitrag von: Eckhard am 01. November 2005, 14:34:00
Liebe Gärtner!

Gemach, gemach –

Der Gesetzgeber prüft nicht, ob jemand wie lange in seiner Laube ist!

Die Laube darf nur nicht zum Wohnen geeignet sein. D.h Es darf kein Wasser oder Stromanschluß  IN DER Laube sein.
 Alles nachzulesen in  ,,Bundeskleingartengesetz- Praktikerkommentare ,, von Mainczyk, Jehle Rehm Verlag.

Ich möchte mal wissen, wie viel der Herren, die sich hier so vehement  gegen das Übernachten aussprechen, ihre Laube mit Wasser oder Strom IN der Laube ausgestattet haben!

Vielen Dank an Suse für ihren köstlichen Beitrag
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard