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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Astrid am 27. Juli 2005, 21:04:00

Titel: Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Astrid am 27. Juli 2005, 21:04:00
Hallo liebe Leser und Insider,

ich bin absoluter Kleingarten-Neuling und habe vor kurzem einen Kleingarten in einer Vereinsanlage erworben. Überraschenderweise bekam ich nach der Übergabe einen Grundererwerbssteuerbescheid über die gesamte Ablösesumme. Im Kaufvertrag wurde darauf hingewiesen, dass sich die Ablösesumme nach dem Wertgutachten richtet und auch die Höhe nicht überschritten wird. Nun meine Frage: Gegenstand der Grunderwerbssteuer kann doch nicht(ausser das Gartenhäusschen) die Be- und Aufpflanzung auf der gepachteten Parzelle sein...oder? Wer kann da aus Erfahrung helfen? Herzlichen Dank, Astrid  
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Re(e)Bell am 27. Juli 2005, 23:09:00
Hallo,
hane sie ein Grundstück ERWORBEN ?
oder vom Kleingartenverein gepachtet ?
Wenn es ein Grundstückskauf war, ist dafür auch Grunderwerbsteuer fällig.
Re(e)Bell
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Achim am 30. Juli 2005, 15:20:00
Hallo Astrid
Was ist den das für ein Verein?Du hast doch sicherlich nur eine Parzelle gepachtet und nicht gekauft,denn ein Verein verkauft keine Gärten er nimmt nur eine Unterpacht der Einzelnen Parzellen vor
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Astrid Groß am 01. August 2005, 13:26:00
Hallöchen, es ist eine Pachtzelle in einem ganz normalen Kleingartenverein, der mein Verpächter ist. Aber das sich darauf befindene Gartenhäuschen wurde von uns dem Vorpächter abgekauft. Jetzt die Frage nach der Grunderwerbssteuer? Wer kann aus Erfahrung darüber berichten?
Besten Dank Astrid
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Astrid am 01. August 2005, 13:30:00
Hallo Achim, die Parzelle ist gepachtet. Das Gartenhaus und die im Garten bestehende Auf- und Bepflanzungen ( Obstbäume, Blumen, Gartenzaun, Wasseranschluß etc.pp)vom Vorpächter habe ich aber gekauft.
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Arno am 01. August 2005, 16:55:00
Hallo Astrid,
ich glaube, jetzt hast Du aber jede Menge Leute  mächtig neugierug gemacht mit Deinem Fall.
Wenn Du nämlich die Fläche lediglich gepachtet hast (so der Regelfall), fallen doch nach meinem bzw. unserem Verständnis keine Grunderwerbsteuern an. Die Kosten für Gartenhaus (Laube) , Anppflanzungen etc. nennen wir "Abstandszahlung" (nicht Kaufpreis) und dieser ist nach meinen bisherigen Kenntnissen auch nicht steurpflichtig. Vielleicht hilft da ein Blick in Eure Satzung und/oder in den "Kaufvertrag". Halt uns bitte auf dem Laufendenn.

Gruß
Arno
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Achim am 01. August 2005, 19:40:00
Hallo Astrid
Es handelt sich bei Dir um ein Unterpachtvertrag den der Kleingartenverein ist Generallpächter.
Du kannst dich sicher bei euch im Vorstand Informieren wenn der dir nicht hilft gibt es auch noch einen Kreisverband da bekommtst du eine kostenlose beratung den dafür bezahlt jeder beitrag,ich hoffe das es sich um ein Missverständnis handelt.
Ich bin selbst erster Vorstand so was gibt es nicht.
Tschuß
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Astrid am 01. August 2005, 21:29:00
Hallo Achim,
besten Dank für Deinen Tip. Jedoch Du wirst es nicht glauben, selbst der Vorstand kennt das Verfahren mit der Grunderwerbsteuer und scheint dies auch zu billigen. Ich werde mich aber mit dem Kreisvorstand und den Bund der Steuerzahler in Verbindung setzen. Du hörst wieder von mir, wenn Dich der Werdegang interessiert!? Danke, Astrid
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Astrid am 02. August 2005, 20:22:00
Hallo Arno, die Satzung hat eigentlich ja nichts mit dem Finanzamt und Steuer- gesetzen zu tun..würde ich jedenfalls be- haupten. Der Kauf- vertrag wurde als Quittung deklariert indem nur von einer Abstandssumme die Rede ist-so wie Du bereits erwähnt hast. Trotzdem flatterte mir der Steuerbescheid ins Haus, weil der schlaue Vorpächter unsere Quittung dem Fiskus zu  schickte-Begründung: Er ist Selbstständig und muss alle Ein-
nahmen melden! Ich bin auch gespannt, bis jetzt bin ich aber Steuerrechtlich noch nicht weiter gekommen. Ihr hört wieder von mir! Grüsse Astrid
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: petrakaroline am 08. August 2005, 11:18:00
Hallo Astrid, es kann sein, daß der Fall bei Dir genau so gelagert ist, wie bei mir:
Der Verein ist Besitzer des Grundstücks. Dafür fällt natürlich Steuer an, die der Verein wiederum weitergibt an die jeweiligen Pächter.
Bei Pacht- und Zwischenpachtverhältnissen ist es so, daß der Stadtverband als Zwischenpächter das Land von der Stadt gepachtet hat und dann wiederum weiterverpachtet (Pächter). Das trifft bei Dir und mir nicht zu.
Gruß Petrakaroline
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: astrid am 12. August 2005, 20:42:00
hallo petra,
danke für deine mail. also meines wissens ist mein kleingartenverein nur pächter, so wie du schon schreibst. für mein verständis ist jedoch auch jeder pächter auch besitzer einer sache. wenn ich eine wohnung anmiete bin ich auch für diese zeit der besitzer. also wo liegt da die juristische feinheit? wie unterscheide ich zwischenpächter und besitzer? als pächter muß ich doch keine grunderwerbssteuer zahlen, denn ich habe doch kein grund und boden erworben! oder meinst du vielleicht die jährlich anfallende grundsteuer? lg astrid
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Jan am 14. September 2005, 10:32:00
Hallo ihr lieben,

ich werde kucken ob ich auch etwas hierzu beitragen kann, denn mich hat es auch getroffen, habe Dez. 04 einen kleingarten mit laube übernommen, die Abstandsumme von knapp 5000 Euro wurde mit den Abrisskosten (da bebauung zu groß) verrechnet und ich habe somit das grundstück für 0 Euro bekommen, muß aber den abriss selber machen. Jetzt flattert mir ein beleg über 30 Euro jährlich Grundsteuer und 250 Euro Grunderwerbssteuer ins haus. ich bin echt baff mit sowas habe ich nicht gerechnet weil es ja pachtland ist.
nun werde ich mich erstmal erkundigen, da leider auch mein vorstand davon keine Ahnung hat.
@Astrid wenn du schon mehr weißt, wäre das sehr schön !
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Astrid am 17. September 2005, 12:08:00
Hallo Jan,
also ich habe Einspruch beim Finanzamt eingelegt und prompt eine lapidare auf das Grunderwerbsteuergesetz bezogene Antwort erhalten. Nun habe ich alle Unterlagen an unseren Landesverband NRW in Düsseldorf weitergeleitet. Der Landesverband ist von einem Mißverständnis seitens des Fiskus überzeugt. Ich halte Dich auf dem Laufenden und bin auch sehr gespannt, wie die Sache ausgehen wird. Vielleicht muss noch ein Anwalt hinzugezogen werden, denn es scheint eine neue Masche zu sein Steuergelder einzutreiben! LG Astrid
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: astrid am 09. Oktober 2005, 20:30:00
Hallo Jan,

ich hatte ja versprochen bezüglich der Grunderwerbssteuer am Ball zu bleiben. Ich habe den Landesverband der Kleingärten NRW eingeschaltet und dieser hat an die oberste Finanzbehörde Düsseldort eine Eingabe geschrieben. Dies ist bereits einige Wochen her, jedoch lässt die Antwort noch auf sich warten. Wir wissen ja, die Ämter habe viel zu tun und verdammt lange  
Amtswege!! Ich meld mich wieder, wenns was Neues gibt. Grüße Astrid
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Jan am 09. Oktober 2005, 22:10:00
Hallo ihr alle zusammen,

also ich habe einspruch dagegen eingelegt mit dem grund das es sich um keinen kauf sondern um eine abstandszahlung handelt. Nach jetzt 2 wochen habe ich einen bescheid vom finanzamt bekommen, der die steuerzahlung aufhebt. Also bin ich davon befreit ! wieso keine ahng aber es hat geklappt, ich bleibe aber am ball um mal zu sehen wieso das so ist !

Grüße Jan
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Astrid am 03. November 2005, 12:30:00
Hallo Jan,

hast Du etwas rausbekommen können, warum jetzt der Fiskus einen Rückzieher gemacht hat?
Gruß Astrid
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: Jan am 03. November 2005, 13:08:00
ja, nur schaffe ich es derzeit nicht mich da durchzufummeln, ich stecke gerade mitten im Umzug. Aber ich werdemich danach drum kümmern und mal ein wenig was abtippen und hier reinsetzten.
Titel: Re : Grunderwerbssteuer für einen Kleingarten
Beitrag von: astrid am 09. November 2005, 20:28:00
Na dann einen guten Umzug. Es wäre super, wenn Du danach etwas Zeit finden könntest. Also bis dahin alles Gute. Gruß Astrid  
Titel: Grunderwerbsteuergesetz
Beitrag von: D.Beltz am 25. November 2005, 10:10:00
sagt aus:
- daß auch für den Erwerb von Gebäuden usw. Grunderwerbsteuer zu zahlen ist,
- wenn der Gegenwert ( meißt Kaufpreis, evtl. Wert lt. Wertgutachten ) über 2500,-Euro liegt,
- dies dürfte für alle Bindesländer gelten
Titel: Re : Grunderwerbsteuergesetz
Beitrag von: Astrid am 28. November 2005, 22:52:00
Hallo D. Beltz, ja ja dies ist nicht unbekannt. Genauer betrachtet reicht aber diese Aussage allein bei weitem nicht aus. Viele weitere Faktoren müssen bei der Be-
wertung zur Steuer-
festsetzung berück-
sichtigt werden. Nur darüber spricht der Fiscus nicht! Grunderwerbsteuer heißt präzise be-
betrachtet...Grund erwerb besteuern-und nicht Gebäude erwerb besteuern! Hier gehts aber um Pachtland ohne Grunderwerb und Garten
Laube! Schon etwas deduktiv!
Titel: Re : Grunderwerbsteuergesetz
Beitrag von: Löde Petra am 28. September 2006, 09:34:00
Hallo,

sehr gern wüsste ich, ob wirklich bei Wechsel bzw. Kauf einer Gartenlaube wirklich "Grunderwerbssteuer" anfällt, denn eigentlich denke ich nicht.
Titel: Re : Grunderwerbsteuergesetz
Beitrag von: Astrid am 28. September 2006, 12:48:00
Hallo Petra,
leider ist es so. Die Finanzbehörde Düsseldorf hat mir dies auch leider so bestätigt. Obwohl in anderen Kommunen aus meinem Umfeld dies nicht so handhaben. Wir haben also zähneknirschend bezahlt. Aber Achtung dies kann umgangen werden, wenn der Verkaufspreis nur bis 2.500 € für das Gartenhaus und die Bepflanzungen liegt. Die Summe verdoppelt sich, wenn Sie und Ihr Mann/Lebenspartner/Mitnutzer als Käufer im Vertrag stehen. Grüße Astrid